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Erbschaftsteuer (Fach) / Übungsklausur 4 (Lektion)
Klausur
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- Berechnung des Steuerpflichtigen Erwerbs Bereicherung § 10 (1) S. 2 ErbStG - FB § 16 (1) Nr. 2 = Steuerpflichtiger Erwerb Abrundung § 10 (1) S. 6 ErbStG
- Steuerberechnung ErbSt gem. § 19 (1) ErbStG Es ist kein Härteausgleich nach § 19 (3) ErbStG vorzunehmen, vgl. HE 19 ErbStH