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DVA (Fach) / Arbeitsrecht (Lektion)
Arbeitsrecht
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- Beschreibung der Abfindungsmöglichkeit von Kleinstrenten im Zusammenhang mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses - eine Abfindung ist unzulässig (§ 3 Abs. 2 Satz 3) - wenn AN von seinem Recht auf Übertragung Gebrauch macht (§ 4 Abs. 3) - würde abgefunden werden und AN würde im Laufe des Jahres eine Übertragung verlangen, müsste Abfindung doppelt gezahlt werden
- - Unterschied zw. Übernahme einer PZ (§ 4 Abs. 2 Nr. 2) und Übertragung mit Übertragungswert einer PZ (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)? - Was sollte AG bei neuen AN bevorzugen? - AG sollte Übertragung mit Übertragungswert bevorzugen - bei Übernahme wird alte Zusage mit "Haut und Haaren" übernommen - dadurch ggf. arbeitsrechtliche Risiken - min. hoher Verwaltungsaufwand - durch Prüfung der Leistungsvoraussetzung und Unverfallbarkeitshöhen - ggf. eingeschränkter Risikoausgleich durch unterschiedlicher Risikoübernahme (Alter, Geschlecht) - Bei Übertragung mit Übertragungwert wird Barwert der erdienten Versorgung vom alten AG auf neuen übertagen - neuer AG erteilt dem Übertragungswert entsprechende wertgleiche neue Versorgungszusage - mit aktuellen Bestimmungen/Rechtsgrundlagen - neue AG kennt Zusage genau - Zusage beim alten AG erlischt bei vollständiger Übertragung des Übertragungswertes
- Welche gesetzlichen Kriterien sind bei Entscheidung über die Anpassung (§ 16 BetrAVG) zu berücksichtigen? - Kaufkraftverlust der Renten (dt. Verbraucherpreisindex) - wirtschaftliche Lage des AG - Nettolohnentwicklung vergleichbarer AN im U
- Unterschied bei Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG bei Zusagen vor 2001 und ab 2001? - vor 2001: Keine Mindestanpassungsgröße - ab 2001: min 1% Anpassung
- Wie kann die Anpassungsprüfungspflicht umgangen werden? - Verpflichtung von min. 1% Anpassung p.a. - DV/PK verwendet die Überschüsse ab Rentenbeginn zur Erhöhung der Rente - BZML - Kapitalzusage - Auszahlplan mit Restverrentung
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