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Diagnostik und Evaluation (Fach) / Grundbegriffe (Lektion)
Basis: Nürnb. Skript, Ingenkamp, Lukesch, Skript LMU Barchfeld-Pekrun
Die Lektion beinhaltet den Bereich E für mein EWS-Examen im August'15 an der LMU München. Für Vollständigkeit wird nicht garantiert.
Diese Lektion wurde von VroniB91 erstellt.
- Def. Diagnostik Dorsch (1982) "Psychologische Diagnostik ist die Bezeichnung für alle Methoden und deren Antwendung, welche zur Messung bzw. Beschreibung inter- und intraindividueller Unterschiede verwendet werden."
- Def. Pädagogische Diagnostik Krapp & Weidemann (2006) "Die pädagogisch-psychologische Diagnostik ist ein Arbeitsfeld, das sich mit der Beschaffung und Bewertung von Informationen befasst, die zu einer möglichst akkuraten Einschätzung der aktuellen Ausprägung von Personenmerkmalen (...) oder Merkmalen der Lern- und Entwicklungsumwelt (...) führen und zu einer besseren Erklärung und Prognose in pädagogisch relevanten Problemfeldern beitragen."
- Aspekte pädagogischen Handelns Vergleich: zur Beschreibung von Verhalten Analyse: Gründe für Verhalten finden Prognose: Vorhersage von zukünftigem Verhalten Interpretation: Ordnern, Bewerten und Gewichten der diagn. Informationen Mitteilung und Wirkungskontrolle: an Eltern oder SuS, durch Mitteilung zukünftiges Verhalten beeinflussen (Bsp.: Zeugnis)
- Niveauebenen beim Messen Nominalskala: Gleichheit / Ungleicheit von Begriffen Ordinalskala: Reihenfolge und Richtung von Kategorien Intervallskala: Gleichheit / Unterschied von Abständen auf der Skala Rationalskala (Verhältnisskala): Verhältnis von Skalenabständen
- Def. (Bezugs-) Normorientierte Diagnostik Pawlik (1982) "Unter normorientierter Diagnostik versteht man einen Untersuchungsansatz mit dem Ziel, das einzelne Untersuchungsergebnis im Hinblick auf statistische Bezugswerte, also relativ zur Verteilung der Testergebnisse in einer Bezugsgruppe (=Eichstichprobe), auszudrücken und zu interpretieren.
- Kriteriumsorientierte Diagnostik Petermann (1995) "Psychologische Diagnostik erfolgt kriteriumsorientiert, wenn der verwendete Vergleichsmaßstab für das zu bewertende Charakteristikum eines Beurteilungssachverhalts unabhängig festgelegt wird von Informationen über die Verteilung der Ausprägungsgrade dieses Charakteristikums in einer Menge dieser Sachverhalte"
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