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Finanzbuchhaltung (FiBu) (Fach) / 2 Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften (Lektion)

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  • Gewerbebetrieb - nicht buchführungspflichtig- Merkmale: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und keine Land und Forstwirtschaft, keine freie Tätigkeit
  • kaufmännische Organisation - buchführungspflichtig - Merkmale: hoher Umsatz, hohe Mitarbeiterzahl, umfangreiches Warenangebot und vielfältige Geschäftskontakte
  • Ordnungsvorschriften für Buchführung (3) die für die kaufmännische Buchführung erforderlichen Belege führen Bücher förmlich in Ordnung halten Inhalt sachlich richtig
  • Gegen die Buchführungspflicht verstößt, wer... (2) ... keine Bücher führt, obwohl er dazu verpflichtet ist ... seine Bücher mangelhaft führt
  • Beispiele für formelle Mängel der Buchführung (7) Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole werden nicht eindeutig benutzt eine Buchung wird so verändert, dass ihr ursprünglicher Wert nicht mehr sichtbar/feststellbar ist Buchungen werden in Bleistift vorgenommen Buchungen werden entfernt Kasseneinnahmen und -ausgaben werden nicht täglich, sondern in größeren Zeitabständen festgehalten Buchungen werden nicht in der Zeitfolge vorgenommen gibt einem Dritten nicht in schneller Zeit einen Überblick durch zu viele Stornobuchungen, Umbuchungen usw.
  • Beispiele für sachliche Mängel der Buchführung ein buchungspflichtiger Geschäftsvorfall (z.B. Barverkauf von Waren) ist nicht gebucht nicht existierender (fingierter) Geschäftsvorfall (Privateinlage des Inhabers) wurde gebucht ein Geschäftsvorfall wurde unvollständig gebucht Geschäftsfal im falschen Abrechnungszeitraum gebucht
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