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BWBV2012 (Fach) / Bauträgerwesen (Lektion)

und Projekte

Diese Lektion wurde von absinth erstellt.

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  • Ziel des BTVG! Ziel des BTVG ist es, das Vorauszahlungsrisiko des Erwerbers abzusichern. Solange der Bauträger die Vorauszahlungen des Erwerbers nicht sichergestellt hat, werden dessen Ansprüche nicht fällig. (§7 Abs. 4 BTVG)
  • Anwendbarkeit des BTVG! Ist immer anzuwenden. Die Anwendbarkeit des BTVG hängt weder von der Unternehmereigenschaft des Bauträgers noch von der Vertrautereigenschaft des Erwerbers ab. 
  • Nennen Sie die Vertragsparteien im BTVG! Bauträger und Erwerber
  • Welche Vertragspartei kann sich (und wie lange) auf einen Formmangel berufen? Nur der Erwerber bis zur tatsächlichen Übergabe 
  • 6. Nennen Sie die Mindest-Vertragsinhalte eines Bauträgervertrages! „Eigentlicher“ Vertragsgegenstand und die vom Erwerber gewöhnlichen nutzbaren Teile der Gesamtanlage (Ausmaß, Lage, Widmung in Gestalt von Plänen sowie Bau- und Ausstattungsbeschreibungen) Hinweis auf allfällige Lage der Anlage in einer wildbach- oder lawinenbedingten Gefahrenzone, einem Hochwasserabflussgebiet bzw. auf allfällige Eintragungen der Liegenschaft im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas Preis (bei variablem Preis ist von einem Basispreis auszugehen; weiters sind bei einem variablen Preis die Kostenfaktoren genau festzulegen sowie eine Höchstgrenze für den Preis festzulegen), Beträge für Sonder- und Zusatzleistungen Fälligkeit der Zahlungen Spätester Termin der Übergabe des „eigentlichen“ Vertragsgegenstandes sowie der vom Erwerber gewöhnlich nutzbaren Teile der Gesamtanlage Zu übernehmende dingliche oder obligatorische Lasten Art der Sicherung des Erwerbers Konto des Bauträgers, auf das bei schuldrechtlicher Sicherung die Zahlungen des Erwerbers zu entrichten sind Nennung des Treuhänders (sofern ein solcher zu bestellen ist; dies ist bei der grundbücherlichen Sicherstellung und bei der pfandrechtlichen Sicherung der Fall)
  • Erklären Sie den Sinn des Haftrücklasses beim BTVG! Dient zur Sicherung allfälliger Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen aufgrund mangelhafter Leistungen. für die Dauer von 3 Jahren ab Übergabe.
  • Nennen Sie die Dauer und Ausmaß des Haftrücklasses beim BTVG! Für die Dauer von 3 Jahren ab Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes. Ausmaß von mindestens 2% des Preises (abzügl. Nebenkosten)
  • Wie kann die Besicherung des Haftrücklasses erfolgen? Bar, Garantie und Versicherung eines Kreditinstitutes
  • Nennen Sie die gesetzlichen Rücktrittsrecht des Erwerbers Es besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Erwerbers, wenn nicht spätestens eine Woche vor Abgabe seiner Vertragserklärung folgende schriftliche Informationen vorliegen: Wesentlicher Vertragsinhalt Wortlaut der Sicherstellung, sofern kein Treuhänder involviert ist Im Falle von Ratenplan A: Wortlaut der Zusatzsicherheit in der Höhe von mindestens 10% des Preises Es besteht ein weiteres Rücktrittsrecht des Erwerbers, wenn: Eine dem Vertrag zugrunde gelegte Wohnbauförderung nicht gewährt wird
  • Wann erlischt das Rücktrittsrecht des Erwerbers jedenfalls (absolute Frist)? Spätensts 6 Wochen nach Abgabe der Vertragserklärung des Erwerbers
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  • Vertragliche Rücktrittsrechte des Bauträgers! Ein Rücktrittsrecht kann dem Bauträger für den Fall eingeräumt werden, dass: Ein vom Bauträger definierter quantitativer Verwertungserfolg nicht eintritt Diesfalls ist das Rücktrittsrecht mit sechs Monaten ab Vertragsabschluss befristet. Ein weiteres Rücktrittsrecht kann dem Bauträger für den Fall eingeräumt werden, dass: der Erwerber trotz gesetzter Nachfrist erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt
  • Erklären Sie den Sinn der Sicherungspflicht des Bauträgers! Sinn der Sicherungspflicht ist es, den Erwerber gegen den Verlust des Geldes welches er schon bezahlt hat, abzusichern.
  • Welche Sicherungsmodelle gemäß BTVG gibt es (nennen sie min. 4)? Standardsicherungsmodelle Schuldrechtliche Sicherung durch Garantie oder geeignete Versicherungen („Geld-Zurück-Garantie“ oder aber auch Fertigstellungsgarantie) Grundbücherliche Sicherstellung mit Ratenplanmethode unter Heranziehung eines Treuhänders Pfandrechtliche Sicherung unter Heranziehung eines Treuhänders Sondersicherungsmodelle Als Bauträger fungiert eine inländische Gebietskörperschaft Sicherung durch ein Treuhandkonto („Sperrkonto“) bei einem Kreditinstitut Mögliche Sicherung im geförderten Mietwohnungsbau: jährliche Bescheinigung des Abschlussprüfers bzw. Revisionsverbandes bzw. Revisors über die sich aus der Bilanz ergebende ausreichende Eigenkapitalausstattung des Bauträgers (=“Bonitätserklärung“)