rechttswssschaften (Fach) / Schuldrecht BT Springer (Lektion)

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springer teil Schuldrecht

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  • was passiert wenn preis unbestimmt oder von dritten bestimmt bei kauf grdsl essentialia negotii daher kommt sonst kein kaufvertrag zustande. abweichung: im unternehemsbezogenen geschäft gilt ein angemessenes entgelt bedungen wenn keins vereinbart (§354 abs 1 UGB) anpassbare preisbestimmung (zb der dann geltende tagespreis) ist grdsl gültig, bei verbrauchern muss da aber auch eine preissenkung mitbeinhaltet sein (§6 abs 1 Z5 KschG) beim dritten überlassen wird die vertragswerdung vom dritten abhängig gemacht. willkür ist aber nicht erlaubt. wird dem anderen überlassen muss er nach billigen ermessen ausüben.
  • Hauptpflichten des Verkäufers §1061 (iZw unbelastetes) Eigentum und Besitz zu verschaffen (iZw) die Kosten der Übergabe und Übereignung tragen §1063a bis zur übergabe sorgfältig verwahren (§1061) und weitere nebenpflichten je nach aushandlung
  • Hauptpflicht des Käufers Kaufpreis Zug um Zug bezahlen (§1062) ausser beim Kreditkauf (§1063) grundsätzlich keine abnahmepflicht. ausser bei entsprechendem interesse des verkäufers (insbes bei schädigung durch nichtannahme)
  • abgrenzungen vom kauf auf probe prüfungskauf: genehmigung darf nur aus sachlichen gründe verweigert werden kauf mit umtauschvorbehalt: käufer kann die sache nach belieben zurückgeben aber nur um eine andere sache zu erwerben. kauf ist unbedingt kauf nach probe: auch hier kauf unbedingt. (probe dient nur "überprüfung")
  • wie ist der kauf auf probe ausgestaltet im gesetz idR ein auflösend bedingten kauf genehmigung und prüfung stehen im belieben des käufers (§1080) schweigen gilt als annahme (§1081) wurde keine probezeit vereinbart kann der verkäufer eine angemessene frist setzen (§1082) gefahr zufälliger schäden trägt, egal ob aufschiebend oder auflösender, der verkäufer.
  • wann sind wiederkaufs und rückverkaufsrecht möglich wiederkaufsrecht des verkäufers (§1068) oder rückverkaufsrecht des verkäufers (§1071) sind nur für liegenschaften möglich. höchstpersönlich (unvererblich, unübertragbar, unpfändbar) (§§1070f) hA erweitert dies auf unternehmen sowie gattungskauf. für rückverkaufsrecht sogar bei spezieskauf. zwischenzeitliche aufwendungen sind zu vergüten (§1069) verschuldete wertminderung ist ersatz zu leisten.
  • was passiert bei verstoß gegen das vorkaufsrecht (einlösung wurde nicht angeboten) Schadenersatz nach §1079 S1 und gestaltungsrecht hausüben und erfüllung verlangen gegen seinen vertragspartner. (nicht aber gegen dritten) zusätzlich wenn das vorkaufsrecht im grundbuch eingetragen ist: kann die sache auch dem dritten herausfordern (§1079 S2)
  • beachtliches beim Verkaufsvertrag (trödelvertrag) der übernehmer wird nicht eigentümer kann aber eigentum übertragen (verfügungsermächtigung) der redliche käufer erwirbt eigentum wenn der trödler seine verfügungsbefugnis überschreitet (§1088 Satz 2) gibt der trödler die sache bei fristablauf nicht zurück muss er selbst den kaufpreis bezahlen und erwirbt eigentum. zufälliger untergang trifft den übergeber
  • Wie ist der Ratenkauf zu beurteilen zwischen unternehmer und verbraucher er wird als verbundener Kreditvertrag eingestuft (§13 VKrG) da dies auch anzunehmen ist wenn der Kredit vom lieferanten selbst gewährt wird (§13 abs 1 Z 2 lit a VKrG) rücktritt nach §12 VKrG ist möglich nur von der Kreditierungsvereinbarung, dann schuldet er den ganzen kaufpreis plus zinsen auf grundlage des vereinbarten sollzinssatzes oder vom gesamten kaufvertrag plus kreditvereinbarung: sache zurückgeben plus benützungsentgelt, evtl anzahlung zurückzahlen
  • folgen bei verletzung der Formvorschrift im VKrG grdsl bleibt gültig nur verwaltungsrechtlich strafbar (§28 VKrG) nur bei gewissen mängeln besondere folgen zivilrechtlich (§9 abs 5 VKrG) keine zinssatz oder gesamtbetrag angegeben wird nur der gesetzliche zinssatz geschuldet (§1000 ABGB) effektive jahreszins zu niedrig angegeben wird der sollzinssatz angepasst keine angaben zum recht auf vorzeitige rückzahlung--> keine entschädigung bei vorzeitiger rückzahlung keine angaben für änderung des zinssatz bedingung --> änderung zum nachteil des verbrauchers unzulässig
  • Terminsverlust im VkRG §14 abs 3 VKrG nur unter bestimmten bedingungen möglich unternehmer muss seine leistung voll erbracht haben verbraucher muss 6 wochen im rückstand sein unternehmer muss muss verbraucher unter setzung einer nachfrist von 2 wochen gemahnt haben. (kann innerhalb der 6 wochen liegen)
  • wann ist eine wirtschaftliche einheit eines verbundenen kreditvertrags gegeben grundsätzlich nach objektiven gesichtspunkten zu beurteilen, wenn ein kreditvertrag finanzierung bestimmter waren dient. §13 abs 1 Z 2 stellt besondere konstellationen auf: kreditgeber bedient sich mitwirkung des lieferanten/dienstleistungserbringer im kreditvertrag ausdürcklich die spezifischen waren/dienstleistungen angegeben sind ständiger geschäftsbeziehungen zwischen verkäufer und finanzierer wegen solcher finanzierungen wenn verkäufer und finanzierer im konkreten geschäftsfall in eine vertragliche beziehung zueinander treten
  • rücktritt vom verbundenen kreditvertrag §13 abs 2 ein rücktrittsrecht nach verbraucherschutzrechtlichen vorschriften (zb 3, 3a, 5e KschG) wirkt auch als rücktritt gegen den finanzierer ohne gesonderte erklärung. in diesem fall gibt es ersatz von abgaben aber keine von sonstige entschädigungen und zinsen auch ein rücktritt nach §12 VKrG vom kreditvertrag kann gegen den kaufvertrag rücktreten. hier ist spezielle erklärung notwendig (1 woche nach 12 VKrG rücktritt) und es besteht nicht in dem fall wo die ware nur im kreditvertrag angegeben ist.
  • rücktritt von einem verbraucher kredit nach §12 VKrG kann man ohne angaben von gründen zurücktreten ab 14 tagen. wenn die informationen des §9 erst später ausgefolgt wurden erst ab diesen tag. (keine absolute frist)
  • Was ist ein spezifikationskauf dem käufer einer bewelichen sache wird die nähere bestimmung von form o.ä vorbehalten (§1063b) eigentlich ein sonderfall der wahlschuld. ist käufer mit spezifikation säumig kann vom vertrag zurücktreten und schadenersatz verlangen (§918) oder selbst spezifikation nach freien ermessen vornehmen und dem käufer erklären auf angemessene frist zu ändern.
  • was ist ein bauträgervertrag der bauträger verpflichtet sich dem erwerber eigentum, WEG, baurecht, bestandrecht oder sonstiges nutzungsrecht an zu errichtenden oder durchgehend zu erneuernden gebäuden, wohnungen oder geschäftsräumen einzuräumen es ist im BTVG geregelt
  • rechte des erwerbers im bauträgervertrag ist er verbraucher können die bestimmungen des BTVG nicht zu seinem nachtiel abbedungen werden schutz vor übereilung und besonderes rücktrittsrecht im §5 BTVG beschränkungen von vereinbarungen von rücktrittsrechten §6 BTVG
  • was ist die hauptsächliche verpflichtung des bauträgers im bauträgervertrag §7 abs 1 BTVG: er hat den erwerber gegen verlust von dessen zahlungen zu sichern insbes durch garantie oder versicherung (§8 BTVG schuldrechtliche sicherung= grundbücherlich oder pfandrechtlich (§9f und 11 BTVG)
  • haftung des schenkers §945 der geschenkgeber haftet auf den vertrauensschaden wenn er wissentlich eine fremde (nicht verfügungsberechtigt, rechtsmangel) sache verschenkt ausser der beschenkte hat gutgläubig eigentum erworben für allgemeine schadenersatzpflicht wird angenommen das leichte fahrlässigkeit ausgenommen ist.
  • wann kann schenkung widerrufen werden dürftigkeit des schenkers (§947) oder dessen nachgeborenen kinder (§954) grober undank  (gerichtlich strafbare handlung, strafverfahren einleitung ist unerheblich) (verjährung drei jahre und erlischt durch verzeihung (§949) die schenkung führt zur unterhaltsverkürzung eines unterhaltspflichtigen, der unterhaltsberechtigte hat gegen den beschenkten recht auf ergänzung wenn alle exekutionsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden (§950) schenkungen an einen verlobten (siehe familienrecht)
  • folgen bei widerrruf einer gemischten schenkung bei unteilbarkeit wird das ganze geschäft rückabgewickelt. er hat aber facultas alternativa wie bei laesio enormis auf angemessenes entgelt
  • werklieferungsvertrag einordnung K/W meint im zweifel ist es ein Kauf wie es im Gesetz steht (§1166) springer meint im grunde muss man schauen ob die sache besonderen wünschen und bedürfnissen des kunden gestaltet wird dann handelt es sich auch um einen werkvertrag.
  • wann ist der zeitpunkt der "übergabe" im werkvertrag für die gewährleistung es bedarf erklärung des unternehmers seine arbeit sei beendet erklärung des bestellers die rfüllung zur kenntnis zu nehmen OGH sinngemäß §928 anwendung: schlüssiger verzicht von mängeln die ins auge fallen  bei abnahme des werkes
  • wann hat ein werkunternehmer eine warnpflicht §1168a wenn besteller einen offenbar untauglichen stoff bereitstellt oder offenbar unrichtige anweisungen hat der unternehmer als fachkunder eine warnpflicht beharrt der besteller trotzdem hat er keine gewährleistungsrehcte warnpflicht besteht auch gegenüber einem sachkundigen besteller, ein miterschulden wurde bejaht.
  • folgen der missachtung der warnpflicht des werkunternehmers der unternehmer hat gewähr für die mangelhafte erfüllung zu leisten, das bedeutet das die gewährleistungsrechte diesmal ausnahmsweise verschuldensabhängig sind. die mehrkosten für eine taugliche ausführung sind nicht selber zu tragen da sie dem besteller auch bei entsprechender warnung erwachsen wären (sowiesokosten)
  • rechtsfolgen von Kostenvoranschlage im werkvertrag §1170a darf grundsätzlich auch selbst entgeltlich sein, einem verbraucher ist aber ausdürcklich darauf hinzuweisen (§5 abs 1 KSchG) beim verbindlichen kostenvoranschlag (im KschG wenn nicht ausdrücklich anderes): unternehmer trägt das wirtschaftliche risiko (§1170a abs 1) (umgekehrt kommt ihm ein geringerer aufwand zugute). ausnahme änderungswünsche des bestellers oder dessen verschulden. beim kostenvoranschlag ohne gewähr: vor unvorhersehbaren beträchtlichen überschreitungen ist zu informieren (§1170a abs 2) unterlassen führt zuverlieren jedes mehranspruchs. der besteller kann zustimmen oder zurücktreten und das geleistete vergüten.(gewinn steht abhängig davon zu ob die überschreitung auf besteller oder unternehmersphäre kommt)
  • Gefahrtragung beim Werkvertrag Sphärentheorie §1168 ist maßgebend kommt aus umständen der neutralen sphäre oder unternehmers: kein anspruch auf werklohn kommt aus umständen des bestellers: hat den lohn zu zahlen, aber der besteller muss sich alles anrechnen lassen was er sich erspart, anderweitig erwirbt oder absichtlich zu erwerben veräumt (§1168 abs 1)
  • zeitverlust beim werkvertrag erleidet unternehmer nachteile durch zeitverlust wegen umständen auf seiten des bestellers, steht ihm ein verschuldensunabhängiger schadenersatzanspruch zu. (§1168 abs1 letzter satz)
  • besteller muss mitwirken zur ausführung eines werkes, tut es aber nicht der unternehmer kann eine nachhfrist setzen und anschließend vertrag aufheben (§1168 abs 2) der ex nunc wirkt der unternehmer hat einen entgeltanspruch gemindert nach §1168 abs 1, und einen schadenersatzanspruch wegen zeitverlust
  • wie sind reiseveranstaltungsverträge zu behandeln sie sind auch für verträge unter unternehmern anzuwenden da im 3. hauptstück. sie sind gemischte verträge, bei problemen sind diejenigen bestimmungen heranzuziehen die der situation am ehesten entsprechen (zb problem mit zimmer dann bestandvertrag) die §§31b-31f KschG sind anzuwenden wenn 2 folgender drei kombinationen zu einem gesamtpreis gegeben sind beförderung unterbringun andere touristische dienstleistungen die einen beträchtlichen teil der gesamtleistung ausmachen
  • Übertragung eines Reiseveranstaltungsvertrages der reisende kann das vertragsverhältnis übertragen wenn er gehindert ist, und der andere alle bedingungen für die teilnahme erfüllt die übertragung muss binnen angemessener frist mitgeteilt werden reisender und dritter haften solidarisch (§31c abs 3 KSchG)
  • modifizierung der gewährleistungsbehelfe des reisenden im reiseveranstaltungsvertrag §31e abs 1 KSchG der veranstalter muss bei unbehebbaren mängeln "angemssene vorkehrungen" treffen. oder für rückreise sorgen wenn die ersatzlösung vom reisneden aus triftigen gründen nicht akzeptiert wird rügeobliegenheit: reisende hat eine rügeobliegenheit wenn ein vertreter des veranstalters vor ort ist (§31e abs 2 KschG) die unterlassung ist mitverschulden
  • entgangene urlaubsfreude bei reiseverträgen §31e abs 3 KSchG der reiseveranstalter hat einen erheblichen teil der vereinbarten leistung nicht erbracht (zb überbuchung oder erhebliche reisemängel) und dies beruht auf einem dem reiseveranstalter zurechenbaren verschulden es entsteht ein angemessener anspruch auf ersatz der entgangenen urlaubsfreude.
  • haftungsausschlüsse und verjährungsfristen im reiseveranstaltungsvertrag §31f KschG: §6 abs 1 Z9 und §9 KschG sind auch im pauschalreiserecht anwendbar (beschränkung von haftungsausschlüssen) verjährungsfristen für schadenersatz und gwl ansprüche für während der reise können auf ein jahr verkürzt werden wenn im einzelnen ausgehandelt
  • was gehört zur herausgabepflicht im auftrag erfasst sind: das auf grund der geschäftsbesorgung erlangte (zb erzielter verkaufserlös) das auf grund der geschäftsbesorgung zusätzlich erlangte (ein darüber hinaus erzielter erlös) das in überschreitung des auftrags erlangte geschenke und schmiergelder das vom auftraggeber zum zweck der auftragserfüllung gegebene (zb vorschüsse)
  • wann endet der auftragsvertrag grundloser widerruf des auftragsgebers (er muss bereits entstandene kosten und schaden zahlen sowie einen angemessenen teil der bisherigen bemühungen §1020) grundlose kündigung durch bauftragten(§1021) schaden daraus ist zu ersetzen (§1021) unaufschiebbare geschäfte sind fortzuführen (§1025) tod des beauftragten oder auftraggebers (§1022) auch hier gilt fortführungspflicht des §1025 bekanntmachung der eröffnung des insolvenzverfahrens des vermögens des auftraggebers oder beauftragten (§1024)
  • Abgrenzung Miete und Verwahrung bei der verwahrung ist aktives betreuen (zb sichernde schützende tätigkeit) zur erhaltung der sache erforderlich (obsorge des verwahrers) bloße raumüberlassung ohne übernahme von obsorge ist miete leihe oder prekarium
  • pflichten des hinterlegers bei verwahrung entgelt wenn vereinbart (§969) aufwandsersatz nach §967, sofern sie nicht bereits durch das vereinbarte entgelt abgegolten sind weitere aufwände die nicht aus der obsorgepflicht erwachsen werden nach den regeln der GoA beurteilt (nützlich, notwendig) ersatz aller schäden die dem verwahrer schuldhaft zugefügt wurden durch verwahrung (§967 zb fehlender hinweis auf gefährlichkeit eines pferdes) oder rettung durch opferung eiener sache (§967 S2)
  • A lässt bei B sein haustier verwahren. B stellt die sache zurück und möchte aufwandsesatz. was ist zu beachten. präklusionsfrist (§967 S3) schadenersatz und aufwandsersatzansprüche müssen binnen 30 tagen nach rückgabe des verwahrungsobjektes geltend gemacht werden (mind aussergerichtlich) die präklusionsfrist gilt nicht wenn verwahrung nur nebenpflicht ist für ersatzanspruch mangels rückstellung greift 3jährige verjährungsfrist (§1489S1) ein
  • wie ist der Schrankfachsafevertrag kreditinstitut (oder andere person) stellt hinterleger einen schrankfach für besonders gesicherte wertgegenstände in stahlkammern zur verfügung. da keine spezielle obsorgepflicht gegenüber dem fach selbst nur dem tresor, und höhe sich nur nach schrankfachgröße bemisst nimmt rspr und hL einen mietrechtlichen vertrag an.
  • was ist die gastwirtehaftung ganz grundsätzlich eine haftung für gastwirte die für eingebrachte sachen von aufgenommenen gästen haftet. ganz verschuldensunabhängig begründet durch die gefahr des offenen hauses
  • wer gilt als aufgenommener gast im sinne der gastwirtehaftung nicht erfasst sind: private besucher eigenes personal unentgeltlich aufgenommene personen einstellung von sachen ohne gastaufnahme erfasst sind gäste, aber schon mit beginn der aufnahmeverhandlungen
  • wer ist als gastwirt im sinne der gastwirtehaftung zu sehen auf jedenfall hotels, gasthöfe, privatzimmervermieter, freudenhäuser, besitzer von badeanstalten(§970 abs 3) etc nach lehre aber nicht OGH: schlafwagenunternehmen und krankenanstalten auf keinen fall: reine restaurants, kaffeehäuser als stallungen und aufbewahrungsräume iS des §970 abs 2 gelten parkkaverne sowie abgesperrte garagenhöfen nicht aber bloß bewachte parkplätze oder kurzparkgaragen rsp forder abgeschlossene räumliche verhältnisse zum schutz gegen schädigungshandlungen aussenstehender.
  • was sind eingebrachte sachen im sinne der gastwirtehaftung es sind von gästen gebrachte eigene oder fremde sachen (keine personenschäden) die dem wirt oder einem seiner leute übergeben wurden einem vom wirt oder seinen leuten bezeichneten oder dazu bestimmten ort gebracht worden sind
  • bedeutung von beweisen in gastwirtehaftung gastwirt kann sich durch entlastungsbeweis von der haftung befreien der gast kann durch einen belastungsbeweis die unbeschräntke haftung des gastwirtes erreichen bei mitverschudlen des gastes kommt es zur schadensteilung.
  • haftungshöchstgrenzen der gastwirtehaftung §1 gastwirtegesetz höchstbetrag von 1100€ für kostbarkeiten, geld und wertpapiere nur 550€ (§970a) unternehmer von stallungen und aufbewahrungsräumen für die ihnen abgestellten tiere und fahrzeuge haften aber unbeschränkt (§1 abs 2 gastwirtegesetz)
  • was sind fremde im haus ein und ausgehende personen im haftungsbefreibeweis des gastwirtes nicht erfasst sind besucher des gastes oder personen die unter gewaltanwendung ins haus eingedrungen sind. (nach rspr also einsteigdiebe schon) diese leute müssen den schaden verursacht aber nicht verschuldet haben (zb geisteskranke)
  • fristen im gastwirtehaftung anzeigeobliegenheit: der geschädigte hat ohne zu zögern anzeige dem wirt ab kenntnis zu machen, ausser die sache wurde zur aufbewahrung gegeben (§970b) verletzung der anzeigepbliegenheit lässt andere ansprüche zwischen wirt und gast verträge unberührt (zb verwahrungsvertrag extra) fordrungen wegen sachbeschädigung (nicht verlust) müssen binnen 30 tagen ab zurückstellung gemacht werden (siehe verwahrung)
  • welche realverträge gibt es noch trödelvertrag leihvertrag (ist immer unentgeltlich sonst miete) verwahrungsvertrag (entgeltlich oder unentgeltlich)
  • pflichten des entlehners/leihenehmers kosten die im rahmen des ordentlichen gebrauchs entstehen und kosten die zur rückstellung einer unversehrten sache entspringen (§981,972) nicht aber kosten die dem verleiher unabhängig vom leihverhältnis entstanden wären (grundsteuer zb) wird dies doch überwälzt ist miete anzunehmen aufwendungen die nicht der erhaltung der sache dienen sind als GoA zu behandeln haftung für schuldhaft zugefügte schäden (§§978f) und zufällig eintretende schaden wie beim verwahrungsvertrag (casus mixtus)