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Steuern (Fach) / Steuern (Lektion)
Steuern für Fachberater für Finanzdienstleistung
Diese Lektion wurde von Anna_Muc erstellt.
- Was sind Steuer? § 3 AO Steuern sind Geldleistngen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erziehlung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein Zölle und Abschöpfungen sind Steuern im Sinne des Gesetzes
- Gebühren Gebühren sind Entgelte für eine bestimmte öffentliche Leistung. Man kann sie weiterhin in Verwaltungsgebühren (z.B. Ausstellung eines Personalausweises) und Benutzungsgebühren (Nutzung einer Bibliothek) unterteilen.
- Beiträge Beiträge sind Entgelte für angebotene öffentliche Leistungen, ohne dass ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen Zahlung und Leistung besteht (z.B. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung oder Kurtaxen)
- Steuerliche Nebenleistungen Steuerliche Nebenleistungen sind weitere Beiträge, die im Zusammenhang mit Steuern anfallen können, z. B. wenn man seine Steuer nicht rechtzeitig zahlt oder die Steuererklärung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgibt. Verspätungszuschläge § 152 AO Zinsen: können aus verschiedenen Gründen entstehen, z.b. Steuerhinterziehung §§ 233- 237 AO Säumniszuschläge § 240 fallen zwingend an, wenn man seine Steuer nicht fristgemäß zahlt Zwangsgelder § 329 kann das Finanzamt dazu nutzen , um ein bestimmtes Verhalten zu erreichen, z.B die Steuererklärung abzugeben Kosten fallen meinst im Zusammenhang mit der Eintreibung von steuern , z.B Pfändungsgebühren §§ 178, 337-345
- direkte , indirekte Steuern welche sind die wichtigsten? direkte Steuer: Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer indirekte Steuer: Steuerschuldner und Steuerträger sind nicht identisch Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer), Versicherungsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Biersteuer z.B Biersteuer. Steuerschuldner: derjenige, der die Ware in den freien Verkehr bringt(aus dem Herstellerbetrieb entfernt); Steuerträger: Verbraucher Steuerschuldner ist derjenige, der die Steuer nach dem Gesetz schuldet. Steuerträger ist derjenige, der die Steuer wirtschaftlich tragen muss
- Wie werden die Steuern unterteilt. Welche gibt es? Unterteilung in Besitz- und Verkehrssteuern (Verwaltung durch Finanzäter) Zölle und Verbrauchersteuern (Verwaltung durch Hauptzollämter) Besitzsteuer sind die Steuer von Einkommen, Ertrag und Vermögen sowie die Erbschafts - und Schenkungssteuer Verkehrssteuer sind die Steuern, die rechtliche bzw. wirtschaftliche Vergänge besteuer. Hierzu gehören die Umsatzsteuer und die speziellen Verkehrssteuern , z.B. Grunderwerbsteuer Zölle sind die Abgaben, die bei der Einfuhr oder Ausfuhr von Gegenständen erhoben werden. Verbrauchersteuer belasten den Verbrauch von Waren. Hierzu gehören z.B die Biersteuer oder Mineralösteuer. Personensteuer(Subjektsteuern) berücksichtigen bei der Bemessung des Steuerbetrags die persönlichen Verhältnisse (Alter, Familienstand, Gesundheitszustand). Beispiele sind hier die Einkommen- oder Kirchensteuer. Realsteuer( Objektsteuern) belasten bestimmte Gegenstände, ohne dabei die Persönlichen Verhältnisse des Eigentümers zu berücksichtigen. Nach §3 Abs. 3 AO handelt es sich bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer um Realsteuern.
- Empfänger der Steuern? Beispiele! Bundessteuern( Tabaksteuer, Versicherungsteuer, Mineralölsteuer, Zölle) stehen dem Bund zu Landessteuern (Grunderwerbsteuer, Kraftfahzeugsteuer, Biersteuer, Erbschaftssteuer) stehen den Ländern zu Gemeindesteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer) stehen den Gemeinden zu Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) sind zwischen Bund und Ländern zu verteilen
- Steuerliche Abzugsfähigkeit Betriebsausgaben - oder Werbungskosten Nichtabzugsfähig, Personensteuern Abzugsfähig: Real-, Verbrauchs-, Verkehrstuern sowie Zölle. Seit 2008: Gewerbesteuer nicht abzugsfähig
- unbeschränkte Steuerpflicht natürliche Personen , die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Wohnsitz: Verfügung über geeignete Wohnräume (Eine bescheidene Bleibe genügt) Es ist ausreichend, wenn sich einer von mehreren Wohnsitzen im Inland befindet gewöhnlicher Aufenthalt ist grundsätzlich dort, wo der Lebensmittelpunkt ist -> er verweilt länger als 6 Monate hier auch unbeschränkt: deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, sofern sie Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehn (z.B. Diplomat) Man kann unter bestimmten Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht "beitreten"; sinnvoll: inländische Einkunfstquellen -> persönliche Steuervergünstigungen + Kinderfreibeträge
- Einkunftsarten in Gruppen + Erläuterung Gewinneinkunftsarten: 1. Einkünfte aus der Land - und Forstwirtschaft (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau) 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Jede andere selbstständig ausgeübte Tätigkeit, die nicht zu den "Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft" oder zu den ,,Einkünften aus selbstständiger Arbeit" gehört, z.B. Handel, Handwerk, Dienstleistung) 3.Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Hier sind ganz bestimmte selbstständige Tätigkeitenkeite gemeint, z.B. solche, die zu den ,,freien Berufen" zählen, wie Heilberufe, Rechtsanwälte, Dolmetscher Überschusseinkunftsarten: 4.Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Alle Tätigkeiten als Arbeitnehmer und Bezüge aus einem ehemaligen Arbeitsverhältnis, z.B. Beamtenpension) 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Vergütungen, die man erhält, weil man jemanden Kapital überlässt: Zinsen, Dividenden sowie Gewinne und Verluste aus der Anlage 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Vergütungen aus der Überlassung bestimmter Sachen, speziell Immobilien: Mieten Pachten Nicht jedoch: Gewinne, Verluste aus dem Verkauf dieser Sachen 7. sonstige Einkünfte Ganz bestimmte Einkünfte, die hier noch nicht erfasst worden sind, z.B Renten aus einer gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung oder Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Vermögen ("Spekulationsgewinne")
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