SQGXP (Fach) / SQGXP1 (Lektion)

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SQGXP

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  • Wo sind Kriterien zur guten Praxis in Labor, Klinik und Produktion angegeben? - Empfehlungen der DFG (Dt. Forschungsgemeinschaft, 1997 --> Ergänzungen 2013) - Empfehlungen der Universität Bayern e. V. zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (2011) - Wissenschaftsrat 2011: Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion
  • Nenne Aspekte wissenschaftlichen Fehlverhaltens (Scientific Misconduct). a) Falschangaben  Erfinden und Verfälschen von Daten unrichtige Angaben in einem Bewerbungsschreiben oder einem Förderantrag b) Verletzung geistigen Eigentums unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft -> Plagiat Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen, insbesondere als Gutachter ->Ideendiebstahl Anmaßung oder unbegründete Annahme wissenschaftlicher Autor- oder Mitautorschaft Verfälschung des Inhalts unbefugte Veröffentlichung und das unbefugte Zugänglichmachen gegenüber Dritten, solange das Werk, die Erkenntnis, die Hypothese, die Lehre oder der Forschungsansatz noch nicht veröffentlicht sind c) Inanspruchnahme der (Mit-)Autorenschaft eines anderen ohne dessen Einverständnis. d) Sabotage von Forschungstätigkeit einschließlich des Beschädigens, Zerstörens oder Manipulierens von Versuchsanordnungen, Geräten, Unterlagen, Hardware, Software, Chemikalien oder sonstiger Sachen, die ein anderer zur Durchführung eines Experiments benötigt e) Beseitigung von Primärdaten (…), insofern damit gegen gesetzliche Bestimmungen oder disziplinbezogen anerkannte Grundsätze wissenschaftlicher Arbeit verstoßen wird
  • Deutschlands Misconduct Definition Verfälschung und Erzeugung von Daten Selektive Verwendung von Daten ohne Kennzeichnung Manipulation von Graphen und Darstellungen Verwendung von falschen Informationen in Förderungs- und Bewerbungsanträgen Zerstörung/Zurückhaltung der Orginaldaten Sabotage der Arbeit anderer Plagiate
  • Konsequenzen der DFG bei wissenschaftlichen Fehlferhalten. Einige Maßnahmen gemäß der DFG-Verfahrensordnung (2010) Aussprechung einer "schriftlichen Rüge" Ausschluss von der Antragsberechtigung Auflösung von Forschungsverträgen Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Safeguarding Good Scientific Practice)
  • Was beinhaltet wissenschaftliches Arbeiten? Arbeiten reproduzierbar und nachvollziehbar Beschreibung ausreichend für Nachvollzug offene Informationsquellen Darlegung von Fakten, Schlüssen, Beweise in Schritt für Schritt nachvollziehbarer Weise
  • Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis DFG; Komission: Selbstkontrolle in der Wissenschaft Empfehlung 1 Lege artis Dokumentation der Resultate grundlegende Skepsis an den Ergebnissen Strikte Ehrlichkeit hinsichtlich der Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern Vermeidung von wissenschaftlichem Fehlverhalten Empfehlung 2 Formulierung von Regeln durch die Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten Regeln als fester Bestandteil der Lehre und Ausbildung
  • Freiheit der Wissenschaft Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung diese Freihheit gehört unmittelbar zusammen mit der Verantwortung zur Einhaltung der grundlegenden Werte und Normen
  • Empfehlung des DFG fur die Sicherung von wissenschaftlicher Praxis durch die Hochschule HS: Geeignete Organisation, um in Abhängigkeit der Größe der Arbeitseinheiten die Aufgben der Leitung, Aufsicht, Konflickt-Regelung und Qualitätssicherung sicherzustellen.
  • Was hat jeder der Leitungsaufgaben übernimmt? Führungsverantwortung Sorgfaltspflicht Aufsichtspflicht Voraussetzung: gegenseitiges Vertrauen innerhalb und zwischen den Arbeitsgruppen
  • Wie ist eine Arbeitsgruppe aufgebaut? wählbare Organisationsform Teilung der Verantwortung ist zwingend optimale Größe: 5-8
  • Was ist die Führungsspanne/Leitungsspanne? Wo liegt das Optimum? die Anzahl der einer Leitungsstelle unmittelbar unterstellten Mitarbeiter, d. h. wie viele Mitarbeiter sich hierarchisch direkt unter einer Person oder einer Organisation befinden. Optimum: Kommt drauf an, i. d. R. 8-10 Arbeitsgruppe: 5-8
  • Empfehlung 4 Empfehlung 4 Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses --> Angemessene Betreuung und Förderung
  • Empfehlung 4, 5, 6, 7, 8 Empfehlung 4 Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses --> Angemessene Betreuung und Förderung Empfehlung 5 Unabhängige Vertrauenspersonen als Ansprechpartner (Ombudsmann) bei Konflikten und Fragen vermuteten Felverhaltens (Bsp.: bei Plagiatsvorwurf - Einsetzung einer Kommission durch den Präsidenten) Empfehlung 6 Leistungs und Bewertungskriterien so, dass Orginalität und Qualität als Bewertungsmaßstab stets Vorrang vor Quantität haben Bedingungen, die unredliches Verhaltenbegünstigen, möglichst abbauen (Kumulativer Citation Index, Smallest publishable unit) Empfehlung 7 Primärdaten als Grundlage für Veröffentlichung auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Institiution 8 bis 10 Jahre aufbewahren Aufzeichnungen nachvollziebar halten Gesetze: GenTG ArzneimittelG TierschutzG Regelerke (Good Practice) Zugänglichkeit für Dritte Empfehlung 8 Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zusätzlich zu den ohne hin geltenden Bestimmungen des Arbeitsrechts und des Rechts der akademischen Grade (vertrauliche) Vorermittlung Hauptverfahren evtl. zs. mit Gerichtsverfahren
  • Weitere Empfehlungen Maßstäbe für GWP (für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und europ. Fachgesellschaften) Autorenschaft: Verantworten für den Inhalt von Publikationen tragen alle Autoren Autorerichtlinien nach internationalen Standards, Offenlegung von Befangenheit
  • Welche Charakteristika weisen wissenschaftliche Publikationen auf? Orginalität Eigenständigkeit Autorenschaft Vollständige, nachvollziehbare Beschreibung der Ergebnisse Korrekter Nachweis eigener und fremder Vorarbeiten Klare Auweisung von Zitaten Nachprüfbarkeit Mitteilung von Befunden, die die Hypothese stützen oder konträr dazu sind Keine Fragmentierung zur Erhöhung der Zahl an Publikationen
  • Charakteristika der Autorenschaft diejenigen die zur Konzeption der Studien oder Experimente zur Erarbeitung Analyse Interpretation der Daten Verfassung des Manuskripts beigetrage haben und einer Veröffentlichung zugestimmt haben sie tragen folglich die Verantwortung mit (keine Ehrenautorenschaft) Wesentliche Beteiligung an Fragestellung Forschungsplan Durchführung Auswertung und Deutung der Ergebnisse Entwurf zur kritischen inhaltlichen Überarbeitung des Manuskripts keine Autorenschaft: technische Mitwirkung bei der Datenerhebung alleinige Bereitstellung von Finanzen Allgemeine Leitung der Abteilung oder Einrichtung Bloßes Lesen des Manuskripts ohne inhaltliche Gestaltung
  • "Gefahren" eines Publikationsprozesses Peer Review und kritische Diskussion --> Ungeschützte Ideen an unbekannte potentiele Konkurrenten Journal Impact Factor (JIF): errechnete Zahl, deren Höhe den Einfluss einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift wiedergibt. Der Impact-Faktor sagt nichts über den Inhalt und die Qualität der Artikel einer Zeitschrift aus, sondern gibt Auskunft über die Quantität, wie oft die Artikel einer bestimmten Zeitschrift in anderen Publikationen zitiert werden. Zitier-Kartelle
  • Leistungsmessung von wissenschaftlichen Publikationen JIT: ist eine errechnete Zahl, deren Höhe den Einfluss einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift wiedergibt. Er dient zum bibliometrischen Vergleich verschiedener Zeitschriften. Der Impact-Faktor sagt nichts über den Inhalt und die Qualität der Artikel einer Zeitschrift aus, sondern gibt Auskunft über die Quantität, wie oft die Artikel einer bestimmten Zeitschrift in anderen Publikationen zitiert werden. Science Citation Index (Thomson Reuters): (SCI) ist eine wissenschaftliche Zitationsdatenbank, die vom Institute for Scientific Information (ISI) begründet wurde und aktuell vom US-amerikanisch-kanadischen Medienunternehmen Thomson Reuters Corporation angeboten wird.
  • Was beinhalten Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten? Gundsätze Zusammenarbeit und Leistungsvarantwortung Betreuung Nachwuchs Leistungs und Bewertungskriterien Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten Wissenschaftliche Veröffentlichungen
  • Definition wissenschaftlichen Fehlverhaltens Wenn im wissenschaftsüblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeiträchtigt wird. bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben (Erfinden, Fälschen, unrichtige Angaben in Bewerbung o. Forschungsantrag, Ko-Autorenschaft ohne Einverständnis) geistiges Eigentum verletzt(Plagiat, Ideendiebstahl, Ko-Autor ohne Einverständnis, unbefugt Veröffentlichung, Verfälschung des Inhalts) Forschungstätigkeit beeiträchtigt wird. (Sabotage, Beseitigung der Primärdaten) Mitverantwortung für das Fehlverhalten anderer (Aktive Beteiligung, Mitwissen, Mitautor, grobe Vernachlässigung der Aufsichtspflicht)
  • Konsequenzen bei wissenschaftlichem Fehverhalten Arbeitsrechtliche Konsequenzen Beamtenrechtliche Konsequenzen Akademische Konsequenzen Zivilrechtliche Konsequenzen Strafrechtliche Konsequenzen (wenn ugleich StGB oder sonstige Ordnungswidrigkeiten erfüllt sind)
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten Abmahnung Kündigung Vertragsauflösung
  • Beamtenrechtliche Konsequenzen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten Beamtenrechtliche Konsequenzen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten Disziplinarmaßnahmen
  • Akademische Konsequenzen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten Akademische Konsequenzen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten z. B.: Entzug akademischer Grade
  • Zivilrechtliche Konsequenzen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten Zivilrechtliche Konsequenzen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten Hausverbot Herausgabe von Material Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche aus Urheberrecht, Persöhnlichkeitsverletzungen, Patentrecht und Wettbewerbsrecht Rückforderungsansprüche Schadensersatzansprüche
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten Strafrechtliche Konsequenzen (wenn ugleich StGB oder sonstige Ordnungswidrigkeiten erfüllt sind) Urheberrechtsverletzung Urkundenfälschung Sachbeschädigung Eigentums- und Vermögensdelikte Verletzung persönlichen Lebens oder Geheimnisbereich Lebens- oder Körperverletzung
  • Empfehlung 5 Empfehlung 5 Unabhängige Vertrauenspersonen als Ansprechpartner (Ombudsmann) bei Konflikten und Fragen vermuteten Felverhaltens (Bsp.: bei Plagiatsvorwurf - Einsetzung einer Kommission durch den Präsidenten)
  • Empfehlung 6 Empfehlung 6 Leistungs und Bewertungskriterien so, dass Orginalität und Qualität als Bewertungsmaßstab stets Vorrang vor Quantität haben Bedingungen, die unredliches Verhaltenbegünstigen, möglichst abbauen (Kumulativer Citation Index, Smallest publishable unit)
  • Epfehlung 7 Empfehlung 7 Primärdaten als Grundlage für Veröffentlichung auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Institiution 8 bis 10 Jahre aufbewahren Aufzeichnungen nachvollziebar halten Gesetze: GenTG ArzneimittelG TierschutzG Regelerke (Good Practice) Zugänglichkeit für Dritte
  • Empfehlung 8 Empfehlung 8 Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zusätzlich zu den ohne hin geltenden Bestimmungen des Arbeitsrechts und des Rechts der akademischen Grade (vertrauliche) Vorermittlung Hauptverfahren evtl. zs. mit Gerichtsverfahren