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Staatshaftungsrecht (Fach) / Auf Geldleistung gerichtete Ansprüche - Bei rechtswidrigen Eingriffen (Lektion)

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  • Was sind die Voraussetzungen des Amtshaftungsanspruchs, § 839 BGB, Art. 34 GG? I. Handeln in Ausübung eines öffentlichen AmtesII. Verletzung einer drittbezogenen AmtspflichtIII. Verschulden
  • Wer ist "Handelnder" i.S.v. § 839 BGB; Art. 34 GG? Der Beamte im staatshaftungsrechtlichen Sinne.
  • Wann ist ein Amt "öffentlich" i.S.v. § 839 BGB; Art. 34 GG? Wenn der Beamte aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften tätig wird.
  • Was bedeutet "in Ausübung" i.S.v. § 839 BGB; Art. 34 GG? Nicht nur bei Gelegenheit.
  • Was ist eine "Amtspflicht" i.S.v. § 839 BGB; Art. 34 GG? Alle Pflichten, die der Beamte in Bezug auf seine Dienstausübung hat
  • Wann ist eine Amtspflicht "drittbezogen"? Wenn die Amtspflicht nicht nur den Schutz der Allgemeinheit bezweckt, sondern auch Individualinteressen schützen will.
  • Worauf ist regelmäßig bei dem Prüfungspunkt "Verletzung einer drittbezogenen Amtspflicht" einzugehen? Auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns.
  • Ein Beamter verfügt den Abriss eines Hauses. A klagt gegen die Abrissverfügung. Die Klage wird von dem VG abgewiesen. Die Berufung des A hat Erfolg. Kann dem Beamten der Vorwurf gemacht werden, er habe schuldhaft die Rechtswidrigkeit der Abrissverfügung verkannt? Nein, ein Beamter muss die Rechtslage nicht besser kennen als ein kollegial besetztes Gericht.
  • Was ist die Rechtsfolge des Amtshaftungsanspruchs? Schadensersatz in Geld (keine Naturalrestitution, § 249 I BGB).
  • Welche Gerichte sind für den Amtshaftungsanspruch zuständig? Die ordentliche Gerichte (Zivilgerichte), Art. 34 S. 3 GG, § 40 II VwGO; Streitwertunabhängig die Landgerichte, § 71 II Nr. 2 GVG.
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  • Was ist ein Beamter im beamtenrechtlichen Sinne? Ein Beamter, der eine Ernennungsurkunde erhalten hat.
  • st ein Referendar ein Beamter im staatshaftungsrechtlichen Sinne? Ja, und zwar als Angestellter im Öffentlichen Dienst.
  • Was ist ein Beliehener? Eine Person die Aufgaben der Verwaltung selbstständig wahrnimmt.
  • Was ist ein Verwaltungshelfer? Eine Person, die Aufgaben der Verwaltung unselbstständig wahrnimmt.
  • Nenne ein Beispiel für einen spezialgesetzlichen Ausschluss der Amtshaftung! BNotO.
  • Wann ist der Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB ausgeschlossen? - "Verweisungsprivileg", § 839 I 2 BGB- "Richterprivileg", § 839 II BGB- "Kein Dulde und Liquidiere", § 839 III BGB
  • Was heißt "Verweisungsprivileg"? Die Behörde kann den Geschädigten auf einen anderen ebenfalls Haftenden verweisen, § 839 I 2 BGB.
  • Welches Problem ist bei dem Prüfungspunkt "Verweisungsprivileg" angesiedelt? Das Problem der teleologischen Reduktion.
  • Was heißt "Richterprivileg"? Der Staat haftet nicht für einfache Fehlurteile des Richters, sondern nur, wenn der Richter dabei eine Straftat begeht (z.B. Rechtsbeugung), § 839 II BGB.
  • Was heißt "Kein Dulde und Liquidiere"? Wer nicht gegen eine rechtswidrige Maßnahme vorgeht (die Maßnahme also duldet), darf anschließend keine Schadensersatzansprüche gelten machen (Schäden also liquidieren).
  • Warum ist der Haftungsausschlussgrund des § 839 I 2 BGB teleologisch zu reduzieren? Weil der Staat, auf den die Haftung durch Art. 34 S. 1 BGB übergeleitet wird, nicht so schützenswert ist wie der ursprünglich persönlich haftende Beamte.
  • Nenne drei Fallgruppen, in den § 839 I 2 BGB teleologisch reduziert wird! - Entschädigung vom Geschädigten selbst verdient- Straßenverkehrsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz- Anderer Hoheitsträger als Haftender
  • A ist Beamter und fährt den B mit einem Dienstfahrzeug an. B hat eine Unfallversicherung, die diesen Schaden abdecken würde. Darf der Staat den B auf dessen Unfallversicherung verweisen? Nein; Arg.: Entschädigung vom Geschädigten selbst verdient.
  • A ist Beamter und fährt aufgrund einer dienstlichen Anordnung mit seinem Privatfahrzeug zu einem Ortsbesichtigungstermin und fährt dabei den B an. Der Staat verweist den B auf die Haftpflichtversicherung des A. Geht das? Nein; Arg.: Straßenverkehrsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • In welchen Schritten prüft man den enteignungsgleichen Eingriff? A. HerleitungB. VoraussetzungenC. RechtsfolgeD. Kein Ausschluss
  • Wie wird der Anspruch aus dem staatshaftungsrechtlichen Institut des enteignungsgleichen Eingriffs hergeleitet? - §§ 74, 75 EALR (1794) - Aufopferungsgewohnheitsrecht (- nicht: Art. 14 GG)
  • Was sind die Voraussetzungen des Anspruchs aus dem Institut des enteignungsgleichen Eingriffs? I. EigentumII. Unmittelbar, hoheitlicher EingriffIII. GemeinwohlbezogenheitIV. Enteignungsgleiche Wirkung
  • Was ist bei dem Prüfungspunkt "Enteignungsgleiche Wirkung" zu prüfen? Die Rechtswidrigkeit der hoheitlichen Maßnahme.
  • Was ist die Rechtsfolge des enteignungsgleichen Eingriffs? Entschädigung in Geld.
  • Was ist der praktische Unterschied zwischen "Entschädigung" und "Schadensersatz"? Der Schadensersatz erfasst auch den entgangenen Gewinn, § 252 BGB.
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  • Was heißt "Kein Dulde und Liquidiere"? Vorrang des Primärrechtsschutzes.
  • Vor welchen Gerichten ist der Anspruch aus dem Institut des enteignungsgleichen Eingriffs geltend zu machen? Vor den ordentlichen Gerichten, § 40 II VwGO ("Aufopferung").
  • Nach welchen Vorschriften richtet sich die Haftung aus öffentlich-rechtlichen Schuldverhätlnissen? Nach den §§ 280 ff. BGB analog.
  • Bilde ein Beispiel, in dem der Staat auf Schadensersatz aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis haftet. Fahrlässige Beschädigung einer sichergestellten bzw. verwahrten Sache.
  • Nenne die Prüfungspunkte beim öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis? I. Öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis II. Pflichtverletzung III. Vertretenmüssen IV. Rechtsfolge: Schadensersatz V. Kein Ausschluss
  • Was ist die Rechtsfolge des Schadensersatzanspruchs aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhätlnis? Schadensersatz in Geld (keine Naturalrestitution, § 249 I BGB).
  • Welche Gerichte sind zuständig für den Anspruch auf Schadensersatz aus öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen? Ordentliche Gerichte, § 40 II VwGO
  • In welchen Schritten prüft man den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch? A. HerleitungB. VoraussetzungenC. RechtsfolgeD. Kein Ausschluss
  • Wie wird der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch hergeleitet? - §§ 812 ff. BGB- Gewohnheitsrecht
  • Was sind die Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs? I. Öffentlich-rechtliche VermögensverschiebungII. Ohne Rechtsgrund
  • Ist ein rechtswidriger Verwaltungsakt ein Rechtsgrund i.S.d. öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs? Ja; Arg.: rechtswidrig, aber wirksam.
  • Was ist die Rechtsfolge des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs? Herausgabe des Erlangten.
  • Welcher Rechtsweg ist für den öffentlich-rechtlichen Anspruch vorgesehen? Verwaltungsrechtsweg.