Strafvollzug (Fach) / Gesundheit, Drogen im Vollzug (Lektion)

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Gastvortrag

Diese Lektion wurde von anna_schramm erstellt.

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  • abgedeckte Bereiche der ärztlichen Versorgung in Haft: Gesundheitspflege Heilbehandlung Unfallfürsorge Zahnbehandlung Schwangerschaft Entwöhnungsbehandlung
  • wer trägt die Kosten der ärztlichen Versorgung? grundsätzlich der Bund teilweise ist Regress möglich teilweise muss der Insasse selbst dafür aufkommen z.B. Zahnersatz
  • wo kann die ärztliche Versorgung stattfinden? grundsätzlich ist die ärztliche Versorgung in jeder JA durch einen Anstaltsarzt gegben zusätzlich Fachärzte bei Bedarf bei Bedarf Überstellung in eine andere Anstalt oder in eine öffentliche Krankenanstalt
  • Voraussetzungen einer Zwangsbehandlung sind: Maßnahme muss unbeding erforderlich sein Maßnahmen sind nicht mit Lebensgefahr verbunden Maßnahme ist zumutbar Genehmigung vom BMJ (außer Gefahr in Verzug)
  • Schätzungen regelmäßig Drogen konsumierende Insassen: 20-50% 20-30% intravenös Cannabis, Medikamentenmissbrauch 50% Hohe Dunkelziffer
  • Drogen im Strafvollzug, 2 Möglichkeiten §39 SMG Therapie statt Strafe Therapie während Strafhaft
  • was heißt Therapie statt Strafe? Aufschub des Strafvollzugs Umwandlung einer unbedingten Freiheitsstrafe in eine bedingte --> wenn sich der Verurteilte erfolgreich einer Therapie unterzieht.
  • wie lange erfolgt der Aufschub des Vollzuges bei Therapie statt Strafe höchstens? 2 Jahre
  • Voraussetzungen für den obligatorischen Aufschub des Vollzuges bei Therapie statt Strafe: Verurteilung nach dem SMG (Ausnahme § 28a Abs 2, 4, 5) oder Beschaffungskriminalität (18 Monate übersteigende FS -> auf Gefährlichkeit abstellen) Geldstrafe oder 3 Jahre nicht übersteigende Freiheitsstrafe Gewöhnung an das Suchtmittel Zustimmung zu gesundheitsbezogener Maßnahme Aufschub auch nach Aufnahme in den Vollzug möglich (StA zu hören)
  • Inhalt der gesundheitsbezogenen Maßnahme: ärztliche Überwachung ärztliche Behandlung (inkl. Entzugs- u. Substitutionsbehandlung) klinisch- psychologische Beratung u. Betreuung Psychotherapie Psychosoziale Beratung u. Betreuung
  • was geschieht bei Erfolg der gesundheitsbezogenen Maßnahme? Gericht kann/ (muss) gem. §40 SMG die Umwandlung in eine bedingte Freiheitsstrafe anordnen under Verhängung einer Probezeit obligatorisch!
  • was geschieht bei Verweigerung der Maßnahme ODER bei neuerlicher einschlägiger Verurteilung? Widerruf des Aufschubs Aufforderung zum Strafantritt
  • Institution für Therapie statt Strafe Schweizer Haus Hadersdorf
  • kurze Beschreibung Schweizer Haus Hadersdorf Stationäre Therapie Dezantrale Therapie ambulante Drogentherapie Multidisziplinär: Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Sozailarbeiter
  • Stationäre Therapie im Schweizer Haus Hadersdorf rund 6 Monate Wohngruppen Therapie medizinische Versorgung Arbeitstherapie Erlernen von Alltagsfähigkeiten
  • Dezantrage Therapie im Schweizer Haus Hadersdorf etwa 6 Monate Wohnen in eingener Wohnung oder Übergans- WG Weiterführung des Behandlungsprogramms Suche nach Arbeitsplatz Danach normale Wohn- und Arbeitssituation Rückkehr bei Krise möglich Weiterführende ambulante Betreuung möglich
  • 3 Komponenten der Drogenbehandlung im Strafvollzug? Drogenfreie Zone Substitutionsprogramme Psychologische u. psychotherapeutische Programme
  • Drogenfreie Zonen in der Justizanstalt heute rund 600 Plätze: in JA Hirtenber, Sonnberg, Wien Simmering, Stein..) Insassen melden sich freiwillig Strengere Kontrollen Dafür Vergünstigungen
  • Substitution in der Justizanstalt Substitution ist in allen JAs möglich gängistes Substitutionsmittel = Methadon durc Pflegepersonal ausgegeben
  • Vorteile der Substitution: Verringerung des intravenösen Konsums Reduzierung des gesundheitlichen Risikos Positive Auswirkung auf Verhalten der Insassen weniger drogenbezogene Ordnungsstrafen
  • wann erfolgt keine Unterbringung gem§22 StGB (entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher)? mehr als 2 Jahre Haft sind zu verbüßen vom Rechtsbrecher Voraussetzungen des §21 StGB (Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) gegeben Aussichtslosigkeit der Behandlung
  • wann erfolgt eine Unterbringnung gem. §22 StGB (Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher)? Ergebenheit zu einem Suchtmittel (muss nicht gleich Sucht sein) Anlasstat im Rausch oder in Zusammenhang mit Gewöhnung oder Begehung nach §287 StGB (Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung) Gefährlichkeitsprognose (in Zusammenhand mit Gewöhnung)
  • 3 "Abteilungen" der JA Favoriten (Anstalt für Vollzug nach §22StGB- entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher) Zugangsabteilung: Anamnese, gegebenfalls Entzug geschlossener Vollzug: verschiedene Abteilungen (substanzfrei, abstinenzorientiert, sonstige) und Behandlung, für mind. 6 Monate Vollzugslockerungsabteilung: Arbeit außerhalb der JA, großzügige Ausgansregelungen, Bewährungshelfer eingebunden
  • welche Behandlungsangebote gibt es in der JA Favoriten (Anstalt für Vollzug nach §22 StGB- entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher)? verpflichtende Gruppentherapie Fallweise Einzeltherapie Biofeedback Multiprofessionelle tiergestützte Intervention Sport- und Kreativgruppen Kunstprojekte
  • Wirkung der MIT, Multiprofessionellen tiergestützten Intervention: Verbesserung: des Selbstwertes der Problemlösekompetenz der sozialen Kompetenz der emotionalen Stabilität
  • welche 3 Arten der vorbeugenden Maßnahme gibt es? §21 StGB: Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher §22 StGB: Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher §23 StGB: Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter
  • § 21 Abs 1 – Zurechnungsunfähige Täter •Anlasstat•Mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht•In einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand (§ 11 StGB)•Aufgrund einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades•Gefährlichkeitsprognose: es wird befürchtet, dass unter dem Einfluss einer geistigen oder seelischen Abartigkeit weitere Straftaten mit schweren Folgen begangen werden könnten•Einweisung in die Maßnahme auf unbestimmte Zeit•Überprüfung der Notwendigkeit 1x/Jahr oder auf Ansuche
  • wie ist der Verfahrensablauf bei Verhängung einer Maßnahme? •StA stellt Antrag auf Unterbringung nach § 429 (1) StPO•Vorläufige Anhaltung in einer Anstalt für geistig abnorme RB oder in öffentlicher Krankenanstalt möglich•Statt Einzelrichter verhandelt Schöffengericht•Verteidiger muss anwesend sein, kann Anträge auch gegen den Willen des Betroffenen stellen•Mindestens ein Sachverständiger muss Verhandlung beigezogen werden
  • Welche Aussagen kann man zum Sachverständigen treffen? •Sachverständiger beispielsweise aus dem Bereich der Psychiatrie oder der klinischen Psychologie•Gericht formuliert Fragestellung (Achtung: keine Rechtsfrage!)•Sachverständiger muss prüfen, ob er fachlich geeignet ist•Untersuchung nach neuestem Stand der Wissenschaft•Sachverständiger darf keine rechtliche Entscheidung treffen Sachverständiger erstellt ein Psychologisches Gutachten:•Dauer: abhängig von Fragestellung und eingesetzten Verfahren•Psychometrische Verfahren: Persönlichkeitstests, Leistungstests, klinische Interviews, projektive Verfahren, spezielle Fragebögen, etc.
  • Definition des psychologischen Gutachtens: „Ein psychologisches Gutachten ist eine wissenschaftliche Leistung, die darinbesteht, aufgrund wissenschaftlich anerkannter Methoden und Kriterien nachfeststehenden Regeln der Gewinnung und Interpretation von Daten zu konkretenFragestellungen Aussagen zu machen.“
  • was bedeutet Zurechnungsunfähigkeit? § 11 StGB: Wer zur Zeit der Tat aufgrund einer•Geisteskrankheit•geistigen Behinderung•tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder•einer anderen schweren, einem der drei genannten Zustände gleichwertigen seelischen Störung nicht fähig ist •das Unrecht seiner Tat einzusehen (Diskretionsfähigkeit) oder•nach dieser Einsicht zu handeln (Dispositionsfähigkeit)
  • Welche Personen befinden sich in einer Maßnahme nach § 21/1 StGB? nach Anzahl in Prozent aufsteigend: Substanzmissbrauch affektive Erkrankungen hirnorganische Störungen Persönlichkeitsstörungen intellektuelle Minderbegabung Schizophrenie
  • Wann erfolgt eine Verurteilung nach §21 Abs2 StGB (zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher) •Anlasstat•Mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht•Nicht zurechnungsunfähig, aber „unter dem Einfluss einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades“•Gefährlichkeitsprognose•Strafe wird gemeinsam mit Anordnung über Unterbringung verhängt•Zeit in der Maßnahme wird auf die Strafe angerechnet•Einweisung in die Maßnahme auf unbestimmte Zeit•Überprüfung der Notwendigkeit 1x/Jahr oder auf Ansuchen
  • § 21 Abs 2 – Zurechnungsfähige geistig abnorme RB •Diskretionsfähigkeit und•Dispositionsfähigkeit gegeben•„geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades“, z.B.−Persönlichkeitsstörungen−Paraphilien