Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Steuerung und Führung im Unternehmen 2. Kapitel (Lektion)

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siehe Hinweise 1.Kapitel

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  • Was wird an Solvency I kritisiert ? mangelnde Transparenz keine stochastische Modellrechnung für das Insolvenzrisiko Ist-Solvabilität kann von Eigenmitteln abweichen unzureichende Berücksichtigung von Großschäden keine spartenspezifisch angemessenen Vorgaben teilweise ungeignete Parameter zu Berechnung der Solvenzanforderungen unzutreffende Berücksichtigung von Rückversicherungen
  • Wie sieht das "Drei-Säulensystem" nach Solvency II aus ? Säule = quantitative Aufsicht Säule = qualitative Aufsicht Säule = Publizitätsvorschriften
  • Worauf zielt Solvency II ab ? auf den Schutz von Versicherungsnehmern uns sonstigen Anspruchsberechtigten
  • Was beinhaltet die erste Säule von Solvency II ? Handelt es sich um eine quantitative (zahlenmäße Art) oder qualitative Art ? Regelungen zur Ermittlung der Eigenmittel Regelungen zur Berechnung des übernommenen Risikos
  • Welcher Grundsatz gilt bei Solvency II in der ersten Säule ? Eigenmittel sollen das Risiko (bedecken) Dies bedeutet, dass Verluste aus den gezeichneten Risiken getragen werden können.
  • Die Regelungen zu den erforderlichen Eigenmitteln enthält zwei Stufen: Solvenzkapitalanforderung SCR Mindestkapitalanforderung MCR
  • Was besagt die Solvenzkapitalanforderung SCR ? Wie oft wird dieser berechnet ? Wie hoch darf die Ruinwahrscheinlichkeit sein ? (somit "Ausfall" alle...) Entspricht Kapital, mit welchem ein VU mit geringer Ausfallwahrscheinlichkeit über den Zeitraum eines Jahres fortbestehen kann. Berechnung 1 x im Jahr Ruinwahrscheinlichkeit darf maximal 0,5 % betragen Ausfall somit nur 1 x in 200 Jahren
  • Was besagt die Mindestkapitalanforderung MCR ? Absolute Kapitaluntergrenze bei Unterschreitung sofortige aufsichtsrechtliche Maßnahmen (man geht davon aus, dass das VU nicht mehr in der Lage ist "lebensrettende Maßnahmen" zur Wiederherstellung einer ausreichenden Solvabilität in der Lage ist.
  • Wie oft wird der MCR berechnet (Mindeskapitalanforderung) Solvency II Erste Säule Wie hoch ist die Zielmarge des Ausfallrisikos ? MCR wird ¼-jährlich berechnet Zielmarge ist ein Ausfallrisiko in Höhe von 15 %
  • Wie hat der Risikomanagementkreislauf zu erfolgen ? Risiko erkennen Risiko analysieren Gegenmaßnahmen erarbeiten Entscheidung über Maßnahmen treffen Maßnahmen umsetzen Erfolgskontrolle
  • Nennen Sie die Risikomodule nach Solvency II 21 :( Marktrisiko Zinsänderungsrisiko Aktienrisiko Währungsrisiko Immobilienrisiko Konzentrationsrisiko Spreadrisiko Illiquiditätsprämienrisiko Gegenparteiausfallrisiko Nichtlebenversicherungstechnisches Risiko Prämien- und Reserverisiko Stornorisiko Katastrophenrisiko Sterblichkeitsrisiko Langlebigkeitsrisiko Revisionsrisiko Katastrophenrisiko Krankenversicherungstechnisches Risiko Operationelles Risiko Risiko aus immateriellen Vermögensgegenständen Risikoaggregation
  • Zweite Säule Solvency II (Eckdaten) qualitative Kontrollen - Ergänzung zur Ersten Säule (quantitativ) Grundsätze des Handels der Aufsichtsbehörde unternehmensinterne Risikomanagement unternehmensinterne Kontrollfunktion
  • In der BRD besteht ein System der integrierten Finanzdienstleistungsaufsicht. Trotz einer gemeinsamen Aufsichtsbehörde unterscheiden sich die Regeln der Aufsicht für Banken und Versicherungen. Arbeiten sie die Zielsetzung der Aufsicht für Banken und Versicherungen heraus. Zielsetzung für Banken: Funktionsfähiges Zahlungs- Banken- u. Kreditsystem; kein Schutz einzelner Banken oder Kunden, sondern Schutz des Systems als Ganzes. Zielsetzung für Versicherungen: Schutz des einzelnen Versicherungsnehmers und die Erfüllung der konkreten vertraglichen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag, kein Schwerpunkt auf dem Schutz des Versicherungssystems.
  • Versicherungsunternehmen bedürfen zum Geschäftsbetrieb der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. Mit dem Antrag auf Erlaubnis ist der Geschäftsplan einzureichen. Erläutern sie die Bestandteile des Geschäftsplans. Bestandteile des Geschäftsplans: Zweck des Versicherungsunternehmens, Satzung, Unternehmensverträge, Angaben zur Finanzausstattung Rückversicherung Finanzplan und Organisationsfonds. .
  • Die Spartentrennung hat zur Bildung von Versicherungskonzernen geführt, weil die Versicherer Wert darauf legen, dem Kunden die gesamte Palette des Versicherungsschutzes aus einer Hand anbieten zu können. Erklären Sie in diesem Zusammenhang mit der Gründung der Holding den Begriff “kleine Spartentrennung” und das Prinzip der versicherungstechnisch gerechten Prämie. Die Prämie soll versicherungstechnisch gerecht sein. Das bedeutet, dass bei der Berechnung Risiken des jeweiligen Versicherungszweigs einfließen. Die Prämie ist damit das Äquivalent der versicherten Risiken. Eine Querfinanzierung anderer Sparten würde dem nicht gerecht werden, da dann z. B. Hausratversicherte höhere Prämien bezahlen müssten, weil in der Krankenversicherung höhere Schäden eintraten. Das Prinzip der kleinen Spartentrennung fast diese Quersubventionierung noch enger: hier ist auch keine Quersubventionierung innerhalb einer Sparte zulässig, Im obigem Beispiel bedeutet dies, dass innerhalb der Schaden-und Unfallversicherung mit Beiträgen der Hausratversicherung nicht das defizitäre Kraftfahrtgeschäft subventioniert werden darf.
  • Mit der Einführung von europaweiten Regelungen nach Solvency I wurden verbindlichen Standards für Versicherungsunternehmen im Bereich der Mindestkapitalausstattung geschaffen. Erläutern Sie die gesetzlichen Regelungen für folgende Begriffe: a) Mindestgarantiefonds b) Solvabilitätsspanne c) Garantiefonds Wesentliche Regelungen zur Kapitalausstattung von Versicherungen (Solvency I) findet man in § 53c VAG: a) Mindestgarantiefonds Stellt die kapitalmäßige Untergrenze für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts dar,bei Unterschreitung der vorgegeben Grenzen besteht die Gefahr, dass dasVersicherungsunternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. b) Solvabilitätsspanne Ist das freie, unbelastete, zur Verfügung stehende Eigenkapital, wobei immaterielle Vermögenswerte nicht als Eigenkapital zählen. c) Garantiefonds Stellt sicher, dass die aus den Versicherungsverträgen übernommenen Verpflichtungen erfüllt werden können. d) Eigenmittel Setzen sich zusammen aus dem vorhandenen Eigenkapital und den freien Rückstellungen und dienen dem Ausgleich von Ertragsschwankungen bzw. der Stabilisierung der wirtschaftlichen Unternehmenslage.
  • Die Aufsichtsbehörde achtet auf eine ausreichende Wahrung der Interessen der Versicherten und die Einhaltung der Gesetze für den Betrieb des Versicherungsunternehmens. Das VAG gibt der BaFin konkrete Maßnahmen an die Hand. Unterscheiden Sie drei Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach § 81ff. VAG und erläutern Sie die Auswirkung für das Versicherungsunternehmen. Mögliche Maßnahmen können sein: Untersagung, Änderungsanordnung, Vorlageverpflichtung, Genehmigungsanordnung, Abwertungsanordnung, Einstellung des Geschäftsbetriebs, Rückabwicklungsanordnung, Veröffentlichung von getroffenen Maßnahmen, Untersagung der Beteiligung an anderen Unternehmen, Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen, Widerruf der Erlaubnis zur Geschäftstätigkeit, Abberufung von Organen, Einleitung des Insolvenzverfahrens mit Erlass von Bußgeldern.
  • Durch die Einführung der Regelungen nach Solvency II werden sich der Kapitalbereich und der Aufsichtsbereich verändern. Skizieren Sie die drei Säulen nach Solvency II und erläutern Sie die Bestandteile dieser drei Säulen. 1. Säule: quantitative Aufsicht Bewertungen der Rückstellungen der Versicherung sowie Eigenkapitalanforderungen und Regelungen zum Anlagenmanagement. 2. Säule: qualitative Risikobewertung Regelungen zum Riskmanagement und zur internen Kontrolle von Versicherungsunternehmen. 3. Säule: Publizitätsvorschriften, Aufsichts- und Marktregeln Ziel der Regelung ist die Schaffung von Markttransparenz.
  • Die erste Säule von Solvency II stellt darauf ab, die einzelnen Risiken von Versicherungsunternehmen genauer zu berücksichtigen. Stellen Sie dar, um welche Risiken es sich dabei handelt und erläutern Sie diese. Versicherungstechnisches Risiko, Kreditrisiko, Marktrisiko, Betriebsrisiko und Liquiditätsrisiko.
  • Erläutern Sie den Begriff “Riskmanagement” anhand eines selbst gewählten Beispiels. Riskmanagement ist das Risikosteuerung und Risikobewertung im Versicherungsunternehmen. Ziel ist die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken sowie deren aktive Steuerung. Beispiel: In der Gebäudeversicherung wird das Risiko Hochwasser in bestimmten Regionen als sehr hoch empfunden. Die Bereiche werden nach sorgfältiger Prüfung in verschieden Gruppen eingeteilt. Je nach Risiko vereinbart der Versicherer eine vertragliche Selbstbeteiligung und/oder erheblichen Beitragszuschläge in Zonen mit hohem Risiko. Ferner wird die Zahl der gezeichneten Risiken je Zone erfasst und bewertet, damit kann bei eintretendem Hochwasser frühzeitig der Schadenbedarf geschätzt und entsprechende Liquidität vorgehalten werden.
  • Versicherungsunternehmen sind auch vom Verhalten ihrer Kunden abhängig. In Bezug auf das Verhalten der Versicherungskunden wird zwischen  “Moral Hazard” und der  “Adversen Selektion” unterschieden. Grenzen Sie die beiden Begriffe voneinander ab und erläutern Sie die Konsequenzen für die Annahmepolitik des Versicherers. Moral Hazard (moralisches Risiko) beschreibt das Problem einer Verhaltensänderung des Versicherten nach der Gewährung von Versicherungsschutz, was häufig zu höheren Schadenkosten führt als bei vergleichbaren Schadenfällen ohne Versicherungsschutz. Mögliche Lösungen sind vereinbarte Selbstbeteiligungen und/oder Schadenfreiheitsmodelle. Adverse Selektion bedeutet negative Auslese. Je nach Gefahrengruppe/Risiko verlangen die Versicherer unterschiedliche Prämien: höhere bei größerem Risiko, geringere bei niedrigerem Risiko. So wird eine risikogerechte Prämie durch Clusterung der Versicherten erhoben und damit auch für Versicherte mit geringem Risiko ein Anreiz zur Absicherung geschaffen.
  • Mit den Regelungen der dritten Säule von Solvency II soll der Markt für Versicherungen transparenter gestaltet werden. Erläutern Sie zwei Maßnahmen, die zur Realisierung dieser Zielvorstellung in Frage kommen können. Mögliche Maßnahmen zur Markttransparenz können sein: Offenlegung des Geschäftsberichtes, Erstellung von Marktstatistiken, Pflichtangaben vor Abschluss eines Versicherungsvertrages, Erstellung von Beratungsprotokollen, Prüfung von Jahresabschlüssen  Dokumentation z. B. von Auszahlungsleistungen (Kapitalverlauf z. B. bei Lebensversicherungen).