Öffentliches Recht (Fach) / Grundrechte (Lektion)
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Grundrechte
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- Sachlicher Schutzbereich der GP. Betrifft ein Gesetz das grundrechtlich geschützte Verhalten bzw. den geschützten Lebensbereich, ist der Schutzbereich des Grundrechts eröffnet.
- Sachlicher Schutzbereich der GP Art. 5 I - Meinungsfreiheit Meinung Meinung meint Werturteile jeglicher Thematik, wobei Richtigkeit, Wert oder Vernünftigkeit der vertretenden Auffassung irrelevant ist und es entscheidend auf das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung ankommt.
- Eingriff in den Schutzbereich der GP Ein Gesetz greift in den Schutzbereich eines Grundrechtes ein, wenn es das grundrechtlich geschützte Verhalten erschwert oder unmöglich macht.
- Verfassungsimmanente Grundrechtsschranken Verfassungsimmanente Grundrechtsschranken werden von anderen Grundrechten und sonstigen Verfassungsrechtsgütern, die mit dem vorbehaltlos gewährten Grundrecht kollidieren, gebildet.
- Verhältnismäßigkeitsprüfung der GP - Verhältnismäßigkeitsprüfung - Mittel/Zweck Die Verhältnismäßigkeitsprüfung stellt das Verhältnis zwischen dem vom Staat ergriffenen Mittel und seinen Zweck gegeneinander. Mittel ist die vom Staat konkret getroffene Maßnahme, z.B. ein formelles Gesetz, eine Rechtsverordnung, Satzung oder eine behördliche Einzelfallregelung. Der vom Staat verfolgte Zweck ergibt sich aus der Maßnahme und den Umständen des konkreten Falles.
- Verhältnismäßigkeitsprüfung der GP Aufbau Zweckprüfung Geeignetheit Erforderlichkeit Angemessenheit
- Verhältnismäßigkeitsprüfung der GP Geeignetheit Das Mittel ist geeignet, wenn es dem angestrebten Zweck generell dienen kann.
- Verhältnismäßigkeitsprüfung der GP Erforderlichkeit Das Mittel ist nicht erforderlich, wenn der Staat zu einem anderen Mittel greifen könnte, das die Bürger weniger belastet, aber ebenso effektiv ist.
- Verhältnismäßigkeitsprüfung der GP Angemessenheit Die staatliche Maßnahme ist angemessen, wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt.
- allgemeine Anforderungen an die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Aufbau Verhältnismäßigkeitsprinzip Bestimmtheitsgrundsatz Einzelfallverbot Wesengehaltsgarantie
- Materielles Verfassungsrecht, allgemeine Anforderungen Bestimmtheitsgrundsatz Je belastender eine gesetzliche Regelung ist und je stärker ihre grundrechtlichen Auswirkungen sind, desto strengere Anforderungen gelten für den Grund ihrer inhaltlichen Bestimmtheit.
- Materielles Verfassungsrecht, allgemeine Anforderungen Einzelfallverbot Nach Art. 19 I 1 GG