5
BGB AT (Fach) / Anspruchsaufbau (Lektion)
.
Diese Lektion wurde von annamariaalexandra erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Wie prüft man einen Anspruch Anspruch entstanden= rechtshindernde Einwendungen Anspruch erloschen= rechtsvernichtende Einwendungen Anspruch durchsetzbar= rechtshemmende Einreden
- Was prüft man i.R.v. Anspruch entstanden? Vertragliche Ansprüche gesetzliche Ansprüche
- Wie entsteht ein vertraglicher Anspruch? Einigung §§145 ff. BGB Wirksamkeit der Einigung-> keine rechtshindernden Einwendungen/ Nichtigkeitsgründe
- Wie entsteht ein gesetzlicher Anspruch Durch vorliegen aller gesetzlichen Tatbestandsmerkmale
- Was prüft man i.R.v. "Anspruch durchsetzbar"? -> rechtshemmende Einreden Dauerhafte Einreden= peremptorische Einredenz.B. Verjährung vorübergehende Einreden= dilatorische Einredenz.B. §§273, 320 BGB
Anzeige