Einkommensteuer (Fach) / Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Lektion)

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Vermietung und Verpachtung im Privatvermögen

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  • Einkünfte aus V+V von unbeweglichem Vermögen (Grundstücken, Gebäuden etc.) § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
  • Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (Gebäude und Grundstücken) § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
  • Vermietung und Verpachtung von beweglichem Betriebsvermögen § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
  • Einkünfte aus Erbbaurecht § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
  • Subsidiaritätsprinzip § 21 Abs. 3 EStG Einkünfte aus V+V sind zunächst anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.