Erfassung von Kosten und Leistungen (Fach) / Grundsätze und Prinzipien der Kostenerfassung (Lektion)
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KLR
Diese Lektion wurde von Mafriech erstellt.
- Grundsatz der Zweckorientiertheit? Zweckorientierte Kosten-und Leistungsrechnung dient der Ermittlung von Selbstkosten, Preise und des Betriebsergebnisses. Demnach werden nur diejenigen Daten erfasst, die dem jeweiligen Zweck dienen.
- Prinzip der Wirtschaftlichkeit? Die KLR dient zwar der Überwachung der Wirtschaftlichkeit, darf aber selber natürlich nicht unwirtschaftlich sein. Daher wird vielfach in der KLR mit Durchschnittsrechnungen, Pauschalierungen, Schlüsselungen und sonstigen vereinfachenden Verfahren gearbeitet.
- Prinzip der Vollständigkeit? Kosten und Leistungen müssen vollständig erfasst sein. Nur dann ist über eine Verrechnung der Kosten in die Preise bei entsprechenden Erlösen ein Ersatz aller Kosten möglich. Bei den kalkulatorischen Kosten spielt das Prinzip eine große Rolle!
- Periodenprinzip? Die KLR bietet nur dann aussagefähige Periodendaten, wenn alle periodenfremden Vorgänge ausgesondert werden.
- Prinzip der Stetigkeit? Wenn die Verrechung hoher, unstetig oder zufällig anfallender Kosten die Selbstkosten und Preisvorstellung über dem Marktpreis treibt -> aus dem Markt herauskalkulieren, dann ist dies nicht stetig! Daher sind Durchschnittswerte über mehrere Perioden betrachtet zu bilden um eine Stetigkeit der Preise zu gewährleisten.