Öffentliches Recht (Fach) / Öffentliches Recht/Privatrecht (Lektion)
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Öffentliches Recht/Privatrecht
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- Interessentheorie Ö-R regelt Schutz öffentlicher Interessen (solche der Allgemeinheit) P-R regelt Schutz bzw. Ausgleich privater Interessen
- Subjektionstheorie Öff.rechtl. Rechtsverhältnisse: Über- und Unterordnung privatrechtliche Rechtsverhältnisse: Gleichordnung
- Subjektstheorie ist ein Rechtsträger beteiligt, der einseitige Anordnungsbefugnis ("imperium") besitzt?
- Verbindungslinien - Überlappungen - Durchdringung Privarecht und Öffentliches Recht nicht streng getrennt-zahlreiche Verbindungslinien und Überlappungen- zB.: öffentliche Nutzungsrechte an privatem Eigentum EU: Unterscheidung ist weitgehend fremd
- Privatwirtschaftsverwaltung -vergibt auch Aufträge -kauft, tauscht, mietet -benötigt vielfach ihrerseits behördliche Bewilligungen (z.B.: für Errichtung eines Amtsgebäudes) -Verwaltung agiert in diesem Fall meist unter--Geltung des Privatrechts--Kontrolle durch Gericht