Gemeinschaftskunde (Fach) / Organe der UNO (Lektion)

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Merkmale, Aufgaben und Kompetenzen

Diese Lektion wurde von johannes98 erstellt.

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  • Generalversammlung Merkmale: - 193 Mitglieder               - gleiches Stimmrecht für alle Aufgaben + Kompetenzen: - Wahlfunktion (Sicherheitsrat, Generalsekretär, Menschenrechtsrat)             - Lenkung der Aufmerksamkeit                     - Untersuchungen anordnen           - Empfehlungen zur Konfliktregelung aussprechen
  • Generalsekretär Merkmale: - Oberster Verwaltungsbeamter (seit 2007: Ban Ki-moon) - Häufig mit Vermittlerfunktion Aufgaben: - Gespräche führen - unterbreitet Vorschläge zur Beilegung von Konflikten - Lenkung der Aufmerksamkeit     - jährliche Berichterstattung vor GV
  • Sicherheitsrat Merkmale: - Fünf ständige Mitglieder (USA; GB; FRA; CHN; RUS) mit Vetorecht                                   - 10 nicht-ständige Mitglieder (auf zwei Jahre von GV gewählt) Aufgaben: - Verantwortung für Wahrung des Weltfriedens             - Empfehlung zur Konfliktregelung aussprechen       - Verbindliche Beschlussfassungen (z.B. zu Militäreinsätzen)
  • Menschenrechtsrat Merkmale: - 47 Mitglieder - Neuwahl alle drei Jahre von der GV Aufgaben: - Menschenrechtsverletzungen aufdecken - Empfehlungen für UNO aussprechen - Erstellung von Themenberichten - Entsendung von Sonderbotschaftern
  • Internationaler Strafgerichtshof Merkmale: - 1998 gegründet - Sitz in Den Haag Aufgaben: - Verhängung von Freiheitsstrafen von bis zu 30 Jahren - Anerkennung des Gerichts notwendig
  • "Responsibility to Protect" - Konzept unterbindet schwerste Menschenrechtsverletzungen - jeder Staat ist verpflichtet die eigene Bevölkerung vor solchen Verletzungen zu schützen die internationale Gemeinschaft steht mit in der Verantwortung: - unterstützt die Staaten bei der Wahrnehmung ihrer Schutzfunktion -gegebenenfalls gemeinschaftliche Maßnahmen zur Verhinderung von Völkermord und vergleichbaren - wenn ein Staat nicht willens oder in der Lage ist seine Bevölkerung vor schlimmsten Verbrechen zu schützen kann die internationale Gemeinschaft militärisch intervenieren (Verpflichtung unter bestimmten Umständen!) - Gipfeldokument: vier Fälle: 1.Völkermord 2. Kriegsverbrechen 3. ethnische Säuberung 4.Verbrechen gegen die Menschenrechte