Gemeinschaftskunde (Fach) / Organe der UNO (Lektion)
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Merkmale, Aufgaben und Kompetenzen
Diese Lektion wurde von johannes98 erstellt.
- Generalversammlung Merkmale: - 193 Mitglieder - gleiches Stimmrecht für alle Aufgaben + Kompetenzen: - Wahlfunktion (Sicherheitsrat, Generalsekretär, Menschenrechtsrat) - Lenkung der Aufmerksamkeit - Untersuchungen anordnen - Empfehlungen zur Konfliktregelung aussprechen
- Generalsekretär Merkmale: - Oberster Verwaltungsbeamter (seit 2007: Ban Ki-moon) - Häufig mit Vermittlerfunktion Aufgaben: - Gespräche führen - unterbreitet Vorschläge zur Beilegung von Konflikten - Lenkung der Aufmerksamkeit - jährliche Berichterstattung vor GV
- Sicherheitsrat Merkmale: - Fünf ständige Mitglieder (USA; GB; FRA; CHN; RUS) mit Vetorecht - 10 nicht-ständige Mitglieder (auf zwei Jahre von GV gewählt) Aufgaben: - Verantwortung für Wahrung des Weltfriedens - Empfehlung zur Konfliktregelung aussprechen - Verbindliche Beschlussfassungen (z.B. zu Militäreinsätzen)
- Menschenrechtsrat Merkmale: - 47 Mitglieder - Neuwahl alle drei Jahre von der GV Aufgaben: - Menschenrechtsverletzungen aufdecken - Empfehlungen für UNO aussprechen - Erstellung von Themenberichten - Entsendung von Sonderbotschaftern
- Internationaler Strafgerichtshof Merkmale: - 1998 gegründet - Sitz in Den Haag Aufgaben: - Verhängung von Freiheitsstrafen von bis zu 30 Jahren - Anerkennung des Gerichts notwendig
- "Responsibility to Protect" - Konzept unterbindet schwerste Menschenrechtsverletzungen - jeder Staat ist verpflichtet die eigene Bevölkerung vor solchen Verletzungen zu schützen die internationale Gemeinschaft steht mit in der Verantwortung: - unterstützt die Staaten bei der Wahrnehmung ihrer Schutzfunktion -gegebenenfalls gemeinschaftliche Maßnahmen zur Verhinderung von Völkermord und vergleichbaren - wenn ein Staat nicht willens oder in der Lage ist seine Bevölkerung vor schlimmsten Verbrechen zu schützen kann die internationale Gemeinschaft militärisch intervenieren (Verpflichtung unter bestimmten Umständen!) - Gipfeldokument: vier Fälle: 1.Völkermord 2. Kriegsverbrechen 3. ethnische Säuberung 4.Verbrechen gegen die Menschenrechte
