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Europarecht (Fach) / Entwicklung und Struktur (Lektion)
historische Entwicklung
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- Definition Europarecht Der Begriff Europarecht umfasst das Recht der Europäischen Union. Nämlich die Materien aus dem EU-Vertrag und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. (EUV und AEUV) Die Europäische Union beruht auf rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen und hat daher die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Grund- und Menschenrechte sowie der Rechtsstaatlichkeit zu achten. Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sowie der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Beide Verträge sind gleichrangig normiert. Art. 6 EUV sieht zusätzlich vor, dass die Charta der Grundrechte den Verträgen rechtlich gleichrangig sei.