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BGB AT (Fach) / Anspruchsaufbau (Lektion)

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Diese Lektion wurde von annamariaalexandra erstellt.

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  • Wie prüft man einen Anspruch Anspruch entstanden= rechtshindernde Einwendungen Anspruch erloschen= rechtsvernichtende Einwendungen Anspruch durchsetzbar= rechtshemmende Einreden
  • Was prüft man i.R.v. Anspruch entstanden? Vertragliche Ansprüche gesetzliche Ansprüche
  • Wie entsteht ein vertraglicher Anspruch? Einigung §§145 ff. BGB Wirksamkeit der Einigung-> keine rechtshindernden Einwendungen/ Nichtigkeitsgründe
  • Wie entsteht ein gesetzlicher Anspruch Durch vorliegen aller gesetzlichen Tatbestandsmerkmale
  • Was prüft man i.R.v. "Anspruch durchsetzbar"? -> rechtshemmende Einreden Dauerhafte Einreden= peremptorische Einredenz.B. Verjährung vorübergehende Einreden= dilatorische Einredenz.B. §§273, 320 BGB
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