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Investition und Finanzierung (Fach) / 3.3.2. Aktien (Lektion)
- Beteiligungsfinanzierung Eigenfinanzierung im Rahmen der Außenfinanzierung Eigenkapitals eines Unternehmens durch Zufuhr neuer Mittel. Im Gegenzug gewährt das Unternehmen dem Geldgeber Eigentümerrechte gegenüber dem Unternehmen.
- Unternehmen ohne Börsenzutritt Personengesellschaften, GmbH oft Schwierigkeiten bei der Beschafftung von Eigenkapital, da Eigenkapitalanteile nicht handelbar sind es keinen marktwert für Eigenkapitalanteile gibt es bei Personengesellschaften persönliche Haftungsverpflichtungen gibt man sich langfristig bindet Mitspracherechte eingeräumt werden
- Aktie Eine Aktie ist ein Wertpapier, das Eigentümerrechte an Aktiengesellschaften verbriegt hat eine unbegrenze Laufzeit, kann aber typischerweise an Börsen weiterverkauft werden lautet auf einen bestimmten festen Nennwert (Nennwertaktien) oder auf einen Anteil am Grundkapital (Stückaktien)
- Klassifikation von Aktien Aktien lassen sich klassifizieren nach den gewährten 1, Vermögensrechten: Stammaktien und Vorzugsaktien Bevorzugung bzgl. Gewinnbeteiligung und Liquidationserlös durch Verzicht auf Mitspracherecht 2. Mitwirkungsrechten: Aktien mit einem Stimmrecht und stimmrechtslosen Aktien 3. Übertragbarkeit Inhaberaktien: Eignung und Übergabe der Aktie Namensaktie: Umschreibung im Aktienregister Vinkulierte Namensaktien: Zustimmung der Aktiengesellschaft erforderlich
- Erwerb von Aktien 1. Primärmarkt Der Anleger kauft Aktien im Rahmen einer Neuemission oder einer Kapitalerhöhung. Es fließen liquide Mittel vom Anleger in die AG 2. Sekundärmarkt (Börse) Anleger kauf Aktien von einem anderen Anleger Kein Mittelzufluss bei der AG
- Formen der Kapitalerhöhung einer AG Ordentliche Kapitalerhöhung (=Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien gegen zu leistende Erträge) Bedingte Kapitalerhöhung (= Optionsanleihe und Wandelschuldverschreiben l hängt von Anleihegläubigern ab) Genehmigte Kapitalerhöhung = Vorstand muss zustimmen und will Flexibilität Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln = Gewinnvortrag von eigenen Aktien, Thesaurierung
- Ablauf einer ordentlichen Kapitalerhöhung Das Unternehmnen legt die Konditionen für die Kapitalerhöhung fest =Art und Nennwert der Aktien, Anzahl der Aktien, Emissionskurs Die Altaktionäre müssen auf der HV zustimmen Die Aktien werden emittiert, wobei die Altaktionäre typischerweise Bezugsrechte für die jungen Aktien erhalten
- Bilanzeffekt einer Ordentlichen Kapitalerhöhung Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (Anzahl Aktien * Nennwert) Kapitalrücklagen ( Anzahl Aktien * Agio) Liquide Mittel
- Vermögenseffekt beim Alt-Aktionär Durch die Kapitalerhöhung hat der AltAktionär einen Vermögensverlust erlitten. Deshalb erhält der Alt-Aktionör das Recht, die neuen Aktien gemäß seinem bisherigen Anteil am Unternehmen zu erwerben, d.h. für jede alte Aktie erhält er ein Bezugsrecht. Durch das Bezugsrecht werden drohende Vermögens- und Stimmrechtsnachteile durch die Kapitalerhöhung ausgeglichen
- Warum sollte dich der Preis des Bezugsrecht so einstellen? Arbitragemöglichkeit! Preis BR > fairer Wert (30>25) Verkaufe BR teuer und liefere Aktien an die Börse Kaufe die Aktien an der Börse Risikoloser Gewinn -> Arbitrage Preis BR < Fairer Wert (20<25) Kaufe Aktien durch Bezugsrechte und zahle Bezugspreis von 100 Verkaufe die Aktien an der Börse zu 125 Risikoloser Gewinn = 125-120 -> Arbitrage Arbitrage nur ausgeschlossen bei BR=25
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