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Spezialgebiete d. Steuerrechts (Fach) / Klausur (Lektion)
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- Investitionen im Auland über ... eine Betriebsstätte Tochter-Kapitalgesellschaft Tochter-Personengesellschaft
- Besteuerung einer Betriebsstätte im Ausland Art. 5 + 7 OECD-MA Besteuerungsrecht für Staat wo sich die BS befindet (Belegenheitsstaat) Einkünfte werden im anderen Staat (D) grds. freigestellt
- Gründung einer Betriebsstätte im Ausland Vorteile-Nachteile Vorteile steuerrechlich ein UN keine Quellensteuerbelastung der ins Inland überführten Gewinne Verluste können ausnahmsweise das inländische zve vermindern Nachteil Haftungsrisiko
- Gründung einer Tocher-Kapitalgesellschaft im Ausland Vor- und Nachteile Vorteile Haftungsbeschränkung Ausnutzung der niedrigen Ertagssteuerbelastung bei der Tochter im Ausland Besteuerung nur der Dividendenausschüttung an die Muter 95% steuerfrei Reduzierung der Quellensteuerbelastung Nachteil Verluste der Tochter nur mit Gewinnen der Tochter verrechenbar
- Beteiligung an einer ausländischen PG? wie Betriebsstätte im Ausland Transparenz: unmitelbare Zurechnung zu den Gesellschaftern
- Prüfungsschema ESt Besteht deutsche Steuerpflicht? §1(4) EStG, §2 Nr.1 KStG i.V.m. §49(1)Nr.2a EStGUmfang der Steuerpflicht §49 EStGWas regelt da DBA ?kein DBA:prüfe erweiterte Steuerpflicht §2AStG: Voraussetzungen; wenn §34d - dann §2 AStG + dann Besteuerung
- Positionen im §49 Dividenden: "wenn der Schuldner" Schuldner = dt. AG; Zinsen: c) durch Steuerabzug an der Quelle abgegolten §50 EStG; wenn kein Steuerabzug an der Quelle muss ESt-Erklärung abgegeben werden Hausverkauf: Nr. 9
- Besonderheit Progressionsvorbehalt ausländische Betriebsstätte: Progressionsvorbehalt Umzug Ausland ins Inland: Porgressionsvorbehalt
- Besonderheit Umzug Inland ins Ausland §2(7)S.3. EStG
- Prüfugsschema ErbSt Steuerpflicht: unbeschränkt §2(1)S.1 ErbStG : Inländer; 5 Jahre beschränkt : < 5 Jahre: §2(1)Nr.3 ErbStG i.V.m. §121 BewG Prüfe bei Niedrigsteuerland: §4 AStG §2(1)Nr.1 AStG
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