Sozialkunde (Fach) / Vorbereitung 1. Kurzarbeit (Lektion)

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Grundrecht, Verfassung, Wahlen

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  • Definition "Der Staat" Der Staat ist eine politische Einheit einer Gemeinschaft von Menschen (Staatenvolk), die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Gewalt (Staatsgewalt) organisiert ist. Von einem Staat kann man nur sprechen wenn Staatenvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt geben sind.
  • Notwendigkeit einer Verfassung / Funktion einer Verfassung Machtbegrenzung Kontrolle der Herrschaft Integration der Individuen zur staatlichen Einheit Normierung der Staatsziele, Werte und Verfahren Organisation des Zusammenlebens Stabilisierung des Staates (innen und außen) Sícherung der Rechte und Pflichten des Einzelnen Strukturierung der Staats- und Herrschaftsform
  • Grundrechte in der Verfassung (Art. 1-19) stehen bewusst am Anfang gelten als vorstaatlich binden alle drei Gewalten als unmittelbar geltendes Recht einklagbar können nicht abgeschafft oder willkürlich eingeschränkt werden (Art. 19)
  • Einteilung der Grundrechte Unverletzlichkeitsrecht1 Freiheitsrechte2 Gleichheitsrecht3 Soziale Grundrecht3 Schutz gegen die Staatsgewalt persönliche Freiheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit rechtliche Gleichheit von Menschen Anspruch auf soziale Leistungen und Recht auf soziale Teilnahme
  • Wesensgehalt (absoluter Kern) eines Grundrechts Einschränkungen eines Rechts aufgrund von Rücksichtnahme auf die anderen, z.B. Nichtraucherschutz staatlicher Gesetze innerem oder äußeren Notstand der BRD, z.B. Naturkatastrophe, Krieg => Die zulässigen Grenzen der Einschränkung bestimmt das Bundesverfassungsgericht
  • Wahlen im demokratischen Staat Warum? Verfassungsprinzipien Volkssouveränität ausgeübt durch Wahlen ergbit Herrschaft durch Repräsentation Bayerische Verfassung "Bayern ist ein Volksstaat. Träger der Staatsgewalt ist das Volk" "Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen kund" "Der Landtag besteht aus den Abgeordneten des bayerische Volkes. Die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei" Grundgesetz der BRD "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" "Sie wird vom Volke in Wahlen und durch besonder Organe ausgeübt" "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes"
  • Wahlen im demokratischen Staat Welche Funktion? Wahlen dienen in der repräsentativen Demokratie der Auswahl der Repräsentanten1 Legitimation staatlichen Handels2 Kontrolle staatlicher Organe3 Personen, Meinungen, Konkurrenz Mehrheitsprinzip, Herrschaft, Gewaltmonopol Parlament, Regierung, Rechtssprechung
  • Art. 20.2 Grundgesetz - "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus ..." Definition Volksouveränität Volkssouveränität wird ausgeübt durch Wahlen besondere Organe Abstimmungen indirekt durch Repräsentanten -> Parlament (Bundes-/Landtag) -> direkt -> Bürger-/Volksentscheide                                  => Gesetzgebung (Legislative)                                           Staatsgewalt vollziehende Gewalt                                                        Rechtsprechung(Exekutive)                                                                       (Judikative)