BGB AT (Fach) / Willenserklärung (Lektion)

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Bestandteile einer Willenserklärung und Streitpunkte

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  • Was versteht man unter einer Willenserklärung Unter einer Willenserklärung versteht man die Kundgabe (Erklärung) des Willens einer Person, die auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. 
  • Was unterscheidet eine empfangsbedürftige Willenserklärung von einer nichtempfangsbedürftigen. Empfangsbedürftige Willenserklärungen unter sind erst ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie dem Empfänger zugehen, das heißt wenn sie in seinem Machtbereich sind und der Empfänger unter normalen Umständen die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Die nicht-empfangsbedürftige Willenserklärung ist dagegen schon im Moment der Abgabe wirksam, ohne dass irgend jemand davon Kenntnis nehmen müsste.
  • Was sind die Bestandteile einer Willenserklärung Eine Willenserklärung setzt sich aus dem Handlungsbewusstsein, Erklärungsbewusstsein und dem Geschäftswillen zusammen.
  • Was versteht man unter dem Handlungsbewusstsein und wozu führt dessen Fehlen. Unter dem Handlungsbewusstsein versteht man das Bewusstsein überhaupt zu handeln. Sie fehlt etwa beim Schlaf oder bei erzwungenen Verhaltensweisen.  Liegt kein Handlungsbewusstsein vor, so liegt überhaupt keine Willenserklärung vor.  Siehe Trierer Weinversteigerungsfall