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Umsatzsteuer (Fach) / gemischt (Lektion)
Gemischt
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- Gesetzgebungshoheit Bundesgesetzlich geregelte Steuer
- Ertragshoheit Gemeinschaftssteuer
- Verwaltungshoheit Länder
- Merkmale der USt Verkehrsteuer (Ausnahme EUSt) Sach- bzw.Objektsteuer Indirekte Steuer (Ausnahme 13b, 25b (2)...) Veranlagungssteuer (Ausnahmen EUSt, Beförderungseinzelbesteuerung, Fahrzeugeinzelbesteuerung)
- Ausgestaltung / Aufbau des Umsatzsteuersystems Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug
- Einheit / Mehrheit von Leistungen Einheitliche Leistung: so verbunden, dass Trennung wirtschaftlich nicht gerechtfertigt Haupt- und unselbstständige Nebenleistung: ein Element prägt Gesamtleistung Leistungspaket: jedes Element mit eigenständiger Bedeutung, nur äußerlich verbunden, Trennung nicht wirklichkeitsfremd
- Beispiele einheitliche Leistung mit mehreren Elementen Geschäftsführung und Vertretungsleistung sowie Übernahme Haftungsrisiko des Komplementärs einer KG (einheitliche sonstige Leistung) Dinnershows (komplexe einheitliche Leistung, Regelsteuersatz)
- Beispiel für prägende Hauptleistung Lieferung bei Lieferung "frei Haus" (Beförderungsleistung = unselbstständige Nebenleistung)
- Beispiel unselbstständige Nebenleistung Lieferung von Strom bei langfristiger Vermietungeines Grundstücks (Stromlieferung ebenfalls steuerfrei!)
- Beispiel nicht zusammenzufassender Einzelleistungen Vermietungsleistung und Pflegeleistungen aufgrund getrennter Verträge bei Seniorenwohngemeinschaft (Vermietung dabei steuerfrei) Achtung: Anders bei "betreutem Wohnen" durch gemeinnützigen Verein (einheitliche steuerfreie Leistung)
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- Lieferung / sonstige Leistung bei Abgabe von Speisen Unterscheidung: Dienstleistungselemente enthalten? (Nein = Lieferung 7 %) Ja = Qualitatives Überwiegen der Dienstleistungselemente? (Nein = Lieferung 7 %) Ja = sonstige Leistung 19 % Siehe Abschn. 3.6 UStAE
- Definition Werklieferung (§, Def., Negativbeispiel) § 3 Abs. 4 UStG Unternehmer be- oder verarbeitet fremden Gegenstand und verwendet dabei Stoffe, die er selbst beschafft und die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen sind Individuell gefertigter Gegenstand (Auto, Tisch...) ist daher nicht Werklieferung (da kein fremder Gegenstand be- oder verarbeitet wird.
- Abgrenzung Werklieferung und Werkleistung Ausreichend: nur ein Hauptstoff durch Unternehmer beschafft (Stichwort Materialbeistellung) Vereinfachung für Werklieferung:Entgeltanteil für Material übersteigt 50% des Gesamtentgelts
- Beistellungen Materialbeistellung: wenn und soweit Material vom Werkauftraggeber beschafft wurde Materialgestellung: Sonderfall, sämtliche Hauptstoffe vom Auftraggeber beschafft -> stets Werkleistung weitere Beistellungen: materialähnliche Beistellung (Strom) Rechtsfolgen der Beistellung: Keine Lieferung des beigestellten Materials! "Das beigestellte Material geht nicht in den Leistungsaustausch ein."
- Vorsteuerabzug § 15 Abs. 1 Satz 1: Nr. 1: gesetzlich geschuldet durch von anderem Unternehmer ausgeübte Leistung Nr. 2: Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) für Gegenstände für sein UN Nr. 3: Steuer für i.g. Erwerb
- Vorsteuerabzug: Grenze bei Nutzung als für Unternehmen ausgeführt mindestens 10 % unternehmerische Nutzung, dann für Unternehmen ausgeführt § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG
- Rechtsfolge bei Erfüllung der Tatbestandsmerkmale für Vorsteuerabzug § 15 Abs. 1 UStG Vorsteuer ist bei Unternehmer abziehbar
- Ausschluss Vorsteuerabzug für nicht abzugsfähige Betriebsausgaben § 15 Abs. 1a UStG
- § 15 Abs. 1a UStG Ausschluss Vorsteuerabzug für nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- Besonderheit bei Geschenk an besten Kunden (z.B. TV) Wenn Geschenk über 35 € (netto) liegt, qualifiziert der Vorgang als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Damit ist der Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1a UStG insoweit nicht möglich! Es hat eine Vorsteuerkorrektur gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. Abs. 1 Sätze 2 und 7 UStG im VAZ, in dem das Ereignis begründet wird, zu erfolgen. Folglich keine unentgeltliche Wertabgabe mangels Berechtigung zum Vorsteuerabzug!
- Ausschlussumsätze Umsätze, die stets zum Vorsteuerausschluss führen (§ 4 Nr. 8 [...] ff.... UStG)
- Abzugsumsätze Umsätze, die nicht zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen
- Ausfuhrlieferung § 6 UStG
- Ort der sonstigen Leistung bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c UStG
- Reihengeschäft § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG Abschn. 3.14 UStAE Sonderform = ig. Dreiecksgeschäft (§ 25b UStG, hierzu Abschn. 25b.1 UStAE)
- Umsatzsteuerliche Prüfreihenfolge Steuerbarkeit Steuerpflicht Bemessungsgrundlage Steuersatz Steuerbetrag Steuerentstehung Steuerschuldnerschaft Vorsteuerabzug
- Prüfreihenfolge zum Ort der Lieferung § 3 f c 8 6 7
- § 3f UStG Ort der unentgeltlichen Leistungen
- § 3c UStG Ort bestimmter Beförderungs- / Versendungslieferungen: - an Nichtunternehmer und Exoten (steuerfreie Umsätze oder Kleinunternehmer) - von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat - bei Überschreiten einer Erwerbs- bzw. Lieferschwelle - Verzicht möglich - Ausnahmen: Lieferung neuer Fahrzeuge Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (stest Ortsverlagerung) Rechtsfolge: Verlagerung des Ortes ans Ende der Beförderung / Versendung
- § 3 Abs. 8 UStG Lieferungen vom Drittland ins Inland, wenn Lieferer Schuldner der EUSt Ort gilt dann als im Inland belegen
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- § 3 Abs. 6 UStG Ort der Lieferung "gewöhnlicher" Beförderungs- / Versendungslieferungen Bei Beginn der Warenbewegung (Satz 1)
- Steuerfreie Vermittlungsleistung gem. § 4 Nr. 5 Buchstabe c UStG Vermittelte Umsätze, die ausschließlich im Drittlandsgebiet ausgeführt werden, d.h. Ort des Umsatzes liegt im Drittland (oder Beförderungsleistung nur im Drittland)
- Entnahme aus Unternehmensvermögen (§, Voraussetzung, Rechtsfolge) § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG Entnahme für Zwecke außerhalb des Unternehmens Gegenstand muss zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben Rechtsfolge: Gleichstellung mit einer Lieferung gegen Entgelt
- Steuerbefreiung für i.g. Erwerb § 4b UStG
- Ort des i.g. Erwerbs § 3d UStG
- PKW-Überlassung an Arbeitnehmer (laut Arbeitsvertrag) USt-rechtliche Würdigung Tauschähnlicher Umsatz, § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG, da Leistungsaustausch "Überlassung PKW" gegen "Arbeitsleistung" Sonstige Leistung = (i.d.R.) langfristige Vermietung des PKW (Ort: § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG)
- Preisnachlass Erfolgt bei Tausch, soweit der gemeine Wert des als Entgelt empfangenen Gegenstands den üblichen / ausgezeichneten Preis unterschreitet und keine Baraufgabe erfolgt
- Kommissionär § 383 HGB Gewerbsmäßiger Verkauf im eigenen Namen aber auf Rechnung eines Dritten (Kommissionsgeschäft: § 3 Abs. 3 UStG)
- Selbsteintritt §§ 400 ff. HGB Kommissionär kann grds. selbst als Käufer oder Verkäufer eintreten, d.h. selbst den Gegenstand abnehmen oder selbst den Gegenstand als Verkäufer liefern
- Selbsteintritt, Rechtsfolge Durch Zeitpunkt der Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär im Zeitpunkt des Selbsteintritts, d.h. im Zeitpunkt der eigenen Verwendung, erfolgt die Lieferung des Kommittenten von Anfang an für den nichtunternehmerischen Bereich des Kommissionärs. Folglich kein Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Und daher wg. § 3 (1b) Satz 2 (Vorsteuerabzug nötig) auch keine Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 (1b) Satz 1 Nr. 1 UStG
- Vorsteuer: Besonderheit bei Kommissionsgeschäft Durch Minderung der BMG durch die Provision des Kommissionärs mindert sich auch die (ggf.) abziehbare Vorsteuer! (BMG für Lieferung des Kommissionärs regelmäßig höher!)
- Innergemeinschaftlicher Erwerb durch Verbringen bei Werklieferung (UStAE) § 1a.2 (10) Nr. 1 UStAE: Nur vorübergehende Verwendung, wenn Verwendung im Rahmen einer Werklieferung, unabhängig davon, ob bei Werklieferung "verbaut" oder nur Hilfsmittel und anschließendes Zurückgelangen in Ausgangsmitgliedstaat!
- Rechtsgeschäftsloses Verbringen Abnehmer steht nicht fest, Gegenstand in Freihafen verbracht >> nicht steuerbarer Vorgang!
- Werklieferung § 3 Abs. 4 UStG, Abschn. 3.8 UStAE Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstands unter Verwendung selbst beschaffter Stoffe, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen sind Beschaffung eines Hauptstoffes ausreichend Vereinfachung: Werklieferung, wenn Material > 50 % des Gesamtentgelts Materialbeistellung = Material teilweise durch Werkauftraggeber beschafftMaterialgestellung = Sonderfall, sämtliches Mat. gestellt >> stets Werkleistung >> Materialbeistellungen gehen niemals in den Leistungsaustausch mit ein!
- Verbrauchsteuerpflichtige Waren § 1a (5) Satz 2 UStG