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Spezialgebiete d. Steuerrechts (Fach) / Haftung (Lektion)

Fälle

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  • Berechnung des Zeitraumes §75 AO Beginn: Beginn des Kalenderjahres, das vor der Übereignung liegt. Übereignung 14.06.2014 Beginn: 01.01.2013; Entstehung der Steuer Ende: Ablauf von einem Jahr nach Anmeldung des Betriebes; Festsetzung der Steuer, angemeldet sein