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Baurecht (Fach) / Grundlagen (Lektion)

bau

Diese Lektion wurde von doudou2410 erstellt.

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  • Privates Baurecht - Zivilgerichte  - BGB  - VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) - HOAI(Honorarordnung (HO) für Architekten (A) und Ingenieure (I)“
  • Öffentliches Baurecht - Verwaltungsgerichte - Bauordnung - Baunutzungsverordnung - Baugesetzbuch
  • Flächennutzungsplan - Rechtsverbindlichkeit für die Behörde - Beabsichtigte Bodennutzung in Grundzügen für eine Gemeinde Fläschen für Baulische Nutzung können ausgelassen werden - Erstellung durch die Gemeinde für 5-10 Jahre - 1:25bzw 50 tausend
  • Bebauungsplan für die Behörde und alle übrigen - detailierte Bodennutzung hinsichtlich von _Art und Maß der Bauweise und der sonstigen nutzung - durch die Bezirke erstellt - max 5 jahre 
  • Art und Maß der baulichen Nutzung w= Wohnbauflächen: WS Kleinsiedlungsgebiete- Vorwiegend Kleinsiedlungen und landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen WR Reines Wohngebiete ausschließlich zum Wohnen WA Allgemeineswohngebiete vorwiegend zum Wohnen M= Gemischte wohngebiete md - Dorfgebiete Vorwiegend für Wirtschaftsstellen der Landwirtschaft und forst und wohnen mi - Mischgebiet mk Kerngebiet Handelsbetriebe einrichtungen der wirtschaft und verwaltung G = Gewerbliche bauflächen ge Gewerbebettrieb gi industriegebiet
  • GRZ GFZ BMZ GRZ= Grundflächenzahl GFZ= Summe der Fläche aller Vollgeschosse
  • Baulinie auf einer baulinie muß gebaut werden -..-
  • Baugrenze bis dahin darf gebaut werden --.--
  • Generalunternehmer - lastet alle Bauleistungen als Bauausführendes unternehmen
  • Generalübernehmer Übernimmt die Komplette Bauausführung vergibt einzelne Gewerke jedoch in eigener Verantwortung an Subunternehmer
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  • Bauvertrag Schuldrechtlicher Werkvertrag Auftragnehmer verpflichtet sich ein Gebäude zu errichten und der Auftraggeber dieses Abzunehmen und zu zahlen
  • VOB - Die VOB Gliedert sich in drei Teile A) Allgemeine Bestimmung zur Vergabe von Bauleistungen B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für die Ausführung der Bauleistungen C) Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
  • Vergabe von Bauleistungen Bei öffentlichen Bauvorhaben verpflichtend - öffentliche Ausschreibung  1. Bekanntmachung in Medien Fachzeitschrift,Tageszeitung 2. Angebotsfrist mindestens 10 Kalendertage 3. Eröffnungstermin Submission alle Anbieter haben ein Teilnahmerecht alle Angebote werden eröffnet verlesen und Protokolliert. 4. Beginn der zuschlagsfrist max 30 Tage  - Beschränkte Ausschreibung - Freihändige Vergabe
  • Sicherheitseinbehalt höchstens 5% der Gesamtbaukosten
  • Berechnung des Arschitekten Honorars Anrechenbare Baukosten Vereinbarung Zone Netto Leistungsphasen % + Umsatzsteuer