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PoWi (Fach) / Arbeit 1 (Lektion)
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- Nenne die Rechtsgrundlagen für die Ausbildung im Ausbildungsbetrieb 1.Berufsbildungsgesetz 2.Ausbildungsverordnung 3.Berufsausbildungsvertrag 4.Jugendarbeitsschutzgesetz
- Nenne die Rechtsgrundlagen für die Ausbildung in der Berufsschule Schulgesetz der Länder Rahmenlehrpläne
- Die 6 wichtigsten Fähigkeiten, die man als Bankkaufmann gemäß Ausbildungsberufsbild erwerben soll Das ausbildende Unternehmen Markt und Kundenorientierung Kontoführung und Zahlungsverkehr Geld- und Vermögensanlage Kreditgeschäft Rechnungswesen und Steuerung
- Auf welche Grundlage basiert der Ausbildungsrahmenplan? Auf der Ausbildungsverordung der Länder
- Auf welcher Rechtsgrundlage basiert ein Ausbildungsvertrag? $11 BBig
- Wo findet man Urlaubsansprüche? §17 BBig §3&5 BurlG
- Werktage in Arbeitstage umrechnen Werktage x 5/6
- Nenne die Rechten des Auszubildenden! Vergütung §17 Zeugnis §16 Freistellung Berufsschule §14 Fürsorge Bereitstellung Ausbildungsmittel Ausbildung gemäß Ausbildungsziel Urlaub
- Nenne die Pflichten des Auszubildenden! §13 Berufsschulbesuch Dienstleistung Lernpflicht Schweigepflicht Weisungen folgen §14 Berichtsheft führen JArbSchG Ärztliche Untersuchungen HGB Nebenbeschäftigung nur mit Einwilligung
- Kündigung nach der Probezeit durch Auszubildenden Aus wichtigem Grund fristlos (spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes) Wegen Aufgabe o.ä. 4 Wochen (28 Tage)
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- Kündigung durch Ausbildenden nach der Probezeit Nur aus wichtigem Grund (spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes) Falls Frist versäumt wird 4 Wochen Kündigungsfrist
- Ende der Ausbildung §21 BBig
- Geltungsbereich JArbSchG 15-17 Jahre
- Arbeitszeiten Vollzeit Schulpflichtiger Jugendlicher max 2 Stunden täglich, 10 Stunden wöchentlich
- Arbeitszeiten Jugendlicher täglich 8 Stunden wöchentlich 40
- Verbotene Arbeiten für Jugendliche Nachtschicht Akkordarbeit gesundheitsgefährdende Jobs sittlich gefährdende Arbeit
- Wer überwacht die Einhaltung des JArbSchG? Gewerbeaufsichtsamt
- Ärztliche Untersuchungen für Jugendliche Erstuntersuchung Nachuntersuchung nach 1 Jahr 2-3 freiwillig
- Ruhepausen für Jugendliche bei 4,5-6 Stunden halbe Stunde mehr als 6 Stunden 60 Min
- Nachtruhe 20:00 bis 06:00
- Tägliche Freizeit Nach Arbeitsende 12 Stunden