Jus (Fach) / VII. Methodische Grundlagen (Seite 78 bis 85) (Lektion)
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Fragen aus dem Fragenkatalog der Block-LV
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- Claudia und Sandra streiten sich darüber wie eine kürzlich in Kraft getretene Gesetzesbestimmung zu verstehen ist. Claudia meint, dass sich aus der Zusammenschau mit anderen Rechtsvorschriften eindeutig erkennen lässt, wie die Norm auszulegen ist. Sandra wiederum verweist in ihrer Argumentation auf die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage. Welche Auslegungsmethoden wenden die beiden jeweils an? Claudia: systematische Interpretation: Bedeutung einer Regel unter Bedachtnahme auf andere Vorschriften zu ermitteln oftmals: auf andere Regelungen, welche eine Legaldefinition enthält (= Definition eines Begriffs) Sandra: historische Interpretation: Methode zur Ermittlung des "wahren Willens" der normsetzenden Autorität Analyse von Gesetzesmaterialien (= Gesetzesentwürfe, Gesetzesanträge, Ausschussberichte; Papiere, die auf Auslöser und Intentionen eines Gesetzesbeschlusses schließen lassen)
- Welche Arten der Interpretation kennen Sie? Wortinterpretation und grammatikalische Interpretation: Interpretation beginnt mit Analyse der Sprache/des Wortsinns: Erfassung der Bedeutung des Wortlautes (Achtung: oft Unterschied in juristischer Sprache und Alltagssprache!) Daher: Inhalt aus dem textlichen UND dem grammatikalischen Zusammenhang erfassen!zB. "Ball" - Sportgerät oder Veranstaltung? --> aus Kontext Systematische Interpretation: Bedeutung einer Regel unter Bedachtnahme auf andere Vorschriften ermitteln --> fragt nach dem Bedeutungszusammenhang und der Gesetzessystematik oftmals: auf andere Regelungen, welche eine Legaldefinition enthält Historische Interpretation: Methode zur Ermittlung des "wahren Willens" der normsetzenden Autorität Analyse von Gesetzesmaterialien (= Gesetzesentwürfe, Gesetzesanträge, Ausschussberichte; Papiere, die auf Auslöser und Intentionen eines Gesetzesbeschlusses schließen lassen) Teleologische Interpretation: teleos = Zweck Sinn und Zweck des Gesetzes steht im Vordergrund aus Standpunkt des ÖRechts nicht als eigenständige Interpretation anerkannt im Privat- und Völkerrecht: sehr wichtig! 2 Mischformen: Verfassungs- und unionsrechtskonforme Interpretation: = Systematische Interpretation verbunden mit Elementen der historischen Interpretation einfache Gesetze sind im Zweifel so zu verstehen, dass sie dem ihnen übergeordneten Verfassungsrecht/europäischen Unionsrecht nicht widersprechenBsp.: "Studenten" --> Regel für Männer UND Frauen anzuwenden kann auch als völkerrechtskonforme, europarechtskonforme, etc. Interpretation angewendet werden Versteinerungstheorie: = auch historisch-systematische Interpretation va. bei Auslegung der Kompetenzbestimmungen der Bundesverfassung angewandt
- Was tun bei Auslegungsdivergenzen? Manchmal bleiben auch nach den Interpretationen/Auslegung Unklarheiten bezügl. des Inhalts bestehen. wer Recht anzuwenden hat muss 1 Auslegungsmöglichkeit wählen und Entscheidungen darauf stützen
- Was versteht man unter authentischer Interpretation? = Normsetzungsakt mit dem ein normsetzendes Organ anordnet, wie eine von ihm früher erlassene Regelung zu verstehen ist Legaldefinition --> wirkt rückwirkend eig. keine Interpretation, sondern ein Normsetzungsakt
- Erläutern Sie den Begriff „Analogie“! Ist ein Analogieschluss uneingeschränkt zulässig? = Anwendung einer Rechtsvorschrift, die einen bestimmten Sachverhalt regelt, auf einen ähnlichen aber nicht geregelten Sachverhalt dient der Lückenschließung unzulässig wenn: nur bei eindeutig planwidrigen Unvollständigkeiten des Gesetzes zulässig bei Fällen, in denen man zwar eine bestimmte Regelung erwarten würde, diese aber planmäßig nicht besteht im Strafrecht: Analogieschlüsse zur Schaffung neuer Tatbestände unzulässig! (Art 7 EMRK)