bilanzen (Fach) / Ek (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 22 Karteikarten
Ek
Diese Lektion wurde von afrolatino erstellt.
- Das EK wird durch die Eigentümer dem Unternehmen ohne Gläubigerrechte als Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
- Es bildet den Unterschiedsbetrag zwischen Aktiva und Passiva und wird daher als Reinvermögen bezeichnet.
- Es bildet sich durch Einlage der Gesellschafter , gebildete Rücklagen, belassene Ergebnisse der Vorjahre und des aktuellen Geschäftsjahres
- Das EK steht den Gesellschaftern bzw Inhabern zu
- Es kann durch Einlagen (von außen zugefügtà Außenfinanzierung) oder durch Thesaurierung von Gewinnen gebildet werden (Innenfinanzierung)
- Das EK dient der Finanzierung und dem Gläubigerschutz, welcher vor dem Eigentümer Vorrang ha
- Die Rückzahlung bzw. Ausschüttung ist bei Kapitalgesellschaften restriktiv geregelt, bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen großzügiger.
- Arten von Kapitalkonten Die Bilanzsumme (der Bilanzausweis) richtet sich nach Haftungsumfang und somit nach der Rechtsform des UN
- Kapitalgesellschaften beschränkt sich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, weshalb feste oder konstante Eigenkapitalkonten vorgeschrieben sind. Personengesellschaften und Einzelunternehmen haften persönlich und unbeschränkt, weswegen variable Eigenkapitalkonten gefordert werden.
- Bilanzausweis (i) Behandlung nach Handelsrecht Kapitalgesellschaften haben die Vorschriften des HGB für die Aufgliederung und den bilanziellen Ausweis zu beachten (§§266 Abs.2, 268 Abs.1, 3 und 272 HGB).
- gezeichnete Kapital Das gezeichnete Kapital ist das Kapital für die Haftung (für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern).
- Bei der AG entspricht das gez. Kapital dem Grundkapital , bei der GmbH dem Stammkapital. Kapitalrücklagen (der Gesellschaft wird von außen neues Kapital zugeführt) werden nicht durch die GuV erfasst
- Hingegen aber die Gewinnrücklagen aus den Ergebnissen des laufenden Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre).
- Es besteht für die KGaA und die AG die Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage
- Die Rücklage für eigene Anteile dien der Ausschüttungssperre. Bei Personengesellschaften:
- Bei Personengesellschaften sind die Kapitalkonten die der persönlich haftenden Gesellschafter auszuweisen, anstatt des gezeichneten Kapitals.
-
- Es ist für jeden ein va n variables Kapitalkonto zu führen mit einem Kapitalanteil.
- In der Bilanz der Personengesellschaft ist somit jedem Gesellschafter ein eigener Kapitalanteil zuzuweisen, der zunächst aus seiner Kapitaleinlage entstanden ist und sich durch Einlagen, Entnahmen, Gewinn- und Verlustanteile ändert.
- Behandlung nach IFRS Grundsätzlich sind nur r gezeichnetes Kapital sowie Rücklagen gesondert auszuweisen (IAS 1.68p).
- Es können aber Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen, Kapitalerhaltungsrücklagen und Neubewertungsrücklagen gesondert ausgewiesen werden (F.49c).
- ). Allerdings muss eine Eigenkapitalveränderungsrechnung gem. IAS 1.8c durchgeführt werden alle das Kapital betreffenden Beschlüsse und ihr Vollzug oder Nichtvollzug erläutert (IAS 1.76a) werden und nicht gesondert ausgewiesene Kapitalrücklagen im Anhang angegeben werden (IAS 1.76b).
- Abweichung zum Handelsrecht Personengesellschafter haben ein ordentliches gesetzliches Kündigungsrecht, welches ausgestaltet durch Gesellschaftsvertrag, aber nicht ausgeschlossen (IAS 32.18b i.V.m. IAS 32.18àInhaberkündigungsrecht)werden kann. Daher werden diese Einlagen als FK klassifiziert, können aber als Gesellschaftskapital kenntlich gemacht werden (IAS 32.18b).