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OKB (Fach) / Exkurs Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Lektion)
Rundfunkysyteme ; Rundfunk in versch. Ländern
Diese Lektion wurde von josefinegmn erstellt.
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- Public Service Modell Ausschließlich öffentlich-rechtliche Anbieter, die genau Aufgaben haben und großteils von Steuern und Gebühren finanziert werden
- rein kommerzielles Modell Ausschließlich private, wirtschaftlich orientierte Unternehmen. Finanzierung durch Werbeeinnahmen oder Leistungen der Hörer/Seher (PayTv, Merchandise)
- duales Rundfunksystem öffentlich rechtliche und private (kommerzielle und nicht kommerzielle) Anbieter existieren in unterschiedlicher Form nebeneinander
- Ausgangslage Österreich Alpin geprägte Topographie (Terrestrischer Empfang problematisch) relativ kleine Bevölkerung (Kleine RW) Nachbarschaft zu einem großen deutschsprachigen Land Starke Position des einzigen öff-re Anbieters Monopol des öff-re (ORF) wurde erst sehr spät aufgebrochen (1998)
- In Europa : nahezu alle Staaten haben ein duales Rundfunksystem der Wandel vom monopolistischen Public Service Modell zu einer liberalisierten Landschaft (duales RF) hat zumeist ab Mitte der 1980 bis ende der 1990 stattgefunden Trotz der Gemeinsamkeiten haben einige Staaten erwähnenswerte Unterschiede
- Belgien 3 voneinader komplett autonome Rundfunksysteme (französisch, flämisch, deutsch)
- Luxemburg Hatte bis zu Beginn der 1990 ein privates Monopol (CLT)
- Niederlande Der öffentliche RF wird von nicht gewinnorientierten Vereinen die die wichtigsten gesellschaftspolitischen Strömungen und weltanschauungen wiederspiegeln verantwortet. Finanzierung: durch verbindlich zugesagte staatliche Mittel
- IRLAND Basis: Radio and Television Act 1988 & Broadcasting Act 2011 RTÈ war bis 1988 Monopol für Rundfunkveranstaltung TG4 weiterer öff-re Veranstalter (seit 1996) Öff-re Auftrag: durch ein Vielfältiges Sortiment an Programmen/Sendungen für Information, Bildung und Unterhaltung sorgen. --> Dabei sollen Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft sowie kulturelle Indentiät gewährleistet werden. Finanzierung: (Lizenz)Gebühren - ausschließlich zur Erfüllung des öff-re Auftrags und Werbe und Teleshopping einnahmen Private Veranstalter sind seit 1998 zugelassen -> davor Piratensender. Es gibt 57 Lokal-und Spartenradiosender 4 nationale Radiostationen (Radio1, 2FM, Radio na Gaeltachta und Lyric FM) 1 kommerziellen TV Sender (TV3) Werbung darf maximal 15% der Sendezeit betragen oder maximal 10 minuten pro Stunde, Außerdem soll ein Teil der Gebühren auh den kommerziellen Rundfunksendern zur Verfügung stehen.
- Dänermark 1 öff-re Rundfunk Veranstalter - Danmarks Radio DR weiterer privater RF Veranstalter TV2 der öff-re Veranstalter DR wird durch Gebühren finanziert (Werbung ist dem Sender verboten, nur Sponosring ist erlaubt) der private RF Veranstalter TV2 wird durch Werbeerlöse und Gebühren für die einspeisung in Kabelnetze bzw Satellitenempfang finanziert
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- Typologie von Rundfunkveranstaltern in Österreich: Österreichischer Rundfunk -ORF Der Orf hat 3 Fernsehvollprogramme; er ist Genossenschafter bei der APA, hat Gesellschaftsanteile an den österreichischen Lotterien und ist an 3sat beteiligt. Radio: Ö1,Ö3, FM4 und 9 Ö2 Sender Aktivitäten: Publizistische Aktivitäten, Kommerzielle Aktivitäten und mit den beiden in Zusammenhang stehende Aktivitäten
- Typologie von Rundfunkveranstaltern in Österreich - private kommerzielle Veranstalter Die Eigentümer sind oft Medienunternehmen zB.: aus dem Printbereich oder sonstige Wirtschaftsunternehmen (Versicherungen, Banken) die einen lokalen Bezug aufweisen. zB.: Styria Antenne Stmk und Kärtnen
- Freie Radios Derzeit gibt es ca 15 freie Radios in Österreich, in den Nahbereich können auch Ausbildungsradios gezählt werden (Stmk, NÖ,OÖ) Freie Radios beruhen auf dem Prinzip der nicht kommerzialität, Werbefreiheit und dem freien Zugang. Das Programm ist vielfältig und auf konkrete gesellschaftliche Gruppen ausgerichtet.-> sprechen vom Mainstream abweichende Hörerbedürfnisse an.
- Radios in kirchlich-religiöser Trägerschaft Es gibt nur wenige religiöse Spartenprogramme zB Radio Stephansdom (über analoges und digitales Kabel in Wien, NÖ, OÖ, Stmk, Ktn und Tirol empfangbar) Radio Stephansdom bringt klassische Musik mit religiösem Einschlag und es wird von der Erzdiözese Wien getragen Es gibt auch religiöse Spartensender, die nicht von der österr. Amtskirche getragen werden (Radio Maria)
- Verbreitungsmöglichkeiten TV Terrestrische Sendeanlagen (Umstieg von der analogen, terrestrischen Verbreitung zur digitalen Verbreitung) Durch die Digitalisierung wird der Frequenzenknappheit entgegengewirkt und die Übertragungskosten werden reduziert) Verbreitung über Kabel Verbreitung über Satellit
- Empfangsebenen TV- Definitionen analog: Bild wird in elektrische Signale umgewandelt, es gibt getrennte Sender für Bild und Textsignale, übertragung von elektromagnetischen Wellen digital: binäre Impulse über Datenkanäle, Signal ist komprimiert und wird beim Empfänger dekomprimiert --> verbesserung der BIld und Ton Qualität, Zunahme Vertriebskapazität Kabel: Übertragung über spezielles Kabelfernsehnetz (Glasfaser oder Kupfer)
- Vertriebsmöglichkeiten Radio Radio wird derzeit nahezu ausschließlich terrestrisch gesendet und empfangen Ausländische Sender werden -mit Ausnahme in Grenzgebieten- kaum Gehört Übertragungskapazitäten: bundesweit, regional, lokal
- Gesetzlich festgelegte rechtspolitische Ziele Medienpolitische Ziele kann man wiefolgt gliedern: Medienökonomische Ziele: Regelung im Bereich Arbeitsplätze, Werbeleistung oder Eigenproduktion Qualitätsziele: Bestimmung über das zu sendende Programm Marktziele: RW, Marktanteile, Sender/Hörer zufriedenheit Vielfalts und Pluralitätsziele: Sicherung politischer Vielfalt Innovationsziele: Digitalisierung, Programmentwicklung, Multimedia weitere Rahmenbedingungen: zusätzlich zu den Medienpolitischen Ziele sind noch folgende Ziele zu beachten : Meinungsfreiheit, Pluralismus, Persönlichkeitsschutz und Jugend-und Verbraucherschutz
- Zukunft des dualen Rundfunksystems in Ö- Privater Hörfunk Es lässt sich feststellen dass im Radiobereich zwischen Meinungs(=Sendervielfalt) und wirtschaftlicher Lebensfähigkeit in Spannungsfeld besteht. Fragestellung: Wann genießt ein in größerem Ausmaß eigengestaltetes Programm Vorzug gegenüber einem Mantelprogramm? Welchen Einfluss hat die Eigentümerstruktur? Wie sind unter dem Gesichtspunkt der Meinunsvielfalt die Verlfechtungen mit anderen RF Teilnehmern oder Verlagen zu bewerten? Welche Bedeutung hat die bisherige Ausübung der Zulassung? (bei Lizenzen die ausgelaufen sind) Vorschläge stehen im Spannungsfeld: der Ansicht, dass der ORF durch den Status quo (Stand der Dinge) in seiner Programmgestaltung/wirtschaftlichen Tätigkeit schon übermäßig eingeschränkt sei und der Auffassung, die bestehenden Maßnahme würden für einen lebensfähigen privaten RF nicht reichen.
- Privates Fernsehen Die wirtschaftlichkeit von bundesweitem Privatfernsehen ist unter den gegewärtigen Marktbedingungen als schwierig zu betrachten. Die Entscheidung für ATV seitens der Komm Austria basierte eher auf organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen. Insgesamt gab es 4 Bewerber: A.S., Kanal1, Ganymedia Network