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VuV (Fach) / VuV (Lektion)
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- Rechtsfolgen der Abnahme 7 Fälligkeit des Werklohns Verjährungsbeginn für Werklohn teilweiser Verlust nicht vorbehaltender Mängelansprüche bei bekannten Mängeln Verlust nicht vorbehaltender Vertragsstrafen Risiko des zufälligen Untergangs geht über Beginn der Verjährungsfristen für Mängelansprüche Umkehr der Beweislast
- VOL Verdingungsordnung für Leistungen Kaufvertrag oder Werkvertrag
- VOF Verdingungsordnung für freischaffende Leistungen Werkvertrag oder Dienstvertrag
- Unterschiede 648/648a BGB 8 648 Sicherung nicht kündbar bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des AG nachrangig gegenüber anderen Gläubigern für Werklohn bei erbrachten Leistungen Durchsetzung durch einstweilige Verfügung 648a Kündigungsmöglichkeit bei Verschlechterung der AG Verhältnisse nicht nachrangig für Werklohn bei noch nicht erbrachten Leistungen Durchsetzung durch Klage
- Bindefrist AN ist während Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden
- Zuschlagsfrist 5 beginnt nach Eröffnungstermin soll nicht länger als 30 Tage dauern Ende mit Datum angegeben so kurz wie möglich Prüfung der Angebote
- Fiktive Abnahme wenn nicht anders vereinbart 12 Werktage nach Mitteilung 6 Werktage nach Benutzung
- Leistungsprogramm 4 AN macht auch Planung wird bezahlt dafür funktionsgerechte Planung wenn Architekt oder AG keine adäquate BEschreibung leisten könnten
- öffentliches Baurecht 4 Bauen nach Bebauungsplan Bauleitplanung Umsetzen des Baugesetzbuches Verwaltungsgericht
- vertragsstrafen fallen an wenn Vertragsfristen nicht eingehalten werden
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- Sicherheitsleistung 2 können einbehalten werden wenn Gefahr besteht das LEistung nicht bezahlt wird können auch für Mängelbeseitigung einbehalten werden
- privates Baurecht 4 BGB werkvertragsrecht AGB Architektenvertrag
- Mängelanspruch 3 für Bauwerke 4 Jahre für andere Leistungen 2 Jahre Verlängerung um 2 Jahre wenn Mangel nach 2 JAhren angezeigt wird
- besondere Leistungen 2 müssen im Vertrag aufgenommen sein sind keine Nebenleistungen nach ATV DIN 18299
- Symptomrechtsprech7ung 2 Symptom gilt als Beweis für nicht ordentlich ausgeführte Leistung Symptom an einer Stelle gilt für gesamte leistung fehlerhaft
- Werklohn was muss vorliegen 4 werkvertrag Ausführung der Leistung Fälligkeit des Lohns Mängelfreiheit
- Prüfliste AGB 5 Klauseln zum Nachteil des Verwenders Liegen AGB vor Liegen Individualvereinbarungen vor Sind Vereinbarungen Vertragsbestandteil geworden Sind Klauseln unklar/überraschend
- Kündigung des AN setzt voraus 4 AG unterlässt eine obliegende Handlung AG zahlt eine fällige Zahlung nicht AN ist nicht in der Lage deshalb Lesitung auszuführen AN hat Frist gesetzt und mit Kündigung gedroht
- Anforderungen an LV 8 eindeutig erschöpfend für alle gleich verständlich sicher kalkulierbar frei von Wagnissen einwandfreie Formulierung alle preisbeeinflussenden Maßnahmen angeben Maßangaben
- GAEB 3 Standard Texte für Bauleistungen regelwerke für LV Verfahrensbeschreibung für elektronsiche BAuabrechnung
- STLB BAu 5 Bedienefreundkichkeit Blitz-Position Datenpflege Vollständigkeit Aktualität
- Pflichten des AG 5 zweifelsfreie BEschreibung Bausoll zweifelsfrei aus Sicht des Empfängers Beachtung des Abschnitt 0 VOB/C AG trägt das Vertragsrisiko Vergütungspflicht
- Pflichten des AN 4 zweifelsfreie Beschreibung des BAusoll zweifelsfrei aus der Sicht des Empfängers in Teilen BEachtung des BAschnitt 0 trägt das Kalkulationsrisiko
- Obliegenheitsverletzung 4 Verpflichtung des AG Grundstück zur Verfügung zu stellen muss Grenzen aufweisen muss Pläne zur Verfügung stellen Anspruch auf Entschädigung bei Verstoß
- AG setzt AN Frist zur Mängelbeseitigung. welche HAndlungsmöglichkeiten hat der AG nach Fristablauf 4 Mangel zu Lasten des AN beseitigen hierfür Vorschuss verlangen mindern zurücktreten
- VOB/A VOB/B VOB/C Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Allgemeine Technische Vertragsbdingungen für Bauleistungen