Umsatzsteuer (Fach) / Definitionen (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 13 Karteikarten

Definitionen lernen

Diese Lektion wurde von Lisa91 erstellt.

Lektion lernen

  • Unternehmer § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG - gewerbliche oder berufliche Tätigkeit - selbständig "X übt eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig aus, er ist Unternehmer, § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 3 UStG"
  • Unternehmen § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG - Unternehmen umfasst gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers  "Der Rahmen des Unternehmens des X umfasst X (Tätigkeit), § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG"
  • Besteuerungsart, Besteuerungsform § 16 und § 20 ... - § 16 UStG Die Steuer ist nach vereinbartem Entgelten zu berechnen. - § 20 UStG Die Steuer ist nach vereinnahmten Entgelt zu berechnen. "X besteuert die Umsätze nach den allgemeinen Vrschriften des ...
  • Besteuerung § 16 UStG Sollversteuerung - Die Steuer ist nach vereinbartem Entgelt zu berechnen. - Besteuerungszeitraum ist Kalenderjahr
  • Besteuerung § 20 UStG Istversteuerung Voraussetzungen: - vorangegangenes Kj Gesamtumsatz < 500.000 EUR oder - Befreiung Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen § 148 AO oder - Einkünfte aus § 18 EStG = Versteurung ...
  • Besteuerung der Kleinunternehmer § 19 UStG - Umsätze i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG im vorangegangenen Kj < EUR 17.500 (inkl.USt) - Umsätze im laufenden Kj voraussichtlich < EUR 50.000 (inkl. USt) = geschuldete Umsatzsteuer wird nicht erhoben ...
  • Voranmeldungszeitraum / Besteuerungszeitraum § 18 ... "Voranmeldungszeitraum ist der Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr, da die zu entrichtende USt des X im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als EUR 7.500 betragen hat, § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG ...
  • Besteuerungsverfahren § 18 UStG Abs. 1 Satz 1: bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums muss eine Voranmeldung an das FA übermittelt werden, indem der Unternehmer seine Steuer für den VAZ selbst zu berechnen hat (Datenfernübertragung ...
  • Besteuerungsverfahren § 18 Abs. 2 UStG - Abs. 2 Satz 1: VAZ ist Kalendervierteljahr (Steuer vorangegangene Kj. > EUR 1.000 aber < EUR 7.500 = Kalendervierteljahr) - Abs. 2 Satz 2: Steuer vorangegangene Kj. > EUR 7.500 = Kalendermonat ...
  • Steuerbarkeit § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 UStG Nr. 1: die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Nr. 4: die Einfuhr von Gegenständen im Inland (Einfuhrumsatzsteuer) ...
  • unverzollt und unversteuert Der Lieferer aus dem Drittlandsgebiet liefert "unverzollt und unversteuert". Dies bedeutet, dass der Leistungsempfänger der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. Der Ort der Lieferung für den Lieferer ...
  • verzollt und versteuert Der Lieferer aus dem Drittlandsgebiet liefert "verzollt und versteuert". Dies bedeutet, dass der Lieferer der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. Der Ort der Lieferung wird für den Lieferer nach § 3 ...
  • Ort des Umsatzes §§ 3f, 3c, 3 Abs. 8, 3 Abs. 7, ... § 3f: Ort der unentgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen - Ort=wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt § 3c: Lieferung eines Gegenstandes durch den Lieferer oder einen von ihm beauftragten ...