Betriebswirtschaft (BWL) (Fach) / Konsitiutive Führungsentscheidungen (Lektion)
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Grundmodelle der Unternehmensverfassung Rechtsformen
Diese Lektion wurde von Ales11 erstellt.
- Grundmodelle der Unternehmensverfassung 3 abgerenzte Typen: Eigentürmer - Unternehmen: Eigentümer = Manager, hat Eigentum an Produktionsmitteln, tärgt volles Risiko EU, OHG, KG Modell des Management- geleiteten Unternehmens: Eigentümer tragen volles Risiko, aber Unternehmensführung geht an Manager; Konflikt: Prinzipal - Agenten - Problem (Eigentümer - Manager - Problem); Rgelungsbedarf für Informationen und Kontrolle (Vorstand, Aufsichtsrat); GmbH, AG Koalitionsmodell des Unternehmens: viele Stakeholder (=Interessenten am Unternehmen) z.B. AN, Gewerkschaften, Gläubiger, Abnehmer, Lieferanten; Unternehmen= Koalition, freiwillige Verbindung von Personen(gruppen), die sog. Koalition bzw. Stakeholder zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele
- Rechtsformen der Unternehmen Allgemein: Verschiedene Rechtsformen stehen zur Verfügung, Entscheidung wichtig für Gründung sowie rechtliche steuerrechtliche Faktoren.
- Rechtsformen für private Unternehmen: Einzelunternehmen Personengesellschaften: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) , offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), stille Gesellschaft, Reederei, Partnergemeinschaft Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG a A), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Mischformen: AG und Co KG, Gmb und Co KG GmbH und Still, Doppelgesellschaft; Verbandsformen europäischen Rechts: z.B. Europa AG = Societas Europaea (SE) Sontige: z.B. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkei (VVaG), Stiftungen, Vereine, Genossenschaften Entscheidungskriterien sind: Haftung Leitungsbefugnis Gewinn - und Verlustbeteiligung Finanzierungsmöglichkeiten Publizitätspflicht
- öffentliche Betriebe: Betirebe, die sich ganz oder überwiegend im Eigentum einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) befinden und auf deren Einfluss die "öffentliche Hand" einem maßgeblichen Einfluss ausüben kann Unterteilungen der Zielsetzung: Reine Erwerbsbetriebe: streben nach höchster Rentabilität keine Unterschiede zu Privatunternehmen Betriebe mit Kostendeckungsprinzip: aus sozialen Gründen nur Kostendeckung (z.B. Verkehrsbetriebe) Zuschussbetriebe: aus sozialen Gründen entstehen Defizite zur Deckung von Kollektivbedarf (z.B. Theater) Unterteilungen nach der Vermögens- und Verwaltungsstruktur: Betriebe ohne Rechtspersönlichkeit: Regiebetriebe ohne eigenes Vermögen sind organisatiorisch Abteilungen der öffentlichen Verwaltung und werden i.d.R. von Beamten geleitet Betriebe mit eigener Rechtspersönlichkeit: Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die keien allgemeine Rechtsform darstelllen, sondern jeweils druch Gesetz für bestimmte öffentliche Aufgaben erichtet werden
