Jus (Fach) / Privatrecht (Lektion)
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- negotium unilaterale einseitiges Rechtsgeschäft (Testament)
- negotium claudicans hinkendes Rechtsgeschäft/ schwebend/ unwirksam Vertrag
- negotium mixtum cum donatione ein mit einer Schenkung vermischtes Rechtsgeschäft (wenn der Preis so niedrig ist)
- negotium inter vivos Rechtsgeschäft unter Lebenden
- contractus, Kontrakt Vertrag
- Kontrahent Vertragspartner
- kontrahieren Vertrag abschließen
- Kontrahierungszwang eine gesetzliche Bestimmung, auf Grund derer ein Anbieter gezwungen ist, mit jedem zahlungsfähigen Interessierten einen Vertrag zu schließen
- animus obligandi Verpflichtungswille
- Akzessorietät Abhängigkeit eines Nebenrechts vom zugehörigen Hauptrechts
- akzessorisch unselbständig, abhängig
- Präklusion Ausschließung, Ausschluss
- Präklusionsfrist Ausschlusspflicht
- Potestativbedingung Wollensbedingung (eine Bedingung deren Eintritt nicht nur von äußeren Umständen, sondern auch von der Willensentscheidung einer Person abhängig ist)
- Resolutivbedingung Auflösende Bedingung (wenn diese Bedingung eintritt, erlischt ein Recht)
- pendente condicione bei schwebender Bedingung
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- praescriptio Verjährung (ein Recht geht verloren weil es in der Frist nicht ausgeübt wurde)
- praescriptio extinctiva auslöschende Verjährung (Recht kann nicht mehr ausgeübt werden)
- praescriptio acquisitiva erwerbende Verjährung
- impossibilium nulla est obligatio eine Verpflichtung hinsichtlich etwas Unmöglichen ist nichtig
- error causam dans Irrtum der einen Rechtsgrund gibt
- error essentialis der wesentliche Irrtum
- error facti der Irrtum über die Tatsache
- error in negotio Irrtum über das Rechtsgeschäft
- error in obiecto/ error in corpore Irrtum über das Objekt/ Gegenstand
- error in persona Irrtum über die Person
- error in qualitate Irrtum über die Eigenschaft/Qualität
- error in substantia/ error in materia Irrtum über die Beschaffenheit einer Sache
- error probablilis entschuldbare/wahrscheinlicher Irrtum (nicht vor zu werfen)
- falsa demonstratio non nocet die falsche Bezeichnung schadet nicht
- error iuris Rechtsirrtum
- error iuris nocet der Rechtsirrtum schadet
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- iuris ignorantia nocet, facti non nocet die Unkenntnis des Rechts schadet, die Unkenntnis der Tatsachen nicht.
- furiosus Geisteskranker
- furiosi voluntas nulla est der Wille eines Geisteskranken ist nichtig
- lucidum intervallum Lichte Momente (wenn ein Geisteskranker handlungsfähig ist)
- metus causam dans Furcht, die einen Vertragsabschluss veranlässt
- locus regit actum der Ort bestimmt das Geschehen (die Form des Rechtgeschäftes richtet sich nach dem Recht des Errichtungsorte)
- lex loci contractus Gesetz des Ortes des Vertragabschlusses
- lex rei sitae das Gesetz des Ortes in dem die Liegenschaft liegt
- liquid flüssig, fällig
- Liquidation/ Liquidierung flüssig Machung, Auflösung (Unternehmen wird verkauft)
- Liquidator Abwickler (der, der die Liquidation durchführt)
- Liquidität Zustand des flüssig sein, Zahlungsunfähigkeit
- Annuitüt jährliche Zahlung
- lex interpellat pro homine das Gesetz mahnt anstelle des Menschen (Gläubiger) (es kommt zum Verzug ohne das der Gläubiger mahnt)
- das Gesetz mahnt anstelle des Menschen (Gläubiger) (es kommt zum Verzug ohne das der Gläubiger mahnt) lex interpellat pro homine
- dies interpellat pro homine der Termin mahnt anstelle des Menschen (Gläubiger) (es kommt zum Verzug ohne das der Gläubiger mahnt)
- das Gesetz mahnt anstelle des Menschen (Gläubiger) (es kommt zum Verzug ohne das der Gläubiger mahnt) dies interpellat pro homine
- die falsche Bezeichnung schadet nicht falsa demonstratio non nocet
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