Mündliche Prüfung Steuerberater (Fach) / Ertragssteuerheft 1 Grundlagen (Lektion)

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Grundlagen

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  • Persönliche Steuerpflicht Wann liegt unbeschränkt Steuerpflicht vor und wo geregelt? § 1 (1) EStG 1. Natürliche Person 2. einen Wohnsitz oder gewöhnlicher Wohnsitz
  • Veranlagung und Tarif Wo geregelt? Welche Veranlagungsformen und Tarife gibt es? 1. Einzelveranlagung § 25 EStG: Grundtarif gem. § 32a (1) EStG oder Witwensplitting, Gnadensplitting § 32a (6) EStG 2. Ehegattenveranlagung § 26 EStG: Entweder: Splitting gem. § 32a (5) EStG oder Grundtarif § 32a (1) EStG
  • Ehegattenveranlagung § 26 EStG Voraussetzungen 1. rechtsgültige Ehe 2. Unbeschr. Steuerpflicht beide Ehegatten 3. Kein dauerndes Getrenntleben
  • Gewerbliche Einkünfte gem. § 15 (2) EStG Merkmale? 1. Selbständigkeit 2. Nachhaltigkeit 3. Gewinnerzielungsabsicht  4. Beteiligung am allg. wirtsch. Geschäftsverkehr 5. keine LuF 6. keine selbständige Tätigkeit 7. keine Vermögensverwaltung
  • Rechtsfolgen der BAS? 1. Die Vermietung ist keine bloße Vermögensverwaltung, sondern gewerblich 2. BV des Besitzunternehmens: Notwendiges BV: Vermietetes AV, GmbH-Anteile, alle WG die unmittelbar zum Einsatz im Betrieb bestimmt sind 3. Lfd. Besteuerung bei der BAS: Mieten sind BE gem. § 15 EStG, Gewinnausschüttungen sind Einkünfte gem. § 15  4. Das Gehalt stellt weiter Eink. gem. § 19 EStG dar
  • Abfärberegelung Wo geregelt? Was bedeutet das? Abfärberegelung gem. § 15 (3) Nr. 1 EStG = Abfärbetheorie Gemischte Tätigkeit: aber trennbar: Tätigkeit gilt insgesamt als gewerblich, Bagatellgrenze 1,25% des Umsatzes Unterennbar: Einheitliche Gesamtbetätigung, kein Fall der Abfärberegelung,  Tätigkeit ist doch zu qualifizieren, welche Tätigkeit der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt
  • Gewerblich geprägte PersGes Voraussetzungen 1. mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommener Tätigkeit 2. Persges 3. kein Ausüben einer gewerblichen Tätigkeit 4. nur KapGes persönlich haftend  5. nur KapGes zur GF befugt
  • Verlustbeschränkung gem. § 15a EStG 1. Verluste sind bis zur Höhe der eingezahlten Hafteinlage ausgleichsfähig 2. Darüberhinaus verrechenbarer Verlust, d.h. verrechenbare mit Gewinnen in späteren Jahren
  • Erweiterte Außenhaftung nach § 15a (1) S. 2 u. 3 EStG Bedeutet? Die Hafteinlage wurde nicht erbracht.  Aber trotzdem sind in Höhe der Hafteinlage die Verluste ausgleichsfähig, da wirtschaftliche Belastung. 
  • Betriebsveräußerung § 16 (1) S. 1 Nr. 1 EStG Tatbestandsmerkmale? 1. Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen 2. müssen in einem einheitlichen Vorgang  3. entgeltlich 4. auf einen Erwber übertragen werden 5. sodass der Erwerber den Betrieb als geschäftlichen Organismus fortführen kann (kann, nicht muss) 6. und die bisher in diesem Bereich entfaltete Tätigkeit des Veräußerers endet
  • Betriebsaufgabe § 16 (3) EStG Tatbestände? 1. Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen 2. müssen innerhalb kurzer Zeit  3. in einem einheitlichen Vorgang  4. entweder: a) ins PV übführt b) entgeltlich an verschiedene Erwerber veräußert c) teilweise veräußert und teilweise ins PV 5. sodass damit der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufhört zu existieren
  • Verpächterwahlrecht Betriebsfortführungsfiktion nach § 16 (3b) EStG Voraussetzungen: 1. Natürliche Person oder Mitunternehmerschaft als Verpächter 2. Verpachtung oder Vermietung oder unentgeltliche Überlassung sämtlicher Betriebsgrundlagen 3. Möglichkeit der tatsächlichen Betriebsfortführung durch den Pächter 4. keine grundlegende Umgestaltung der wesentlichen Betriebsgrundlagen
  • Realteilung Was ist das? Und wie kann das geschehen? Beendigung einer PersGes durch 1. Liquidation 2. Ausscheiden des vorletzen Gesellschafters durch Anwachsung gem. § 738 BGB 3. Realteilung durch Aufteilung des Naturalvermögens § 16 (3) S. 2 EStG
  • Realteilung nach § 16 (3) S. 2 EStG Voraussetzungen: 1. Betriebsaufgabe  2. mindestens ein Realteiler führt eine wesentliche Betriebsgrundlage in seinem Betrieb fort 3. Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt
  • Was sind die Folgen einer Realteilung? Realteilung erfolgt steuerneutral, sofern WG BV bleiben.  1. Übertragung einzelner WG:  - ins PV = Gewinnrealisierung - ins BV des Realteilers = zwingende BW-Fortführung 2. Übertragung von Teilbetrieben oder MU-Anteilen - Zwingende BW-Fortführung
  • Wann ist bei einer Realteilung nicht der Buchwert sondern der gemeine Wert anzusetzen? 1. Ausnahme für Teilbetriebe gem. § 16 (5) EStG, soweit Übertragung auf gem. § 8b (2) KStG begünstigte Steuerpflichtige und Weiterveräußerung innerhalb von 7 Jahren 2. Ausnahme gem. § 16 (3) S. 3 EStG, soweit Veräußerung oder Entnahme von G+B, Gebäuden oder wesentlichen Betriebgsgrundlagen innerhalb von 3 Jahren 3. Ausnahme gem. § 16 (3) S. 4 EStG, soweit Übertragung auf Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmassen
  • Ermittlung des Übergangsgewinns bei Wechsel von EÜR zu BV-Vergleich, R 4.6 EStR und Anlage zu R 4.6 EStR Was ist zu beachten? 1. Übergangsgewinns = lfd. Gewinn Grundsatz: Berichtigung des Gewinns im 1. Jahr nach dem Übergang, gleichmäßige Verteilung auf 2-3 Jahre zur Vermeidung von Härten möglich  Ausnahme: Im Fall der Betriebsveräußerung oder Aufgabe gem. § 16 EStG ist keine Verteilung möglich