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Privatrecht (Fach) / Goa (Lektion)
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- Goa 677 ff echte - unechte berechtig undberechtig - eigengeschäftsführungswille geschäftsanmaßung
- 1. voraussetzung fremd= wenn es dem rechts- interessenkreis eines anderen angehört geschäfte= Jede Tätigkeit im weiteren sinne
- 2. voraussetzung .
- Streit fremdheit geschäft bhg: objektiv- fremd : für einen außenstehenden dritten ist bei der angelegenheit ein rechtsbereich eines anderen betroffen objektiv neutrales geschäft: Geschäft wird erst durch Fremdgeschäftswillen des gf zum fremden geschäft objektiv auch-fremdes geschäft: gf handelt für eigenes und fremdes geschäft. unmittelbares interese an geschäftsführung muss vorhanden sein.
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