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Grundrechte (Fach) / Verfassungsbeschwerde, Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 23, 90 ff. BVerfGG (Lektion)

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  • Welche Punkte sind in der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen? I. ZuständigkeitII. BeteiligtenfähigkeitIII. ProzessfähigkeitIV. BeschwerdegegenstandV. BeschwerdebefugnisVI. RechtswegerschöpfungVII. Form, FristVIII. Rechtsschutzbedürfnis
  • Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BVerfG zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde? Art. 93 I Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a BVerfGG.
  • Wer kann Beteiligter einer Verfassungsbeschwerde sein? Jedermann, also jeder, der Träger von Grundrechten ist, § 90 I BVerfGG.
  • Wann ist eine juristische Person innerhalb einer Verfassungsbeschwerde beteiligtenfähig? Unter den Voraussetzungen des Art. 19 III GG.
  • Was bedeutet Prozessfähigkeit? Die Fähigkeit, die erforderlichen Verfahrenshandlungen selbst vorzunehmen.
  • Was ist bei der Prozessfähigkeit von juristischen Personen zu beachten? Juristische Personen müssen vertreten werden, es ist die Vertretungsnorm zu nennen.
  • Wann ist ein Minderjähriger prozessfähig? Der Minderjährige muss im Hinblick auf das geltend gemachte Grundrecht die erforderliche Reife haben.
  • Was ist tauglicher Beschwerdegegenstand einer Verfassungsbeschwerde? Jeder Akt der öffentlichen Gewalt, § 90 I BVerfGG, also jeder Akt der Exekutive, Judikative oder Legislative.
  • Wann ist der Beschwerdeführer zur Verfassungsbeschwerde befugt? Wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass der Beschwerdeführer in einem seiner Grundrechte verletzt ist.
  • Was bedeutet "Das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz"? Das BVerfG prüft nur die mögliche Verletzung von Grundrechten, nicht die Verletzung bloß einfachen Rechts.
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  • Welches Problem kann sich bei der Beschwerdebefugnis ergeben? Das der Problem der Drittwirkung von Grundrechten.
  • Was bedeutet, dass der Beschwerdeführer "selbst" in seinen Grundrechten betroffen sein muss? Das Verbot der Prozessstandschaft, d.h. man darf keine fremden Rechte im eigenen Namen geltend machen.
  • Was bedeutet, dass der Beschwerdeführer "unmittelbar" betroffen sein muss! Es darf kein weiterer Vollzugsakt erforderlich sein.
  • Wann ist der Beschwerdeführer "gegenwärtig" betroffen? Der Beschwerdeführer muss aktuell, nicht nur virtuell betroffen sein.
  • Welches Problem kann sich bei der Prüfung der Rechtswegerschöpfung gem. § 90 II BVerfGG ergeben? Das Problem der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei der Gesetzesverfassungsbeschwerde.
  • Woraus ergeben sich Einzelheiten zu Form und Frist der Verfassungsbeschwerde? Aus §§ 23, 92, 93 BVerfGG.
  • Wann fehlt bei der Verfassungsbeschwerde das "Rechtsschutzbedürfnis"? Wenn es eine einfachere und zumutbarere Möglichkeit des Rechtsschutzes gibt.
  • Wann ist eine Verfassungsbeschwerde begründet? Sie ist begründet, wenn der Beschwerdeführer in einem seiner Grundrechte oder seinen grundrechtsgleichen Rechten verletzt ist.
  • Was sind "grundrechtsgleiche Rechte"? Die in Art. 93 I Nr. 4a GG, § 90 I BVerfG aufgeführten Artikel.
  • Welche Punkte kann der Begriff "Verletzung" bei der Prüfung der Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde umfassen? Den Schutzbereich eines Grundrechtes, der Eingriff in diesen Schutzbereich und eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung.
  • Warum gelten Grundrechte nicht unmittelbar zwischen Privaten? Weil Grundrechte nur Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat sind.
  • Was bedeutet "mittelbare Drittwirkung" von Grundrechten? Die Gerichte, die den privatrechtlichen Streit zwischen Bürgern zu entscheiden haben, sind bei der Auslegung und Anwendung der streitentscheidenden Normen wegen Art. 1 III GG an die Grundrechte gebunden, so dass Grundrechte auf diese Weise auch zwischen Privaten zum Tragen kommen.
  • In welchen Fällen ist auf die Frage der "mittelbaren Drittwirkung" von Grundrechten einzugehen? Wenn ein Zivilurteil Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist.
  • An welchen Stellen in der Zulässigkeitsprüfung ergeben sich Besonderheiten bei der Gesetzesverfassungsbeschwerde? - Beschwerdebefugnis/unmittelbare Betroffenheit- Rechtswegerschöpfung/Subsidiarität
  • Was heißt, dass eine Gesetz "self-executing" sein muss? Dass kein weiterer Vollzugsakt erforderlich sein darf.
  • Was heißt "Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde"? Dass der Bürger zunächst gegen das Gesetz verstoßen muss, um einen Einzelakt zu provozieren, der dann von den einfachen Gerichten geprüft wird, bevor er Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erheben darf.
  • Wann ist dem Bürger ein Verstoß gegen ein Gesetz nicht zumutbar, so dass er gleich Verfassungsbeschwerde erheben darf? Wenn der Verstoß mit Strafe oder mit einem Bußgeld belegt ist.