Arbeitsrecht (Fach) / Technischer Betriebswirt (Lektion)

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  • Was versteht man unter Arbeitsrecht? Unter Arbeitsrecht versteht man die Gesamtheit der rechtlichen Normen und Grundsätze, die sich auf Arbeitsverhältnisse beziehen. Man unterscheidet nach Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht.
  • Was versteht man unter Individualarbeitsrecht? Unter Individualarbeitsrecht versteht man die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es geht dabei insbesondere um die Begründung, den Inhalt, Die Leistungsstörungen, die Beendigung und den Übergang des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmerschutzrecht / Gesetze der Arbeitssicherheit
  • Was versteht man unter kollektiven Arbeitsrecht? Unter kollektiven Arbeitsrecht versteht man die Rechtsbeziehungen von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Belegschaftsvertretungen zu Ihren Mitgliedern und zu ihren Gegenspielern.