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Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung (Fach) / kündigung (Lektion)
- Aufhebungsvereinbarung Mietvertragspartein können zu jedem beliebigen Zeitpunkt durch Aufhebungsvertrag beenden.
- Ordentliche Kündigung von Mietverträgen Einseitige empfangsbedürtige Willenserklärung die das Mietverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet . Muß der anderen Vertragspartei zugehen Bis zum 3 Werktag eines Monats