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Rechtswesen (Fach) / Handelskauf (Lektion)

Handelskauf

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  • Gewährleistungsansprüche ...bestehen in Mangelbeseitigung, Rücktritt, Minderung, Ersatzleistung (Umtausch), Schadensersatz (§§ 434 ff. BGB)
  • Handelsgeschäft Rechtsgeschäft oder eine Rechtshandlung eines Kaufmanns (§§ 343 ff. HGB)
  • Handelskauf Kaufvertrag, der zeitlich ein Handelsgeschäft darstellt (§§ 373 ff. HGB)
  • Kaufvertrag Zwei Parteien vereinbaren den Umsatz von Sachen oder Rechten gegen Geld (§§ 433 ff. BGB)
  • Kauf auf Probe Kauf mit Rücktrittsrecht innerhalb einer vereinbarten Frist (§ 454 BGB)
  • Kauf nach Probe Verpflichtung des Verkäufers, eine Ware entspr. dem ihm eingesandten Muster zu liefern (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB)
  • sachenrechtliche Komponente Übertragung des Eigentums an Ware bzw. Geld (§§ 873 ff. und §§929 ff. BGB)
  • schuldrechtliche Komponente Übertragung des Eigentums an Ware bzw. Geld (§§ 873 ff. und §§929 ff. BGB)
  • verbindliches Angebot Antrag zum Abschluss eines Kaufvertrags (§ 145 BGB)
  • (schuldrechtliches) Vorkaufsrecht schuldrechtliche Möglichkeit (§463 BGB), in einen rechtswirksam geschlossenen Vertrag zwischen dem späteren Verkäufer  und einem Dritten zu den dort erzielten Konditionen eintreten zu können.
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  • Wiederkauf Der Verkäufer hat sich beim Verkauf das Recht des Rücklaufs vorbehalten (§§456 ff. BGB)