7
Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 79 (Lektion)
Klausur
Diese Lektion wurde von Hege erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Kreditvermittlung USt? 1. Sonstige Leistung § 3 (9) 2. Ort gem. § 3a (2), wenn Leistungsempfänger UN 3. Somit steuerbar, § 1 (1) Nr. 1 4. grds. steuerfrei gem. § 4 Nr. 8 Bst. a aber: Option gem. § 9 (1) UStG möglich
- Handschriftlicher Vermerk auf einer Rechnung, dass USt enthalten ist USt-Beurteilung? Ein handschriftlicher angebrachter Vermerk "im Rechnungsbetrag sind 19% enthalten" ist kein offener Steuerausweis i.S.v. § 14c (1) S. 1 UStG, da hier kein Betrag gesondert ausgewiesen wird. Es wird daher keine USt geschuldet.
- Es wir ein PKW von Privat zum Wiederverkauf erworben. Zusätzlich wird noch einiges an Sonderausstattung eingebaut. Anschließend wird der PKW doch nicht veräußert, sondern dem Sohn geschenkt. USt-liche Beurteilung? 1. kein Vorsteuerabzug für den Erwerb des PKW, da Privat keine USt ausweist 2. Sonderausstattung: Diese wird für das UN eingebaut, somit ist die ausgewiesene VSt gem. § 15 (1) S. 1 Nr. 1 UStG abzugsfähig. 3. kein Vst-Ausschluss gem. § 15 (2), somit VSt absetzbar 4. Schenkung an Sohn: a) Es könnte sich um eine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 (1b) S. 1 Nr. 1 UStG handeln. Dafür ist aber Voraussetzung, dass der Gegenstand zum VSt-Abzug berechtigt hat, § 3 (1b) S. 2 UStG. Somit unterliegt die Entnahme des PKW selbst nicht der Besteuerung. b) Durch den Einbau der Sonderausstattung hat diese ihre körperliche und wirtschaftliche Eigenart verloren und zu einer Werterhöhung des Gegenstandes geführt. Keine Werterhöhung, wenn die Kosten weder 20% der AK für den PKW noch 1.000€ übersteigen. C) Die Entnahme der Sonderausstattung ist daher insoweit gem. § 3 (1b) S. 1 Nr. 1 i.V.m. S. 2 UStG steuerbar und steuerpflichtig. Beachte: Hinsichtlich einer Inspektion, Scheibenverspiegelung und der Effektlackierung entfällt eine Besteuerung nach § 3 (1b) UStG, da sonstige Leistungen nicht zu Bestandteilen eines Gegenstandes führen. Für diese Leistungen ist allerdings eine VSt-Berichtigung gem. § 15a UStG zu prüfen. Der Einbau der Sonderausstattung sowie die sonstigen Leistungen werden im Rahmen einer Maßnahme bezogen und sind daher grds. zu einem Berichtigungsobjekt zusammenzufassen, § 15a (3) S. 2 UStG. Da die Entnahme der Sonderausstattung nach § 3 (1b) UstG besteuert wird, scheidet diese für Zwecke der VSt-Berichtigung aus. Aufwendungen für eine Inspektion scheiden ebenfalls aus dem Berichtigungsobjekt aus, da diese bereits im Zeitpunkt des Leistungsbezugs wirtschaftlich verbraucht sind. Für das übrig gebliebene Berichtungsobjekt ist dann die Prüfung gem. § 44 (4) i.V.m. (1) UStDV durchzuführen, Vorsteuer > 1.000€.
- Betriebs-PKW wird auch für die Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet USt-Beuerteilung Die Verwendung für die nach § 4 Nr. 8 steuerfreien Umsätze führt gem. § 15 (2) S. 1 Nr. 1 UStG zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs. Keine Rücktausnahme gem. § 15 (3) Nr. 1 Bst. a) UStG. Der Anteil des VSt-Ausschlusses ist gem. § 15 (4) S. 1 UStG nach den gefahrenen KM zu ermitteln.
- Ware wird mit der Absicht einer steuerfreien Ausfuhr eingekauft Vorsteuer? 1. Abziehbar § 15 (1) S. 1 Nr. 1 2. Ausschluss § 15 (2) S. 1 Nr. 1 3. Rückausnahme § 15 (3) Nr. 1 Bst. a bei Ausfuhrlieferung
- § 15a 1. Grunde nach § 44 UStDV 2. Zeit nach § 45 UStDV 3. Änderung der Verhältnisse § 44 (2) 4. Höhe § 44
- Geschäftsveräußerung im Ganzen Behandlung vom ANK bei Änderung der Verhältnisse? Die ANK stellen ein eigenes Berichtigungsobjekt gem. § 15a (1) UStG dar.
Anzeige