AO (Fach) / Abgabenordnung für STB2015 (Lektion)
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Fachwoche 17.-23.11.14 Haas
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- Systematik: In welche 3 Szufen kann man die AO einteilen? Angabe mit Gesetzesbereich!!! Stufe 1: Entstehung der Ansprüche (§§33-77 AO)Stufe 2: Konkretisierung der Ansprüche (§§134-217 AO)Stufe 3: Verwirklichung der Ansprüche (§§218-248 AO)
- Was sind Steuern? Fundstelle §3 Abs. 1 AOSteuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentl.-rechtl. Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das jeweilige Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
- Was sind Realsteuern? §3 Abs. 2 AOGrundsteuer und Gewerbesteuer
- Was sind Angehörige? §15 Abs. 1 AOVerlobteEhegatten/Lebenspartner (auch Ex) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie (auch Ex)GeschwisterKinder der GeschwisterEhegatten der Geschwister (auch Ex)Geschwister der EhegattenGeschwister der ElternPflegeeltern/-kinder
- Welches Finanzamt ist für die Besteuerung natürlicher Personen zuständig? §19 AOEs ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Stpfl. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Welches Finanzamt ist für die gesonderte Feststellung (§180 AO) örtlich zuständig? §18 Abs. 1 Nr. 1 AOL+F, Grundstücke, Betriebsgrundstücken -> Lagefinanzamt §18 Abs. 1 Nr. 2 AOgewerbl. Betriebe -> Betriebsfinanzamt §18 Abs. 1 Nr. 3 AOselbst. Arbeit -> Tätigkeitsfinanzamt §18 Abs. 1 Nr. 4 AOKap, V+V -> Verwaltungsfinanzamt
- Nach welchem Paragraphen ergibt sich das Steuerschuldverhältnis? §§37, 38 AO
- Welche Paragraphen regeln die Auskunftverweigerungsrechte? §§101 bis 103 AO
- Zu welchen Auskünften sind Angehörige verpflichtet? Keine Auskünfte, § 101 AO
- Was dürfen bestimmte Berufsgruppen verschweigen? Nenne die Berufe! Geistliche Abgeordnete Verteidiger, Anwälte, Ärzte, Steuerberaterdürfen verschweigen, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Berufsträger bekannt geworden ist §102 AO
- Nenne die Tatbestandsmerkmale eines Verwaltungsakts! Hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen §118 Satz 1 AO
- Nenne mind. 5 häufige Verwaltungsakte, jeweils mit Quelle! Steuerbescheid §§155ff. AOFeststellungsbescheid §§179 ff. AOSteuermessbescheid §184 AOEinspruchsentscheidung §366 AOPrüfungsanordnung §197 AOFestsetzung Verspätungszuschlag §152 AOHaftungsbescheid §191 AOStundung §222 AOErlass §227 AOAdV §361 AO
- Ist eine Mahnung vom FA ein VwA? (Begründung) Nein, fehlende Regelung, nur Erinnerung
- Ist eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ein VwA? (Begründung) Ja, Konkretisierung von Rechtspflichten, erzwingbar mit Zwangsgeld (§328 AO)
- Ist eine Erläuterung im EStB ein VwA? Nein, nur Hinweis, fehlende Regelung
- Ist eine Ablehnung eines Stundungsantrags ein VwA? Ja, Regelung
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- Ist ein Betriebsprüfungsbericht ein VwA? Nein, Vorbereitungshandlung, keine Regelung (Bescheid folgt)
- Ist eine verbindliche Auskunft ein VwA? Ja, AEAO zu §89 Nr. 3.5.5
- Ist eine Aufrechnungserklräung durch das Finanzamt ein VwA? Nein, keine hoheitliche Maßnahme, Zivilrecht
- Welche Form ist für den Verwaltungsakt bestimmt? grundsätzlich formfrei
- Wann beginnt die Einspruchsfrist? N. Par.355 Abs. 1 S.1 AO beginnt sie mit Ablauf des Bekanntgabetages des VwA. Nach Par. 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt der VwA am 3. Tag nach Aufgabe zur Post (X) als bekannt gegeben (X+3t). Die Einspruchsfrist beginnt daher n. Par. 108 Abs. 1 AO i.V.m. Par. 187 Abs. 1 BGB mit Ablauf des X+3t und endet n. Par. 108 Abs. 1 AO i.V.m. Par. 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB endet am X+3t+1m.
