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Informationswirtschaft (Fach) / Informationswirtschaft-Arbeit 2 Teil 1 (Lektion)
- Bemessungsgrenze - Was ist das?
- Beiträge
- Solidaritätsprinzip
- Leistungen(Sozial-,Pflege-,Unfall-,Renten-,Arbeitslosengeld-,
Arbeitsförderung)
- Geringverdiener
- Generationsvertrag
Diese Lektion wurde von Aycan erstellt.
- Bemessungsgrenze - Eine Bemessungsgrenze ist ein neuer Wert der jedes Jahr ermittelt wird,in der Sozialversicherung. - der Bruttobetrag unterliegt den verschiedenen Versicherungen(Pflege,Rente usw.)
- Generationenvertrag Es kommt KEIN Vertrag zustande. Es bedeutet lediglich nur das die junge Generation(Beitragszahlende),also wir, die alte Generation(Rentenempfangene) finanzieren. Das bedeutet das wir die Versicherungskosten übernehmen.
- Geringverdiener Geringverdiener sind sozialversicherungspflichtig. Auszubildene die nicht mehr als 350 € Brutto verdienen,sind sozialversichert, jedoch muss der Arbeitgeber 100 % der Sozialversicherung zahlen.
- Solidaritätsprinzip Die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten.Der Anspruch auf medizinische Leistungen ist unabhängig von der jeweiligen Beitragshöhe.
- Beitrag bezeichnet man eine Geldsumme, die als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an einen Versicherer bezahlt wird.
- Krankenversicherung Pflichtversicherte sind all-jene wie Arbeitnehmer, Azubis,Arbeitslose, Studenten,Künstler, Behinderte in Werkstätten, Landwirte mit Familie.Familienversichert sind Ehepartner,Kinder. Das Einkommen darf nicht über 345 € pro Monat überschreiten.Freiwillige Versicherte sind die die nicht Pflicht oder Familienversichert sind. Träger: AOK – Allgemeine OrtskrankenkasseBKK – BetriebskasseIKK – InnungskrankenkasseLWK – Landwirtschaftliche KrankenkasseSee – See- KrankenkasseKnapp – BundesknappschaftEK – Ersatzkasse Beiträge: Arbeitgeber zahlt 7,3% Arbeitnehmer zahlt 8,2% vom Bruttogehalt Krankenversicherung: Arbeitgeber&nehmer 7,3% + Sonderbetrag 0,9% = 15,5% vom Bruttogehalt. Höchstbetrag liegt bei 4.050,00 € Grenze liegt bei 4.462,50 €. Man kann aus der gesetzlichen Versicherung austreten,muss aber nicht.
- Pflegeversicherung Pflegeversichert sind alle versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Träger: Zuständig ist die Pflegekasse der Krankenkasse bei der der Versicherte Mitglied ist. Wechstelt der Versicherte in der Krankenversicherung die Krankenkasse, wechselt er damit auch die Pflegeversicherung. Leistungen: Pflegemittel-Wannenlift-WC-Sitz Erhöhungungen-PflegebettPflegesachleistungenKostenübernahme für ambulanten Pflegedienst1. 450 €2. 1100 €3. 1550 €Pflegegeld für Angehörige/Nachbarn/Freunde1. 235 €2. 440 €3. 700 € Beiträge: Beitragssatz 2,05% des Bruttogehalts Beitragszahler 50 % Arbeitgeber + Sonderbetrag 0,25% Kinderlose ab 23 Jahren.Ebenso der Arbeitnehmer mit 50 % (1,025%) Hier gilt es Geringverdiener*
- Rentenversicherung: Träger: BundesebeneDeutsche Rentenversicherung- Bund-Knappschaft, Bahn, See RegionalebeneDeutsche RentenversicherungRegional Beiträge: Ab dem Jahr 2007 sind 19,9% pflichtzahlung des Arbeitsgeld. Versicherte zahlt 9,95% und der Arbeitgeber ebenso. Grenze liegt bei 5.250 € im Monat. Versicherte: Pflichtversicherte Selbstständige gehören der Pflichtversicherung an. Die Pflichtversicherung kann NICHT mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden.Zu dennen die versichert sind gehören Arbeiter,Angestellte,geistige behinderte[...]Richter,Beamte gehören nicht dazu. Leistungen Rehabilition Sie sorgt dafür, die Erwerbsfähigkeit kranker und behinderter Menschen positiv zu beeinflussen und - wenn möglich - wieder herzustellen.
- Hartz IV: Arbeitslosengeld 2: Alle erwerbsfähigen Arbeitslose bekommen gleichen Zugang zu der Arbeitsagentur. Seit 2005 bekommen alle die arbeitslos sind,Arbeitslosengeld II. Dies ist zeitlich unbegrenzt. Träger: Träger sowie die Zuschläge gibt die Bundesagentur für Arbeit. Die Zahlung macht der Stadtkreis. (kommunaler Träger) Vorraussetzungen für den Bezug: Leistungen bekommen die das 15.Jahr vollendet haben und noch nicht das 65 Jahr beendet haben und erwerbsfähig sowie hilfsbedürftig sind. Ebenso wohnen sie in der BRD(Bundesrepublik Deutschland) sonstige Leistungen: Die Leistungen der Grundversicherung wird in der Form von Dienstleistungen, speziell durch Informationen mit einem persöhnlichem Ansprechpartner und Geldleistungen sowie Sachleistungen erbracht.
- Arbeitsförderung: Versicherte: Versicherungspflichtig(verhältnis) sind alle Personen die in der Berufsausbildung beschäftigt sind.Damit sind alle Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Nicht versicherungspflichtig sind die durch eine Einrichtung und einer Arbeitsförderung geschützt sind. Weitere sind es wie zb. Beamte oder Richter. Diese sind versicherungsfrei. Leistungen: Beratung und Vermittlung - Auskunft und Rat zur Berufswahl,zur Entwicklung des Arbeitermarktes,berufliche Bildung,Ausbildungssuche und sonstige Hilfen wie zb. Kostenübernahme der Hilfsmittel. Träger: Träger der Arbeitsförderung ist die Bundesagentur der Arbeit. Die Bundesanstalt ist eine Körperschaft des öftlichen Rechts. Die Selbstverwaltung ist der Rat und bei den Agenturen für Arbeit der Verwaltungsausschuss. Die Amtsdauer beträgt 6 Jahre. Mitglieder werden nicht gewählt sondern berufen(beschäftigt). Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Beiträge: 2007 = 4,2 % des Arbeitergeldes. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von dem Versicherungspflichtigen sowie den Arbeitgeber bezahlt. Somit zahlen beide 2,1 %. Arbeitgeber zahlt alles wenn es nicht mehr als 325 € übersteigt.
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