Vernehmungs- u. Spurenkunde (Fach) / Der Beweis (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 14 Karteikarten
Der Beweis
Diese Lektion wurde von Epona erstellt.
- Der Beweis: Das gerichtliche Beweisverfahren: Strafverfahren vs. Zivilverfahren: Strafverfahren: amtliche Wahrheitsfindung, das Gericht "ermittelt" Zivilverfahren: Parteien können Dinge "Auser Streit" stellen ("davon können wir ausgehen, auch wenn es nicht stimmt); formelle Wahrheitserforschung
- Aufgabe des Strafverfahrens: --> Wer ist verantwortlich?--> Ist ein Delikt begangen worden?
- Was ist ein Beweis? die verstandesmäßige Überzeugung vom Vorliegen einer Tatsache; ein Beweis muss nachvollziehbar und logisch sein!
- Welche 2 Arten von Beweise gibt es? Personalbeweis Sachbeweis
- Personalbeweis: Vernehmung einer Person (z.B. Zeuge)- Zeugenaussage- Geständnis hohe SUBJEKTIVE Komponente!
- Sachbeweis auch: Realbeweis Untersuchung von Gegenständen Hohe OBJEKTIVE Komponente!
- Was ist die Aufgabe von Sachbeweisen? Rekonstruktion körperlicher Spuren (die in der Vergangenheit liegen und am Tatort zu finden sind)
- Was sind Mängel der Beweise? Nicht jede kriminelle Tat hinterlässt Spuren (z.B. Anstiftung zum Mord) Nicht jede Spur kann ausgewertet werden (z.B. zu wenig vom Fingerabdruck) Spuren können absichtich zur Irreführung gelegt worden sein Spuren können falsch interpretiert werden
- Was ist ein Indizienbeweis? kommt oft bei Sachbeweisen vor, manchmal bei Personalbeweisen keine unmittelbare beweiserhebliche Tatsache - nur ANZEICHEN führt aber ev. mit anderen Indizien zu einem Beweis
- Was sind die Grundsätze des Strafverfahrens? - Grundsatz der materiellen Wahrheit - Grundsatz der Unmittelbarkeit - Grundsatz der freien Beweiswürdigung
- Grundsatz der materiellen Wahrheitsfindung: auch: amtswegige Wahrheitsforschung alle Parteien sind verpflichtet, be- und entlastende Umstände mit gleicher Sorgfalt zu ermitteln Unbeschränktheit von Beweisvorlagen, solange es keine rechtl. Beschränkungen gibt (Beweiserhebungsverbote, z. B. Schweigepflicht bei Zeugenaussagen)
- Grundsatz der Unmittelbarkeit: alle Beweise müssen vor dem zuständigen Gericht vorgelegt werden (auch wenn schon im Vorfeld erhoben) - Zeugen müssen sowohl in der Vorverhandlung als auch in der Hauptverhandlung aussagen
- Welche Ausnahmen gibt es zur Grundsatz der Unmittelbarkeit? wenn Beweisvorlage vor Gericht nicht möglich ist, z.b. bei schonender Vernehmung von Kindern
- Grundsatz der freien Beweiswürdigung: es gibt keine festen Beweisregeln, ob eine Tatsache als bewiesen angesehen wird, kann das Gericht FREI entscheiden (es ist an keine Regeln außer an die der Logik gebunden)
