Sozialkunde Jhg 10 (Fach) / Das Volk als Gesetzgeber (Lektion)

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Volksbegehren und Volksentscheid in Bayern

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  • Art 73 BV Über Finanzen kann das Volk nicht befinden
  • Art 74 BV - 1/10 der Stimmberechtigten können das Volksbegehren herbei rufen - ein ausgearbeiteter Gesetzesentwurf muss an das innenministerium geleitet werden -der Ministerpräsident legt das Volksbegehren dem Landtag mit samt der Stellungnahme der Regierung vor. -der Landtag kann ablehnen, zustimmen (dann §),oder eigenen Entwurf vorlegen -Volksentscheid über das Begehren /Gesetzesentwurf wird gemacht im Falle der Uneineigkeit über den geamchten Vorschlag
  • Warum hilft Bürgerentscheid Bürgern aber auch Politiker und Unternehmer ? Die Politiker werden somit informiert ,ob die Bürger mit ihrer Politik einberstanden sind und sie hilft ihnen mit dem Volk zu kommunizieren und zu sehen wie die Lage ist.  
  • Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger in Bayern direktdemokratische Verfahren -Volksbegehren und Volksentscheid aus Landesebene -Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene  
  • Contra der direkten Demokratie -es gibt niemanden konkreten, der die Verantwortung für die Folgen einer polit. Entscheidung übernimmt (flucht aus Verantwortung) -Manipulationsgefahr, durch einseitige Information bishin zu Hetzkampagnen
  • Pro für direkte Demokratie -mehr Macht dem Volk -> keine alleinige herrschaft deren Vertreter -Politik wird kommunikativer -bürger interessieren sich mehr-> wer entscheiden darf informiert sich intensiver