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Individualarbeitsrecht (Fach) / Vertragsanbahnung (Lektion)
MP 2015
Diese Lektion wurde von anna_schramm erstellt.
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- bei der Vertragsanbahnung im privaten Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich von welcher Freiheit auszugehen? im privaten Arbeitsverhältnis besteht grundsätzlich Privatautonomie! die Arbeitsbeziehungen beruhen auf Vertragsfreiheit (verfassungsrechtlich garantiert)
- was versteht man unter Vertragsfreiheit? Abschlussfreiheit (frei zu entscheiden, ob u. mit wem überhaupt ein Vertrag geschlossen wird/ mit wem man Rechtsgeschäfte tätigt) grundsätzlich haben AN und AG die Freiheit zu entscheiden, ob sie miteinander ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen. Inhaltsfreiheit (Inhalt eines geschlossenen Vertrags im Einvernehmen mit dem Paartner selbst zu gestalten)
- Wann und aus welchen Gründen wird die Vertragsfreiheit im Arbeitsverhältnis eingeschränkt? aus sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gründen aus gesundheitsschutz- und bildungspolitischen Gründen: Verbot von Kinderarbeit KJBG Kinder- und Jugendlichen Beschäftigungsgesetz aus arbeitsmarktpolitischen Gründen: Zugangsbeschränkungen zum ö. Arbeitsmarkt von Ausländischen Arbeitskräften AuslBG: Ausländerbeschäftigungsgesetz Einstellungsgebote: für begünstigte Behinderte (BehEinstG Behinderteneinstellungsgesetz) Behaltepflicht von Lehrlingen nach Abschluss ihrer Lehre (BAG Berufsausbildungsgesetz ) bei der Einstellung darf nicht diskriminiert werden aufgrund des Alters, Geschlechts, Religion, Weltanschauung, sexuellen Orientierung, ethnischen Zugehörigkeit. GlBG Gleichbehandlungsgesetz
- normiert das GlBG einen Kontrahierungszwang? das Gleichbehandlungsgesetz normiert keinen Kontrahierungszwang. der Arbeitgeber wird aber bei einer diskriminierenden Einstellungsentscheidung schadenersatzpflichtig.
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