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rechttswssschaften (Fach) / Grundbuch (Lektion)
das grundbuch
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- woraus besteht das grundbuch gem §1 GBG besteht es auch hauptbuch und urkundensammlung, alles elektronisch.
- wie ist das hauptbuch aufgebaut österreich besteht aus mehreren kastralgemeinden (KG) innerhalb einer KG gibt es grundbuchseinlagen die mit einer einlagezahl EZ bezeichnet werden eine grundbuchseinlage kann eine oder mehrere liegenschaften enthalten die auch als grundbuchskörper bezeichnet werden. jede grundbuchseinlage ist dreigeteilt sie besteht aus A-,B- und C-Blatt
- was ist A B und C blatt A-Blatt Grutbestandsblatt: im ersten teil A1 befinden sich allgemeine angaben und unerledigte grundbuchsgesuche, im zweiten teil A2 befinden sich mit dem eigentum verbundene rechte (zb grunddienstbarkeiten an anderen grundstücken) B-Blatt Eigentumsblatt: gibt auskunft über die eigentumsverhältnisse und beschränkungen der verfügung der eigentümer (zb sachwalterschaft) C-Blatt Lastenblatt: alle bücherlichen rechte die die liegenschaft belasten sind dort eingetragen (zb hypotheken, dienstbarkeiten)
- Die bücherlichen eintragungen nach §8 GBG die einverleibung, die vormerkung und die anmerkung (unterfall ersichtlich machung §9 sagt nur dingliche rechte, wiederkaufs/vorkaufsrechte und bestandrechte sind eintragbar. rechte die noch aufschiebend bedingt sind können nicht einverleibt oder vorgemerkt werden
- Anmerkung es gibt die bloße ersichtlichmachung §20 lit a GBG, dadurch kann sich niemand mit unkenntnis entschuldigen und besondere anmerkungen §20 lit b GBG, vorallem der rangordnung und Streitanhängigkeit (zb streitanhängigkeit wegen löschugnsklage) (§61 ff GBG).
- Einverleibung (intabulation) §31ff GBG führt zum unbedingten Rechtserwerb oder Rechtsverlust erfordert: Urkunde über das erwerbsgeschäft Aufsandungserklärung (erklärung dessen rechte betroffen sind das er einwilligt)
- was besagt der öffentlichkeitsgrundsatz auch formelles publizitätsprinzip genannt jedermann hat das recht einsicht ins grundbuch zu nehmen (§7 GBG) durch ausfertigung von abschriften.
- was besagt der eintragungsgrundsatz intabulationsprinzip auch genannt. erwerb übertragung beschränkung und aufhebung bücherlicher rechte kann nur duch das grundbuch bewirkt werden (§4GBG) einige durchbrechungen dieses prinzips: der ersitzende erwirbt schon nach ablauf der ersitzungszeit eigentum erbe mit einantwortung bauführer mit errichtung des gebäudes anwachsung
- wie erfolgt löschung unberechtigter eintragungen ist der titel materiell ungültig, und wurde aufgrund dessen eine bücherliche eintragung vorgenommen hat der beschwerte die möglichkeit löschungsklage zu erheben. (§62 GBG) sie geht auf die löschung des zu unrecht eingetragenen nachmann. dritte die gutgläubig erworben haben sind allerdings geschützt durch das vertrauensprinzip
- waas besagt der vertrauensgrundsatz auch materielles publizitätsprinzip genannt, geschützt wird grdsl das vertrauen auf das hauptbuch ohne in die urkundensammlung einsicht nehmen zu müssen (ausser verdacht erweckt das unstimmigkeiten vorliegen) positive seite: §§62ff GBG was eingetragen ist gilt, es schützt das vertrauen auf schon ursprünglich unrichtige eintragungen negative seite: §71 GBG was nicht eingetragen ist gilt nicht, der dritte vertraut hier auf urspprünglich richtige eintragungen die nachträglich unrichtig wurden.
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- was besagt das prioritätsprinzip prior tempore potior iure. bei konkurrierende ansuchen um einräumung des gleichen dinglichen rechtes, geht der antrag der früher bei gericht einlangt dem späteren vor (§29 abs 1 GBG) besonders bedeutungsvoll bei mehrfachverkauf und hypotheken.
- was ist eine anmerkung der rangordnung §§53ff GBG um seinen bücherlichen rang zu sichern kann der eigentümer einen rangordnungsbeschluss beantragen der nur ein jahr gültigkeit hat. derjenige der diesen bescheid dann vorzeigt wird ganz sicher zu den angegebenen rang eingetragen.
- was ist eine vorrangseinräumung §30 GBG gibt die möglihckeit der vorrangseinräumung, 2 eingetragene ränge können die position tauschen, ist es eine hypothek ist auch die einwilligung des liegenschaftseigentümer erforderlich weil sein verfügungsrecht (§469) beschränkt wird. ein rangtausch ist nur möglich zwischen zwei benachbarten rängen, oder wenn alle dazwischen liegenden ränge zustimmen. haben die zwischenberechtigten nicht zugestimmt erwirbt der rangtauschende den rang nur im umfang des zurücktretenden.
- was besagt das spezialitätsprinzip dies gilt hier wie für das ganze sachenrecht. bücherliche rechte können nur an bestimmten grundbuchskörpern begründet werden nei am gesamten vermögen einer person
- was besagt das legalitätsprinzip das grundbuchsorgan obliegt die pflicht voraussetzungen und gültigkeit einer bücherlichen eintragung umfassend zu prüfen nach möglichkeiten (daher bei unrichtigem vormann zu verweigern zb, aber willensmängel o.ä hat sie nicht zu prüfen)