kaufmännische Betriebslehre mit Volkswirtschaftslehre (Fach) / 01 Grundlagen des Wirtschaftens (Lektion)
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Es werden die grundlegenden Begriffe der kaufmännischen Betriebslehre erläutert.
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- Bedürfnisse Bedürfnisse sind unbegrenzt, unterschiedlich, wandelbar, von verschiedenen Bedingungen abhängig und im Einzelnen mehr oder minder dringlich. Existenz- und Grundbedürfnisse: Befriedigung ist notwendig zur Erhaltung des Lebens Kultur- und Sozialbedürfnisse: Befriedigung dient der Erhöung des Lebensstandarts und steigert das Lebensgefühl
- Bedarf Bedarf im wirtschaftlichen Sinne ist der Teil der Bedürfnisse, den der Mensch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Kaufkraft) befriedigen will und kann.
- Nachfrage Nachfrage nach einem Gut entseht, wenn der Mensch am Markt auftritt, um seinen Bedarf zu decken.
- Güter Güter sind diejenigen Mittel, die zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse dienen. Die meisten Güter sind knappe Güter. Die knappen Güter sind Gegenstand des Wirtschaftens. Man nennt sie deshalb Wirtschaftsgüter. Die restlichen Güter sind freie Güter.
- ökonomisches Prinzip Um ein möglichst hohes Maß an Bedürfnissbefriedigung zu erreichen, bemüht sich der Mensch, die Wirtschaftsgüter sparsam und vernünftig einzusetzen. Dieses ökonomische Prinzip gibt es in zwei Ausprägungen. Maximalprinzip: gegebene Mittel => maximaler Ertrag Minimalprinzip: minimaler Aufwand => gegebener Ertrag
- Betrieb Betriebe sind Wirtschaftseinheiten, die der Leistungserstellung (Produktion) und Leistungsverwertung (Absatz) dienen.
- private Betriebe Das Gewinnstreben ist charakteristisches Merkmal für die erwerbwirtschaftliche Zielsetzung der privaten Betriebe. (erwerbswirtschaftliches Prinzip) Die Unternehmer entscheiden selbst über Produktionspläne und orientieren sich dabei über die Preise an der Nachfrage am Markt. Sie tragen auch das unternehmerische Risiko.
- öffentliche Betriebe Gemeinwirtschaftliche Betriebe arbeiten nach dem Versorungsprinzip. Sie streben, soweit kein Gewinn erzielt werden kann, nach Kostendeckung bzw. Verlustminimierung. (gemeinwirtschaftliches Prinzip) Öffentliche Betriebe sollten sich nur in solchen Bereichen wirtschaftlich betätigen, in denen private Betriebe nicht für ausreichend gesichertes Güterangebot zu erträglichen Preisen sorgen. Ein Verlust muss aus dem allgemeinen Steueraufkommen getragen werden.
- Wirtschaftssektoren Primärsektor: Stoffe- und Energiegewinnung Sekundärsektor: Stoffebe- und Verarbeitung, Investitionsgüterindustrie Tertiarsektor: Handel- und Dienstleistungsbereich Quartärsektor: die Tätigkeit im öffentlichen Gemeinwesen Quintärsektor: Entsorgungswirtschaft
- Produktionsfaktoren Produktionsfaktoren (auch Elementarfaktoren) sind die Mittel und Kräfte, mit denen Sachgüter und Dienstleistungen erstellt werden. Arbeit (körperliche und geistige) Betriebsmittel (Grundstücke, Maschienen) Werkstoffe und Waren (Rohstoffe, Betriebsstoffe, Hilfsstoffe, Fertigteile) Rechte (Patente, Lizenzen, Markenzeichen, Gebrauchsmuster) Den Austausch der Produktionsfaktoren bei der Leistungserstellung nennt man Substitution.
- dispositiver Faktor Der dispositive Faktor leitet das Unternehmen. Er ist auf die zielsetzende, planende, organisierende, kontrollierende, rechenschaftslegende und repräsentierende Tätigkeit im Unternehmen ausgerichtet