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rechttswssschaften (Fach) / Familienrecht springer (Lektion)

springer reihe familienrecht

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  • wie ist der unterhalt des kindes zu bemessen anspannungstheorie: die eltern müssen nach kräften und lebensverhältnissen dazu beitragen. der haushaltsführende erbringt grundsätzlich seinen teil dadurch. (§231) es sind 2 kriterien gemischt maßgeblich für die höhe des unterhalts leistungsverhäigkeit der eltern (gemeinsame lebensverhältnisse) bedürfnisse des kindes (anlagen, neigungen, entwicklungsmöglichkeiten) das kind verliert seinen unterhalt mit selbsterhaltungsfähigkeit (eine höhere ausbildung ist nur zu finanzieren sofern sie zielstrebig und ernsthaft betrieben wird) und analog nach §§768ff mit setzen eines enterbungsgrundes.
  • voraussetzungen für einen ausstattungsanspruch wird grundsätzlich mit eheschließung fällig und zwar nur einmal insgesamt das kind hat kein nennenswertes eigenes vermögen das eine hausstandsgründung ermöglicht (§1220 abgb) höhe sind ungefähr 25%-30% des nettojahreseinkommen anspruch erlischt mit tod des verpflichteten ausser er wurde vorher geltend gemacht der anspruch erlischt bei ohne wissen oder gegen willen der eltern geführte heriat sofern ein sachlich missbilligungsgrund vorliegt (§1222)
  • unterhaltsanspruch der eltern §234 die kinder haben auch eine unterhaltspflicht ggü eltern und großeltern wenn diese nicht selbsterhaltungsfähig ist. ausser die eltern habe selbst ihre unterhaltspflicht gröblich verletzt. frühere ehegatten und ehegatten sowie vorfahren haften vorrangeig gegenüber den kindern.
  • besuchsrechte bei nicht in gemeinsam lebenden eltern und kindern zwischen kind und dem getrennt lebenden elterneteil besteht ein gegenseitiges recht auf persönlichen verkehr (§§186 f) die bescuhcsregelung ist einvernehmlich zu regeln, mangelns einigung wird es gerichtlich festgelegt auf antrag. bedürfnisse des kindes ist bedacht zu nehmen, wünsche der eltern sind aber nicht unerheblich
  • unterhaltsvorschuss ist der unterhaltspflichtige säumig leistet der bund minderjährigen kindern einen vorschuss wenn es einen vollstreckbaren exekutinostitel gibt (§§1 ff UVG) der bund regressiert sich am wirklichen unterhaltsschuldner im nachhinein.
  • möglichkeiten bei unterhaltszahlungen eines vaters der nicht echter vater ist bei freiwilligen zahlen hat derjenige einen anspruch nach 1042 gegen den echten vater der unterhaltsschuldner ist. bei irriger annahme (kuckuckskind) hat derjenige ansprüch gegen vater (§1042) und gegen kind (§1431). ist er juristisch noch immer vater muss dafür die vaterschaft erst gerichtlich beseitigt werden. bei verschulden der mutter die irrigkeit herbeigeführt zu haben stehen auch schadenersatzrechtliche ansprüche gegen sie zu
  • unterhaltschutz bei leuten die den unterhalt versuchen zu umgehen bei leuten die sich von einem dritten "aushalten lassen" und selbst kein einkommen erwerben greift §1 UschG. derjenige der von der unterhaltspflicht weiss und selbst unterhalt gewährt haftet als bürge und zahler dem unterhaltsberechtigten dasselbe gilt für einen arbeitsgeber der "offiziell" ein geringeres entgelt gibt. es gilt ein angemessenes entgelt vereinbart auf das auch exekution geführt werden kann (§292e EO)
  • welche kriterien machen eine lebensgemeinschaft aus laut rspr in einem beweglichen system eheähnlichkeit wohnungs- wirtschafts- und geschlechtsgemeinschaft absicht einer gewissen dauer
  • welche möglichkeiten gibt es bei lebensgefährten rechtsfolgen zu bewirken grundsätzlich gibt es keine rechtsfolgen wie bei ehe. nur im einzelfall bei sehr großen vermögenszuwendungen tendiert die rechtsprechung die annahme einer GesBr notwendig sind erhebliche inestition zb hausbau weiters ist noch wie immer möglich eine bereicherungsrechtlichen anspruch einzuwenden der aber oft scheitern wird weil schenkungsabsicht eingewendet wird.
  • welche möglichkeiten gibt es leistungen in einer lebensgemeinschaft zu qualifizieren bereicherungsrechtlich es kann in schenkungsabsicht geschehen dann ist es nicht rückforderbar es kann auch eine absichtliche zahlung einer nichtschuld sein auch dann ist es nicht rückforderbar es kann offensichtlcih zweckgebunden sein. dann kann man versuchen mit einer condictio ob rem §1435 analog versuchen zurückzufordern. jedenfalls bei bewussten entgegennahme von dienstleistungen ist ein angemessenes entgelt geschuldet nach §1152
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  • welche voraussetzungen müssen vorhanden sein für eine adoption die annehmende person und die angenommene person müssen bestimmte persönliche voraussetzungen erfüllen es muss ein adoptionsvertrag geschlossen werden. (er ist schriftlich, bedingungs und befristungsfeindlich. der inhalt ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben) alle zustimmungsberechtigten müssen zustimmen gerichtliche bewilligung muss erfolgen
  • welche persönlichen voraussetzungen müssen bei adoption gegeben sein grundsätzlich einzelannahme, gemeinsame annahme ist nur zulässig bei ehegatten, diese müssen gemeinsam annehmen (ausnahmen im §191 abs 2) die annehmende person muss eigenberechtigt sein (§191 abs 1) also volle geschäftsfähigkeit mindestens 25 jahre alt und ein unterschied von 16 jahren von wahleltern und wahlkind (§193 abs 1)
  • welche personen sind zustimmungsberechtigt zur adoption §195 abs 1 eltern des minderjährigen kindes ehegatte/EP des annehmenden ehegatte/EP des wahlkindes wahlkind selbst ab vollendung des 14 lebensjahres die annahme kann in sachlich begründeten fällen entfallen (abs 2) und gerichtlich ersetzt werden wenn sachlich gerechtfertigte gründe fehlen (abs 3)
  • unter welchen voraussetzungen darf der richter eine adoption bewilligen bei kindesadoption kumulativ: (§194 abs 1) es soll eine zwischen leiblichen eltern und kindern entsprechende beziehung hergestellt werden oder besteht schon es dient dem kindeswohl bei erwachsenenadoption zusätzlich: es muss ein enges zwischen leiblichen eltern und kindern entsprechendes band bereits vorliegen, dies ist insbesondere der fall wenn sie bereits 5 jahre in häuslicher gemeinschaft gelebt haben (§194) die bewilligung ist zu versagen wenn die überwiegenden anliegen eines leiblichen kindes des annehmenden entgegenstehen (zb gefährdung des unterhalts)
  • was ist eine inkognitoadoption §88 Ausserstreitgesetz die vertragspartner können adoption beantragen unter der voraussetzung das alle oder einzelne zustimmungs/anhörungsberechtigte auf die mitteilung des namens und wohnortes des annehmenden verzichten.
  • wann wird eine adoption widerrufen oder aufgehoben wenn konstitutive adoptionsvoraussetzungen fehlen: unwirksame nichtadoption auf antrag beider vertragspartner muss das gericht die adoption aufheben bei rechtswidriger erteilung der adoptionsbewilligung ist die adoption ex tunc wirkung zu widerrufen. die widerrufsgründe sind in §200 abs 1 taxatic aufgezählt. die aufhebungsgründe sind in §201 abs 1 auch taxativ aufgezählt (meistens einigungs oder abwicklungsmängel)
  • scheidungsunterhalt und lebensgemeinschaft der unterhalt erlischt unter anderem wenn eine lebensgemeinschaft eingegangen wird (§75 eheG) er erlischt aber nicht, sondern ruht nur während der lebensgemeinschaft. er lebt nachher wieder auf aber nicht automatisch sondern erst mit geltendmachung. der unterhaltsberechtigte muss das ruhen des unterhalts dem unterhaltsverpflichteten anzeigen.