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Rechtskunde (Fach) / GFK I Nr. 5 - Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Lektion)

Fragen aus dem Fragenkatalog

Diese Lektion wurde von MarieGro erstellt.

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  • Welche Handlungen stellen beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden? a Abgabe giftiger und sehr giftiger Gemische an Personen über 18 Jahren b Abgabe von giftigen Gemischen mit Erlaubnis, aber ohne Nachweis der Sachkunde gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung c Die vorgeschriebenen Aufzeichnungen über die Abgabe von giftigen Gemischen im Einzelhandel werden nicht oder nicht vollständig geführt. d Verkauf von Giften in einer Apotheke b,c
  • Welche Handlungen beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden? a Abgabe von giftigen Gefahrstoffen ausschließlich an gewerbliche Verbraucher ohne Anzeige nach § 2 Abs. 6 Chemikalien-Verbotsverordnung b Abgabe von hochentzündlichen und brandfördernden Gefahrstoffen durch Automaten c Abgabe von Reinigungsmitteln mit dem Gefahrensymbol ätzend in Verpackungen mit kindergesicherten Verschlüssen in Selbstbedienung d Abgabe von hochentzündlichen und brandfördernden Gefahrstoffen ohne ein Abgabebuch zu führen a,b
  • Wer ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis giftige Gemische verkauft, a handelt gegen die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung und wird von der zuständigen Behörde zum Besuch eines Lehrgangs zwangsverpflichtet. Weitere straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen erfolgen jedoch in der Regel nicht. b handelt ordnungswidrig, wird aber in der Regel nur kostenfrei verwarnt. c handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. d macht sich strafbar und muss mit Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. d
  • Wer hochentzündliche oder brandfördernde Gemische durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr bringt, a handelt gegen die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung und kann mit einem Bußgeld belegt werden. b macht sich strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren rechnen. c handelt ordnungswidrig. d handelt vorschriftswidrig, ist aber nicht von Sanktionen bedroht. a,c
  • Eine Straftat gegen die Umwelt ist: a Verunreinigung eines Gewässers b Gefährdung eines Wasserschutzgebietes c Diebstahl von Feldfrüchten d Luftverunreinigung a,b,d
  • Eine Straftat gegen die Umwelt ist: a Erregung öffentlichen Ärgernisses. b Umweltgefährdende Abfallbeseitigung. c Ungenehmigter Betrieb von Anlagen. d Verbreitung umweltgefährdender Schriften. b,c
  • Ein Versandhändler beabsichtigt Methanol an einen privaten Flugmodellbauer zu verkaufen. Der Verkauf von Methanol im Versandhandel ist a gesetzeskonform. b strafbar. c verboten d ordnungswidri c,d
  • Ein Großhändler verkauft ein als ätzend eingestuftes Reinigungsmittel ausschließlich an berufsmäßige Verwender. Die Verpackung dieses Reinigungsmittels besitzt keinen kindergesicherten Verschluss. Der Großhändler handelt a strafbar. b gesetzeskonform. c ordnungswidrig. d rechtswidrig. b
  • Ein Drogist besitzt für seinen Betrieb die Erlaubnis, giftige Stoffe abzugeben. Er beauftragt eine Verkäuferin ohne Sachkunde, einer Hausfrau einen halben Liter des giftigen Lösemittels Methanol abzugeben. Wer begeht damit eine Ordnungswidrigkeit und muss deshalb mit einem Bußgeld rechnen? a nur die Verkäuferin b nur der Drogist c der Drogist und die Verkäuferin d keiner der beiden c
  • Ein Händler verkauft 1 kg eines giftigen Begasungsmittels, ohne dass der Erwerber eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein nach Anhang I Nr. 4 Gefahrstoffverordnung vorlegen kann. Hierbei handelt es sich um a eine Ordnungswidrigkeit. b eine Bußgeldtatbestand. c einen ordnungsgemäßen Verkauf. d eine Straftat a,b
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  • Wer Begasungen mit Ethylenoxid vornehmen will, braucht in der Regel eine Erlaubnis nach Anhang I Nr. 4 Gefahrstoffverordnung; Begasungsmittel dürfen dann nur abgegeben werden, wenn der Erwerber die Erlaubnis oder einen Befähigungsschein vorgelegt hat. Wenn ein Verkäufer auf diesen Nachweis verzichtet, so ist dies a ein folgenloser Verstoß, solange niemand zu Schaden kommt. b eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt werden kann. c eine Straftat, die mit Geldstrafe geahndet wird. d eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. b
  • Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist eine Straftat? a Das Abgabebuch wird nicht oder nicht vollständig geführt. b Das Selbstbedienungsverbot wird missachtet. c das Inverkehrbringen von giftigen Stoffen und Gemischen ohne die erforderliche Erlaubnis d das Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen entgegen § 1 Chemikalien- Verbotsverordnung c,d
  • Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit? a Das Abgabebuch wird nicht oder nicht vollständig geführt. b Das Selbstbedienungsverbot wird missachtet. c das Inverkehrbringen von giftigen Stoffen und Gemischen ohne die erforderliche Erlaubnis d das Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen entgegen § 1 Chemikalien- Verbotsverordnung a,b
  • Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist eine Straftat? a Wenn ein Händler giftige Stoffe und Gemische an Wiederverkäufer abgibt. b Wenn ein Händler ätzende und brandfördernde Stoffe oder Gemische an berufsmäßige Verwender abgibt und mit dem Verkauf eine Person beauftragt, die die Sachkunde nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung nicht nachgewies en hat, jedoch mindestens jährlich belehrt wurde. c das Inverkehrbringen von hochentzündlichen Stoffen oder Gemischen an nichtberufsmäßige Verwender d das Inverkehrbringen von giftigen Stoffen und Gemischen ohne die erforderliche Erlaubnis d
  • Welcher Verstoß gegen die Chemikalien-Verbotsverordnung ist ordnungswidrig? a Das Selbstbedienungsverbot wird missachtet. b das Inverkehrbringen von giftigen Stoffen und Gemischen ohne die erforderliche Erlaubnis c das Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen entgegen § 1 Chemikalien- Verbotsverordnung d nur Verstöße gegen § 6 ChemVerbotsV (ISO-Normen) a
  • Sie bringen fahrlässig ein giftiges Gemisch ohne Erlaubnis der Behörde in den Verkehr. a Sie machen sich strafbar. b Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit. c Sie begehen ein Kavaliersdelikt. d weder a noch b noch c a
  • Ein Reisegewerbetreibender mit gültiger Reisegewerbekarte gemäß § 55 Gewerbeordnung (GewO) führt in seinem Sortiment auch eine kleine Menge an Arsentrioxid (etwa 20 g) mit sich, das er auch an der Haustür anbietet. Was ist richtig? a Er darf dies, da das Anbieten kleiner Mengen von Giften im Reisegewerbe sogar ohne Reisegewerbekarte zulässig ist. b Der Händler handelt rechtmäßig, da eine gültige Reisegewerbekarte vorhanden ist. c Der Händler begeht eine Straftat nach Chemikaliengesetz. d Der Händler begeht eine Straftat nach GewO. c
  • Ein Importeur will PKW-Feuerlöscher in den Verkehr bringen, die als Löschmittel Halon 1211 (CF 2 BrCl) enthalten. a Der Importeur begeht eine Straftat. b Die Verwendung von Halon 1211 ist auf Grund einer Ausnahmeregelung möglich. c Es gibt keine Beschränkungen für das Inverkehrbringen von Halonfeuerlöschern. d Das Inverkehrbringen kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. a,d
  • Hersteller oder Importeure, die einen registrierungspflichtigen Stoff in einer Menge > 100 t/a in den Verkehr bringen, mussten diesen Stoff bis zum 01.06.2013 bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren. Bei Zuwiderhandlung ist mit folgenden Sanktionen zu rechnen. a Das Versäumnis kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. b Das Versäumnis kann mit Geldbuße bis zu hunderttausend Euro bestraft werden. c Es gibt keine Sanktionen. Die Frist kann formlos verlängert werden. d Die in den Verkehr gebrachten Stoffe müssen kostenpflichtig zurückgenommen werden. a,b
  • Die Werbung für ein gefährlich eingestuftes Holzschutzmittel enthält den Hinweis „Unschädlich - Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotential“ und enthält keine der auf dem Kennzeichnungsetikett angegebenen Gefahreneigenschaften. Bewerten Sie diese Werbeaussage! a Der Inverkehrbringer macht sich strafbar. b Der Inverkehrbringer begeht eine Ordnungswidrigkeit. c Die Werbeaussage entspricht den chemikalienrechtlichen Vorschriften. d Diese Werbeaussage ist nur im professionellen Bereich (Abgabe an berufsmäßige Verwender) zulässig. b