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Steuerlehre (Fach) / Abgabenordnung (Lektion)

Vorbereitung auf die mündliche (Nach-)Prüfung Steuerfachangestellter.

Diese Lektion wurde von Yasminator erstellt.

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  • Welche Verfahrensstufen gibt es in der Abgabenordnung? (Normalfall) 1. Ermittlungsverfahren 2. Festsetzungs-/Feststellungsverfahren 3. Erhebungsverfahren 4. Vollstreckungsverfahren
  • Welche besonderen Verfahren kennt die AO? 1. Einspruchsverfahren 2. Berichtigungs-/Änderungsverfahren 3. Außenprüfungsverfahren 4. Haftungsverfahren 5. Steuerfahndung 6. Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
  • Was geschieht beim "Steuerermittlungsverfahren" gemäß der AO? Der Steuerpflichtige wird erfasst und muss eine Steuererklärung abgeben. Er hat weiterhin Mitwirkungspflichten gegenüber der Finanzbehörde. Die Finanzbehörde muss die vom Steuerpflichtigen gemachten Angaben überprüfen und gegebenenfalls Beweismittel (Rechnungen, Verträge,...) anfordern. Gibt der Steuerpflichtige die Steuererklärung verspätet  ab, kann die Finanzbehörde gegen ihn Verspätungszuschläge festsetzen. Sofern gar keine Steuererklärung abgegeben wird, kann die Finanzbehörde Zwangsgelder festsetzen und es kann zu einer Schätzung kommen, die in der Regel zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfällt.
  • Was geschieht beim "Steuerfestsetzungsverfahren" gemäß der AO? Die Steuer wird (vorläufig) festgesetzt durch einen Steuerbescheid, eine Steueranmeldung oder einen Feststellungsbescheid. Der Bescheid muss dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben werden (i.d.R. per Post).
  • Was geschieht beim "Steuererhebungsverfahren" gemäß der AO? Die Steuer muss bereits entstanden, festgesetzt und fällig sein. --> Entstehung: gemäß der Einzelsteuergesetze--> Festsetzung: durch Steuerbescheid / Steueranmeldung--> Fälligkeit: gemäß der Einzelsteuergesetze Das Erhebungsverfahren ist abgeschlossen mit Erlöschen des Steueranspruchs, insbesondere durch die freiwillige Zahlung. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch über die Stundung oder den Erlass von Steuerschulden (und steuerlichen Nebenleistungen) entschieden.
  • Was geschieht beim "Vollstreckungsverfahren" gemäß der AO? Hierzu kommt es, wenn der Steuerpflichtige seine Steuerschuld im Erhebungsverfahren nicht freiwillig gezahlt hat. Das Finanzamt  betreibt dann die zwangsweise Eintreibung der festgesetzten Steuerschuld zunächst durch Mahnung, bei weiterer Erfolgslosigkeit durch Pfändungen (des Lohnes, des Bankkontos usw.).
  • Was ist unter einem "verlängerten Festsetzungsverfahren" zu verstehen? Das verlängerte Festsetzungsverfahren kann durch zwei Handlungen ausgelöst werden: 1. Durch einen Einspruch--> es wird ein Einspruch (ggf. mit AdV) gegen einen Verwaltungsakt (z.B. Steuerbescheid) eingelegt innerhalb der Frist und unter Einhaltung der gesetzlichen Formvorschrift. Das FA muss dann zunächst prüfen, ob der Einspruch zulässig ist, wenn nicht, wird dieser verworfen. Ist dieser zulässig, dann prüft das FA den gesamten Steuerfall noch einmal. Eine "Verböserung" zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ist möglich, kann aber durch Rücknahme des Einspruchs verhindert werden. Alternativ: Antrag auf schlichte Änderung2. Durch eine Berichtigung--> bei offenbaren Unrichtigkeiten jederzeit, bei nicht endgültigen Steuerbescheiden nach § 164 und § 165 AO kann berichtigt werden und bei endgültigen Steuerbescheiden zu Gunsten des Steuerpflichten, wenn der Antrag vor Ablauf der Einspruchsfrist gestellt wird wegen "neuer" Tatsachen.
  • Welche Prüfungen gehören zum "Außenprüfungsverfahren"? 1. Betriebsprüfung 2. LSt-Außenprüfung 3. USt-Sonderprüfung
  • Was wird im "Straf- und Bußgeldverfahren" geahndet? 1. Steuerhinterziehung--> Absicht muss vorliegen, Versuch ist bereits strafbar! Selbstanzeige möglich. 2. leichtfertige Steuerverkürzung--> Ordnungswidrigkeit
  • Welche Möglichkeiten hat das Finanzamt, eine Steuer noch nicht endgültig festzusetzen? 1. Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung § 164 AO--> solange diese wirksam ist, ist die Änderung jederzeit in vollem Umfang möglich. Dies kann durch Antrag seitens Steuerpflichtigen oder durch das FA veranlasst werden. Der Vorbehalt fällt weg nach Ablauf der Festsetzungsfrist oder nach einer Außenprüfung. 2. Festsetzung mit Vorläufigkeit § 165 AO--> nur einzelne Punkte sind vorläufig und damit offen. Nur in diesen Punkten läuft dann auch die Festsetzungsfrist noch nicht ab und es kann geändert werden. Es ist ungewiss, ob in diesen Punkten eine Steuer entstanden ist. Sobald die Ungewissheit beseitigt ist, muss die Vorläufigkeit aufgehoben werden und die Steuerfestsetzung ist zu ändern bzw. für endgültig zu erklären.
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  • Was versteht man unter "Vollverzinsung" in der Abgabenordnung? Nach § 233a AO werden Steuern mit 0,5% pro Monat verzinst, die nach Ablauf von 15 Monaten nach Entstehung noch nicht festgesetzt und bezahlt worden sind. Das selbe gilt auch für Steuererstattungen, diese stellen dann jedoch eine Zinseinnahme im Sinne des § 20 EStG dar und müssen versteuert werden. Beginn: mit Ablauf des Jahres, indem Steuer entstanden ist.Ende: mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam ist.Bemessungsgrundlage = Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer abzüglich anzurechnender Steuerabzugsbeträge und abzüglich Vorauszahlungen (bis zum Beginn des Zinslaufs)
  • Wer ist der "Steuerpflichtige" gemäß der Abgabenordnung? Nach § 33 AO jede Person, die - eine Steuer schuldet- für eine Steuer haftet- eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat- eine Steuererklärung abgeben muss- Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat
  • Wer ist "Steuerschuldner" gemäß der Abgabenordnung? Nach § 43 AO Personen, die nach den Einzelsteuergesetzen die Steuer schulden. z.B. - ESt = natürliche Personen mit Einkommen i.S. des EStG- LSt = Arbeitnehmer- USt = Unternehmer
  • Wer ist "Steuerträger" im Sinne der Abgabenordnung? Jede Person, die eine Steuer aus ihrem Einkommen oder Vermögen wirtschaftlich zu tragen hat.
  • Wer ist "Steuerzahler" im Sinne der Abgabenordnung? Derjenige, der die Steuer tatsächlich bezahlt.
  • Wie ist die Abgabenordnung in die Steuergesetze einzuordnen? Die Abgabenordnung ist ein "Mantelgesetz", d.h. es beschreibt allgemeine Steuergesetze und dient als Grundlage für die Einzelsteuergesetze wie das EStG, UStG etc.
  • Welche Arten der Zuständigkeiten haben die Finanzbehörden im Sinne der Abgabenordnung? Es gibt die sachliche Zuständigkeit nach § 16 AO und die örtliche Zuständigkeit nach § 17 AO.
  • Welche örtlichen Zuständigkeiten der Finanzämter gibt es? Was passiert, wenn mehrere für einen Fall zuständig sind? - Wohnsitzfinanzamt- Geschäftsleitungsfinanzamt- Betriebsfinanzamt- Tätigkeitsfinanzamt- Lagefinanzamt- Verwaltungsfinanzamt- Zentralfinanzamt Sind mehrere zuständig, so entscheidet das FA, das zuerst mit der Sache befasst worden ist oder es gibt eine Einigung der Finanzämter untereinander.
  • Was sind "Steuerverwaltungsakte"? Jede Verfügung, Entscheidung oder sonstige hoheitliche Maßnahme einer Finanzbehörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Steuerrechts mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen.Z.B. den Erlass und die Bekanntgabe eines ESt-Bescheides an den Steuerpflichtigen durch das Finanzamt. § 118 AO
  • Wann wird ein Verwaltungsakt wirksam? Mit der Bekanntgabe nach § 124 AO
  • Was ist bei der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes zu beachten? Welche Formvorschriften gibt es? Ein Verwaltungsakt muss demjenigen bekannt zu geben, für den dieser bestimmt ist (§ 122 AO). Form der Bekanntgabe - schriftlich- elektronisch (z.B. E-Mail)- mündlich- in andere Weise (durch schlüssiges Handeln) --> Achtung: in manchen Fällen ist die Form vorgeschrieben, z.B. bei Steuerbescheiden nur schriftlich--> Zeitpunkt der Bekanntgabe maßgeblich für die Fristberechnung
  • Was ist die "Bekanntgabefiktion"? Verwaltungsakte müssen bekannt gegeben werden, um daraus die Einspruchsfrist berechnen zu können. Wird ein Verwaltungsakt per einfachem Brief an den Steuerpflichtigen gesendet, kann der tatsächliche Zeitpunkt des Zugangs nicht festgestellt werden. Deshalb ist eine "Bekanntgabefiktion" nötig, die diesen Zeitpunkt ermittelt. Im Inland gilt ein Verwaltungsakt als bekannt gegeben am 3. Tag nach Aufgabe zur Post, im Ausland nach 1 Monat.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer "Frist" und einem "Termin"? Frist = Zeitraum Termin = Zeitpunkt Ein Termin kann das Ende einer Frist sein!
  • Wie werden Fristen (allgemein) berechnet und welche Fristarten gibt es? Berechnung: Fristbeginn + Fristdauer = Fristende 1. Behördliche Fristen>> verlängerbare Fristen, z.B. Stundungsfrist nach § 222 AO 2. Gesetzliche Fristen>> nur verlängerbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich zulässt, ansonsten nicht, z.B. Abgabe einer Steuererklärung nach § 109 AO ist verlängerbar, die Einspruchsfrist hingegen nicht 3. Ereignisfrist nach § 187 Abs. 1 BGB>> Tag des Ereignisses bleibt bei Berechnung unberücksichtigt 4. Beginnfrist nach § 187 Abs. 2 BGB>> Tag des Ereignisses wird mitgezählt
  • Welche Strafen kennt die Abgabenordnung für Fristversäumnisse? - Verspätungszuschlag § 152 AO>> verspätete Abgabe einer Steuererklärung oder Steueranmeldung>> kann, muss aber nicht festgesetzt werden - Säumniszuschlag § 240 AO>> verspätete Zalhung einer Steuerschuld>> "Schonfrist" von 3 Tagen bei Überweisungen - Zwangsgeld § 329 AO>> keine Abgabe einer Steuererklärung oder Steueranmeldung - Zinsen §§ 233 - 239  AO>> gesetzliche Verzinsung, Stundung, Steuerhinterziehung - Kosten §§ 337 - 345 AO>>> z.B. aufgrund einer Vollstreckung gegen Steuerschuldner
  • Was versteht man unter der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"? Wenn eine gesetzliche Frist unverschuldet versäumt wird, kann unter den Voraussetzungen des § 110 AO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Dann wird der Steuerpflichtige so behandelt, als hätte er die Frist nicht versäumt. Zweck: Vermeidung von RechtsnachteilenVoraussetzungen: kein Verschulden des Steuerpflichtigen, Antrag muss binnen einen Monats nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden, versäumte Handlung muss innerhalb der Antragsfrist nachgeholt werdenBegründete Hindernisse: Abwesenheit durch Urlaub von weniger als 6 Wochen, Unfall mit Krankenhausaufenthalt, sonstige plötzliche Erkrankungen, Naturkatastrophen
  • Wie wird eine Steuer festgesetzt? Nach dem Besteuerungsverfahren der Abgabenordnung. Besteuerungsgrundlagen werden ermittelt, dann wird die Steuer von der zuständigen Finanzbehörde durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Ein Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt.
  • Was sind "Steueranmeldungen"? Eine Steueranmeldung ist eine Steuererklärung, in der der Steuerpflichtige die Steuer selbst berechnet. Beispiele: LSt-Anmeldung, USt-VA.Eine Festsetzung dieser Steuer durch die Finanzbehörde erfolgt nur dann, wenn von der erklärten Steuer abgewichen wird oder der Steuerpflichtige keine Steueranmeldung abgibt.>>> ansonsten nach § 168 AO: automatisch unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO
  • Welche inhaltlichen Merkmale muss ein Steuerbescheid aufweisen? - erlassene Behörde- Steuerschuldner- festgesetzte Steuer (nach Art und Betrag)- Begründung- Rechtsbehelfsbelehrung
  • Was passiert, wenn in einem Steuerbescheid die notwendigen Bestandteile fehlen? fehlt die Begründung: Formfehler, dieser kann nachträglich geheilt werden. fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung:Einspruchsfrist verlängert sich auf 1 Jahr fehlen die anderen Bestandteile: Bescheid ist unwirksam und nichtig
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  • Was ist unter der "Festsetzungsverjährung" zu verstehen? Die Finanzbehörde muss eine Steuer innerhalb der Festsetzungsfrist festsetzen. Ansonsten tritt die Festsetzungsverjährung ein, d.h.: die Steuer (der Bescheid) kann nicht mehr erlassen, geändert oder aufgehoben werden § 169 AO Festsetzungsfristen:bei Verbrauchsteuern 1 Jahrbei allen anderen Steuern 4 Jahre (außer: Einfuhr- und Ausfuhrabgaben). bei Steuerhinterziehung 10 Jahrebei leichtfertige Steuerverkürzung 5 JahreBeginn: Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist Anlaufhemmung: maximal 3 Jahre (§ 170 AO)
  • In welchen Fällen kann ein Steuerbescheid berichtigt bzw. geändert werden? Ein Steuerbescheid wird mit der Bekanntgabe wirksam und mit Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig. Danach kann der Bescheid nur noch berichtigt bzw. geändert werden, soweit dies eine Korrekturvorschrift zulässt. § 129 AO Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten>> Schreibfehler, Rechenfehler etc. die der Finanzbehörde unterlaufen sind>> Fehler des Stpfl. können nur innerhalb der Einspruchsfrist geändert werden, es sei denn, die Finanzbehörde hat den Fehler übernommen, obwohl dieser klar erkennbar war § 172 AO Änderungen>> Stpfl. muss zustimmen bzw. beantragen innerhalb der Einspruchsfrist>> schlichte Änderung: punktuelle Berichtigung auf Antrag des Stpfl. innerhalb der Einspruchsfrist>> Einspruch, der ganze Fall wird neu aufgerollt § 173 AO Änderungen>> Änderungen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden>> nur punktuelle Änderungen möglich, die sich auf die neuen Tatsachen beziehen>> Änderung zu Ungunsten muss, Änderung zu Gunsten des Stpfl. kann vorgenommen werden, wenn diesen kein Verschulden trifft
  • Wann entsteht eine Steuerschuld? Dies ist in den jeweiligen Einzelsteuergesetzen verankert. Allgemein: Eine Steuer entsteht, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis verwirklicht wird. Dies geschieht, sobald der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.Bsp: Entstehung der Lohnsteuer durch den Zufluss von Arbeitslohn an den Arbeitnehmer
  • Wann wird eine Steuerschuld fällig? Aus der Fälligkeit ergibt sich immer ein bestimmter Termin, zu dem die Steuer zu zahlen ist. Die jeweiligen Fälligkeiten ergeben sich aus den Einzelsteuergesetzen. Wird eine Steuer nicht bezahlt, wird eine gesetzliche Frist versäumt und es entsteht ein Säumniszuschlag.
  • Was ist unter "Stundung" zu verstehen? Die Stundung fälliger Steuern bedeutet eine Verlängerung des Zahlungstermines. Diese kann auf Antrag und gegen eine Sicherheitsleistung gewährt werden. Es fallen Stundungszinsen nach § 234 AO an für die Dauer der Stundung. Nach § 222 AO kann die Stundung nur gewährt werden, wenn>> das Bezahlen der Steuerschuld bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeutet (z.B. wenn ernsthafte, aber voraussichtlich nur vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten vorliegen) und>> der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird (Besserung der Zahlungsfähigkeit in Aussicht)
  • Was ist unter der "Aussetzung der Vollziehung" zu verstehen? Wird ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt, hemmt dieser nicht den Zahlungstermin der Steuer. Das heißt, die Steuer ist trotz Einspruchsverfahren dennoch zu bezahlen. Um die hieraus ergebenden Härten zu vermeiden, kann der Steuerpflichtige zusammen mit dem Einspruch auch einen Antrag auf AdV stellen. Sofern der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, kann das Finanzamt den Antrag auf AdV stattgeben und damit die Fälligkeit der Steuer aussetzen. Das heißt, es wird während des Einspruchsverfahrens auf die Erhebung der Steuer verzichtet. >> Die Aussetzung wird auf den umstrittenen Betrag beschränkt und es kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden>> Zinsen: Wird dem Einspruch entsprochen, entstehen für den Steuerpflichtigen keine Zinsen. Wird der Einspruch abgelehnt, muss er Zinsen für die Zeit der Aussetzung zahlen.
  • Wodurch erlischt eine Steuerschuld? Durch- Zahlung- Aufrechnung (Umbuchung von einem Guthaben)- Erlass- Niederschlagung- Verjährung
  • Unter welchen Voraussetzungen kann eine Steuer erlassen werden? Finanzbehörden können Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise erlassen, wenn deren Einziehung eine unbillige Härte für den Steuerpflichtigen bedeuten würde. >> seltene Ausnahmefälle, wie: Fortführung des Betriebes oder Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes würden gefährdet werden >> Steuerschuldner muss erlasswürdig sein, d.h. bisher steuerehrliches Verhalten und finanzielle Notlage ist unverschuldet (z.B. durch eine Naturkatastrophe)
  • Was ist unter "Niederschlagung" zu verstehen? Nach § 261 AO können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, z.B. durch Insolvenz oder wenn die Kosten im Verhältnis zur Steuerschuld unverhältnismäßig hoch wären.Durch die Niederschlagung ruht der Steueranspruch vorläufig, lebt aber bei Besserung der Verhältnisse wieder auf. 
  • Wann verjährt eine bereits festgesetzte Steuerschuld? Grundsätzlich verjähren Zahlungsansprüche aus dem Steuerverhältnissen nach 5 Jahren>> Zahlungsverjährung nach § 228 AOZahlt der Steuerpflichtige trotz Verjährung, besteht Erstattungsanspruch. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kj, in dem die Steuer erstmalig fällig geworden ist, jedoch nicht vor Ablauf des Kj, in dem die Festsetzung des Anspruchs, ihre Aufhebung, Änderung oder Berichtigung wirksam gewordne ist, aus der sich der Anspruch ergibt. Unterbrechung der Verjährung: neue Frist beginnt mit Ablauf des Kj, in dem die Unterbrechung endet. Bsp. durch: schriftliche Zahlungsaufforderung, Zahlungsaufschub, Stundung, AdV
  • Was ist unter "Rechtsbehelfsverfahren" zu verstehen und welche Formen sind zu unterscheiden? Ein Rechtsbehelf ist die Möglichkeit des Steuerpflichtigen, eine Behörde zur Überprüfung und ggf. Korrektur einer Maßnahme zu bewegen. Wichtig hier: förmliche (ordentliche) Rechtsbehelfe. außergerichtlich: Einspruchsverfahrengerichtlich: Klagen beim Finanzgericht
  • Gegen welche Verwaltungsakte (Beispiele) kann im Sinne der AO Einspruch eingelegt werden? - Steuerbescheide- Steueranmeldungen- Festsetzungsbescheide- Steuermessbescheide- Festsetzung von Verspätungszuschlägen oder Zwangsgeldern- Ablehnung von Stundungs- oder Erlassanträgen